Quellenkundliches zu Andersons Konstitutionen

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Quellenkundliches zu Andersons Konstitutionen

Originalausgabe James Anderson 1723

Vorbemerkung

Der vorliegende Eintrag behandelt die OLD CHARGES oder ALTEN PLICHTEN, und hier jeweils alleine den Absatz "Concerning God and Reigion" oder "Von Gott und der Religion" in Englisch und in deutscher Übersetzung.

Hinweis: Die uns heute altertümlich erscheinende Sprache wurde beibehalten und NICHT der heutigen Rechtschreibung angepasst).

Concerning GOD and RELIGION

The Constitutions of the Free-Masons (1723)

A Mason is oblig'd by his Tenure, to obey the moral Law;
and if he rightly understands the Art,
he will never be a stupid Atheist nor an irreligious Libertine.
But though in ancient Times Masons were charg'd in every Country
to be of the Religion of that Country or Nation, whatever it was,
yet 'tis now thought more expedient
only to oblige them to that Religion in which all Men agree,
leaving their particular Opinions to themselves;
that is, to be good Men and true, or Men of Honour and Honesty,
by whatever Denominations or Persuasions they may be distinguish'd;
whereby Masonry becomes the Center of Union,
and the Means of conciliating true Friendship
among Persons that must have remain'd at a perpetual Distance.

The Constitutions of the Free-Masons (1734)

A Mason is oblig’d by his Tenure, to obey the moral Law ;
and if he rightly understands the Art,
he will never be a stupid Atheist, nor an irreligious Libertine.
But though in ancient Times Masons were charg’d in every Country
to be of the Religion of that Country or Nation, whatever it was,
yet ’tis now thought more expedient
only to oblige them to that Religion in which all Men agree,
leaving their particular Opinions to themselves;
that is, to be good Men and true, or Men of Honour and Honesty,
by whatever Denominations or Persuasions they may be distinguish’d ;
whereby Masonry becomes the Center of Union,
and the Means of conciliating true Friendship among Persons
that must else have remain’d at a perpetual Distance.

The Constitutions of the Free-Masons (1784)

A MASON is obliged by his tenure, to obey the moral law ;
and if he rightly understands the art,
he will never be a stupid atheist, nor an irreligious Libertine.
But though in ancient times masons were charged in every country
to be of the religion of that country or nation, whatever it was;
yet it is now thought more expedient
only to oblige them to that religion in which all men agree,
leaving their particular opinions to themselves;
that is, to be good men and true, or men of honour and honesty,
by whatever denominations or persuasions they may be distinguished ;
whereby masonry becomes the center of union,
and the means of conciliating true friendship among persons,
that must else have remained at a perpetual distance.

Von Gott und der Religion

Die deutsche Übersetzung von 1738, ergänzt durch solche von 1736

Ein Frey-Maurer ist vermöge dieser Verordnung verbunden,
dem Moral-Gesetz zu gehorchen,
und wenn er seine Kunst recht verstehet,
so wird er nimmermehr einen tummen Atheisten, noch einen ruchlosen Frey-Geist abgeben.
Allein, ob schon in den alten Zeiten die Maurer verbunden waren,
in jedem Lande die Religion desselben Landes, oder Volcks,
sie mochte seyn, welche sie wolte, zu bekennen;
so hat man doch anjetzo für besser befunden,
sie eintzig und allein zu der Religion zu verbinden,
worin alle Menschen übereinkommen,
und jedem seine besondere Meynungen zu lassen,
das ist, man fordert nur, daß einer ein redlicher und getreuer Mann,
der über Ehre und Ehrbarkeit hält, seyn soll,
er mag im übrigen durch irgend eine Benennung
oder Glaubens-Articul und Lehr-Sätze von andern unterschieden seyn.
Hierdurch wird also die Frey-Maurerey der Mittel-Punct der Einigkeit,
und das Mittel, treue Freundschafft zwischen solchen Personen zu stifften,
welche sonst in einer stetigen Entfernung von einander hätten bleiben müssen.

(Köhler, 1736)

Ein Maurer ist vermöge dieses Tituls verbunden,
dem Moral-Gesetze zu gehorchen,
und wann er seine Kunst recht verstehet,
so wird er nimmermehr ein dummer Atheist oder ruchloser Libertin seyn.
Aber obschon in den alten Zeiten die Maurer verbunden waren,
in jedem Land die Religion deßelben Lands oder Nation zu bekennen,
sie mochte seyn, welche sie wolte:
so hat man doch jetzt vor beßer befunden,
sie einig und allein zu der Religion zu verbinden,
worinnen alle Menschen übereinkommen,
und jedem seine besondere Meinungen zu laßen,
das ist, man fordert nur, daß einer ein redlich und getreuer Mann,
der über Ehre und Ehrbarkeit hält, seyn soll,
er mag im übrigen durch irgend eine Benennung oder Glaubens-Artickel
von andern unterschieden seyn.
Hiedurch wird also die Frey-Maurerey der Mittelpunct der Einigkeit,
und das Mittel treuer Freundschafft zwischen solchen Personen zu stifften,
welche sonst in einer beständige Entfernung hätten bleiben müssen.

Die „Alten Pflichten“ von 1738

Ein Frey-Maurer ist hierdurch verbunden,
das Moral-Gesetz, als ein wahrer Noachite, zu beobachten,
und wenn er die Kunst recht verstehet,
so wird er niemahls einen thörichten Atheisten, noch einen ruchlosen Frey-Geist, abgeben,
noch wider sein Gewissen handeln,
In den alten Zeiten waren die Christlichen Maurer verpflichtet,
sich den Christlichen Gebräuchen eines jeden Landes,
wo sie zu wandern oder zu schaffen hatten, gleichförmig zu halten:
Da aber die Maurerey unter allen Völckern,
auch von andern Religionen, angetroffen wird;
so lieget ihnen anjetzo nur ob, derjenigen Religion beyzupflichten,
worin alle Menschen überein kommen,
jedem Bruder aber seine eigene besondere Meynungen zu lassen,
das ist, man fordert nur, daß sie tugendhaffte und getreue Menschen seyn,
und auf Ehre und Ehrbarkeit halten,
sie mögen im übrigen durch diese oder jene Namen, Religionen oder Mevnungen,
von einander unterschieden seyn, wie sie wollen:
Denn sie stimmen allesamt in den drey grossen Articuln des Noah überein,
welches genug ist die Verbindung der Loge zu bewahren.
Es ist also die Maurerey der Mittel-Punct ihrer Vereinigung,
und das glückliche Mittel, zwischen solchen Personen,
die sonst in einer stetigen Entfernung von einander hätten bleiben müssen,
treue Freundschafft zu stifften.

Die „Pflichten eines Freimaurers" 1815

Der Maurer ist, durch seinen Beruf, verbunden,
dem Sittengesetze zu gehorchen;
und wenn er die Kunst recht versteht,
wird er weder ein stumpfsinniger Gottleugner, noch ein irreligiöser Wüstling sein.
Er sollte, von allen Menschen am Besten, verstehen,
dass Gott nicht siehet, wie der Mensch siehet;
denn der Mensch siehet nur nach dem Aussenschein,
Gott aber siehet (bis) in's Herz.
Ein Maurer ist daher besonders verbunden,
nie Dem zuwider zu handeln, was ihm sein Gewissen vorschreibt.
Lasst eines Menschen Religion oder Anbetungart sein, welche sie wolle,
er ist nicht von dem Orden ausgeschlossen,
vorausgesetzt er glaube an den ruhmwürdigen Baumeister des Himmels und der Erde,
und übe die heiligen Pflichten der Sittlichkeit aus.
Die Maurer vereinigen sich mit den Tugendhaften
von einer jeden Überzeugung
unter dem festen und beseligenden Bande der Bruderliebe;
sie werden gelehrt,
die Verirrungen des Menschengeschlechtes mit Mitleiden zu betrachten,
und dahin zu streben, dass sie durch die Reinheit ihres eignen Verhaltens,
die höhere Vortreflichkeit des Glaubens beweisen, zu dem sie sich bekennen mögen.
So ist Maurerei der Mittelpunkt der Vereinigung
zwischen guten und treuen Männern,
und das glückliche Mittel, Freundschaft unter Solchen zu stiften,
welche ausserdem in beständiger Entfernung hätten bleiben müssen.

Des verbesserten Konstitutionenbuchs der alten ehrwürdigen Brüderschaft der Freimaurer (1784)

Ein Maurer ist verbunden, nach seinem Stand, dem Moralgesetz zu folgen,
und wenn er die Kunst recht versteht,
wird er kein dummer Atheist, noch ein eitler Libertiner seyn.
Und obwohl in den alten Zeiten die Maurer verbunden waren
sich zu der Religion eines jeden Landes, darinnen sie sich aufhielten, zu bekennen;
so hat man es doch anjetzo für gut befunden, daß es dienlich seyn würde,
sie nur dahin zu verbinden, daß sie sich zu derjenigen Religion hielten, :welcher alle rechtschaffene Leute beitreten,
und darinnen bestehet, einem jeden frey zu stellen, denen Meinungen Beifall zu geben, die er am heilsamsten und vernünftigsten zu seyn erkennet;
solche Meinungen nehmlich, die einen Menschen fromm, billig, redlich und mild gegen seinen Nächsten machen,
er sey wes Volkes und Glaubens er wolle;
solchergestalt, daß durch einen so allgemeinen Grundsatz die Maurerey
der Mittelpunkt zur Vereinigung von Menschen werden möge,
eine feste und gründliche Freundschaft unter Leuten aufzurichten,
die in Ansehung des Unterschieds ihrer (?) niemals friedlich untereinander leben könnten.

Quelle: Internationales Freimaurer-Lexikon von Eugen Lennhoff und Oskar Posner (1932)

Der Maurer ist als Maurer verpflichtet, dem Sittengesetz zu gehorchen;
und wenn er die Kunst recht versteht,
wird er weder ein engstirniger Gottesleugner, noch ein bindungsloser Freigeist sein.
In alten Zeiten waren die Maurer in jedem Land zwar verpflichtet,
der Religion anzugehören, die in ihrem Lande oder Volke galt,
heute jedoch hält man es für ratsamer,
sie nur zu der Religion zu verpflichten, in der alle Menschen Übereinstimmen,
und jedem seine besonderen Überzeugungen selbst zu belassen.
Sie sollen also gute und redliche Männer sein, von Ehre und Anstand,
ohne Rücksicht auf ihr Bekenntnis oder darauf, welche Überzeugungen sie sonst vertreten mögen.
So wird die Freimaurerei zu einer Stätte der Einigung
und zu einem Mittel, wahre Freundschaft unter Menschen zu stiften,
die einander sonst ständig fremd geblieben wären.

Die drey aeltesten geschichtlichen Denkmale der teutschen Freymaurerbrüderschaft sammt Grundzügen zu einer allgemeinen Geschichte der Freymaurerey (1819)

Ein Freimaurer ist hierdruch verbunden,
das Moralgesetz als ein wahrer Noachide zu beobachten,
und wenn er die Kunst recht versteht,
so wird er niemals einen thörichten Atheisten,
noch einen ruchlosen Freigeist abgeben, noch wider sein Gewissen handeln.
In den alten Zeiten waren die christlichen Maurer verpflichtet,
sich den christlichen Gebräuchen jeden Landes,
wo sie zu wandern oder schaffen hatten, gleichförmig zu halten.
Da aber die Maurerei unter allen Völkern
auch von anderen Religionen angetroffen wird,
so liegt ihnen anjetzo nur ob, derjenigen Religion beizupflichten,
worin alle Menschenübereinkommen,
jedem Bruder aber seine besondere Meinung zu lassen,
das ist, man fordert nurm dass sie tugendhafte und getreue Menschen seyn
und auf Ehre und Ehrbarkeit halten,
sie mögen im übrigen durch diese oder jene Namen, Religionen oder Meinungen
von einander unterschieden sey, wie sie wollen.
Denn sie stimmen allesammt in den drei grossen Artikeln des Noah überein,
welches genug ist, die Verbindung der Loge zu bewahren.
Es ist, also die Maurerei der Mittelpunkt ihrer Vereinigung,
und das glükliche Mittel, zwischen solchen Personen,
die sonst in einer stetigen Entfernung von einander hätten bleiben müssen,
treue Freundschaft zu stiften.

Versionen und Varianten

Kloß schreib 1847 in „Geschichte der Freimaurerei in England Irland und Schottland aus ächten Urkunden dargestellt (1685 bis 1784); nebst einer Abhandlung über die Ancient Masons“:

„Auch trifft der Vorwurf der Interpolirung, Dunkelheit und Ungewißheit mancher Stellen in den Regulationen nimmermehr den Br. Anderson, welchem die letzte Ausführung des Buchs übertragen worden, sondern im Gegentheil den bei dem Const.-Buch 1738 benannten Revisions-Comité, zu welchem Payne gehörte, deßgleichen die damalige Große Loge selbst, welche die Approbation, so wie die Sanction ertheilte.

Bruno Zechel schrieb 1876 in „Die alten Pflichten in Text und Erlauterungen zur Belehrung für Brr. Freimaurer“:

„… 1813 trat eine umfassende Redaktion ein, welches den Ausgaben des Konstitutionsbuches von 1815, 1827, 1841 und 1855 zu Grunde liegt.“

Siehe auch

BESONDERS LESENSWERT

Links

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