Deutschvölkische Freiheitsbewegung

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Deutschvölkische Freiheitsbewegung

Quelle: Internationales Freimaurer-Lexikon von Eugen Lennhoff und Oskar Posner (1932)

Die Gesamtleitung beschloß 1927, daß Mitglieder humanitärer Logen der Deutschvölkischer Freiheitsbewegung nicht angehören und Brr. der drei altpreußischen Großlogen keine leitenden Stellungen und Mandate annehmen können.

Deutschvölkische Freiheitspartei

Quelle: Wikipedia

Die Deutschvölkische Freiheitspartei (Kurzbezeichnung DVFP, zeitgenössisch auch DFP) war eine radikal völkische Partei in der Weimarer Republik. Die Partei propagierte mit einem radikal rassistischen, antikommunistischen und antisemitischen Programm eine völkische Diktatur. Die DVFP entstand im Dezember 1922 als Abspaltung der Deutschnationalen Volkspartei (DNVP). 1923 wurde die wahrscheinlich an Putschplänen beteiligte Partei vorübergehend verboten. 1924 ging die DVFP eine Listenvereinigung mit Ersatzorganisationen der seinerzeit verbotenen NSDAP ein, die Anfang 1925 zerbrach. Im Konkurrenzkampf mit der NSDAP war die ab 1925 als Deutschvölkische Freiheitsbewegung (DVFB) auftretende Partei bald unterlegen und versank spätestens 1928 in der Bedeutungslosigkeit.

Gründung

Nach der Novemberrevolution schlossen sich völkische Gruppierungen der nationalkonservativen DNVP an. Spannungen innerhalb der DNVP zeigten sich im März 1920 beim Kapp-Putsch, der teils unterstützt, mehrheitlich jedoch als aussichtslos abgelehnt wurde. Nach dem gescheiterten Putsch traten Völkische als Vertreter einer radikalen Richtung in der DNVP hervor, die die Weimarer Republik vehement ablehnte und im Gegensatz zum gemäßigten Kurs des Vorsitzenden Oskar Hergt stand.

Nach dem Mord an dem damaligen Reichsaußenminister Walther Rathenau im Juni 1922 kam es in der DNVP zu heftigen Auseinandersetzungen, in deren Folge der Abgeordnete Wilhelm Henning aus der Fraktion, nicht aber der Partei ausgeschlossen wurde. Henning hatte Rathenau kurz vor seiner Ermordung in scharfer, antisemitischer Weise angegriffen. Zwei führende völkische DNVP-Abgeordnete, Albrecht von Graefe und Reinhold Wulle, solidarisierten sich mit Henning und bildeten mit ihm Ende November eine deutschvölkische Arbeitsgemeinschaft im Reichstag.

Am 16. Dezember 1922 wurde die Deutschvölkische Freiheitspartei (DVFP) gegründet, da keinerlei Aussicht auf eine Verständigung mit der DNVP-Parteiführung bestehe. Parteiführer wurde Graefe, Wulle sein Stellvertreter. Zu den führenden Politikern der DVFP gehörte Ernst zu Reventlow, der in seiner Zeitschrift Reichswart Programmfragen bearbeitete. Der Vorsitzende der Alldeutschen, Heinrich Claß, hatte die ihm angebotene Parteiführung abgelehnt.

In einem am 17. Dezember veröffentlichten Aufruf wird die parlamentarische Demokratie mit der Herrschaft des Geldes und der Juden gleichgesetzt; sie solle ersetzt werden durch eine Volksgemeinschaft ohne Gegensätze von Stand und Klasse. Die Partei sah sich als Verkörperung des Wollens der Völkischen, ein Anspruch, der auch von anderen Gruppierungen erhoben wurde. Der Parteisatzung zufolge mussten Mitglieder „deutschblütiger Abstammung“ sein, womit Juden, Halbjuden und Ausländer ausgeschlossen waren.

Prominente Antisemiten wie Theodor Fritsch und Artur Dinter unterstützten die neue Partei. Zahlreiche Mitglieder der DVFP entstammten dem 1922 verbotenen Deutschvölkischen Schutz- und Trutzbund.

Rund zwei Drittel des DNVP-Landesverbandes Mecklenburg-Schwerin schlossen sich der DVFP sofort nach Gründung an;jedoch verblieb ein Teil der Völkischen und Antisemiten in der DNVP. Im Januar 1923 erfolgte der korporative Beitritt der in Berlin aktiven Großdeutschen Arbeiterpartei (GDAP) um Gerhard Roßbach. Die DVFP beauftragte Roßbach, der auch der Parteileitung angehörte, mit der Organisation einer eigenen Wehrorganisation, den Völkischen Turnerschaften. Zudem baute sie einen „militärischen Apparat“ auf, der als Saalschutzorganisation getarnt wurde.

Über die Zusammensetzung der DVFP-Mitgliedschaft ist wenig bekannt, überproportional vertreten waren jedoch ehemalige Soldaten, vor allem Offiziere und Freikorps-Mitglieder, Grundbesitzer, Beamte, akademische Berufe sowie Unternehmer, Handwerker und Geschäftsleute.

Verbot

Im März 1923 wurden in Verhandlungen zwischen der DVFP und der NSDAP Aktionsgebiete abgegrenzt: Die NSDAP beschränkte sich auf Süddeutschland, die DVFP auf Nord- und Mitteldeutschland, Gebiete, in denen die NSDAP zum Teil verboten war.

Im Freistaat Preußen wurde die DVFP am 23. März 1923 von Innenminister Carl Severing verboten. Die Verbotsverfügung wurde mit dem Charakter der DVFP als Ersatzorganisation der verbotenen NSDAP begründet. Ziel der Partei sei die gewaltsame Beseitigung des Parlamentarismus. In den Tagen vor dem Parteiverbot hatte die Polizei das Parteibüro sowie Wohnungen führender Parteimitglieder durchsucht. Dabei sichergestellte Unterlagen belegten Verbindungen zu paramilitärischen Gruppierungen, die von Roßbach geleitet wurden. Während des Parteiverbots wurde die DVFP von den Reichstagsabgeordneten Graefe, Wulle und Henning repräsentiert; die Parteiaktivitäten setzten sich in der Illegalität fort.

Als Ersatzorganisationen dienten dabei der Deutsche Herold, ein Verein und Verlag um Wulle, Völkische Kampfgewerkschaften als Nachfolgerinnen der Turnerschaften sowie deutschvölkische Wahlvereine, die an die Stelle von Ortsverbänden traten. Nach dem Verbot in Preußen wurde die DVFP auch in Thüringen, Sachsen und Baden verboten.

Während der Besetzung des Ruhrgebiets unterstützte die DFVP den passiven Widerstand und lehnte Verhandlungen mit Frankreich und Belgien ab. Nach der Hinrichtung des Freikorps-Mitglieds Albert Leo Schlageter und der sogenannten Schlageterrede Karl Radeks kam es zu einer vorübergehenden Kooperation von Deutschvölkischen und Kommunisten: Dabei veröffentlichte Reventlow einen Artikel in der Roten Fahne. Zudem traten hochrangige kommunistische Funktionäre auf völkischen Veranstaltungen als Redner auf. Der Abbruch des Ruhrkampfs im September 1923 wurde von der DVFP als Verrat gesehen und gab bereits bestehenden Plänen zur Errichtung einer Diktatur Auftrieb.

Führende DVFP-Mitglieder, darunter der Vorsitzende Graefe und Roßbach, waren am Hitlerputsch im November 1923 beteiligt. Nach dem Putschversuch wurde die DVFP am 20. November 1923 durch General Hans von Seeckt reichsweit verboten.[13]

Im Zuge eines Gerichtsverfahrens wegen der Ermordung eines DFVP-Mitgliedes am 17. November 1923 wurde die Parteiführung der DVFP 1925 schwer belastet:[14] Der ebenfalls der DFVP angehörende Täter sagte aus, den Mord auf Wunsch oder im Auftrag von Reinhold Wulle, Wilhelm Kube und Georg Ahlemann begangen zu haben. Ziel sei es gewesen, den Verrat eines Staatsstreiches, den die DFVP gemeinsam mit der NSDAP in Bayern sowie der Schwarzen Reichswehr geplant hatte, zu verhindern.

In Aussagen vor einem Untersuchungsausschuss des Preußischen Landtages 1925 und 1926 bestritten führende DFVP-Politiker derartige Pläne. Zeugenaussagen in den Fememordprozessen sowie vor parlamentarischen Untersuchungsausschüssen enthalten zahlreiche Hinweise auf Verbindungen zwischen der DVFP und der Schwarzen Reichswehr. Nach heutigem Forschungsstand gelten gemeinsame Putschpläne von Schwarzer Reichswehr, DVFP und NSDAP als wahrscheinlich. Die geplante Errichtung einer rechtsgerichteten Militärdiktatur scheiterte, als im September 1923 der Ausnahmezustand ausgerufen wurde und die exekutive Gewalt von der Reichswehr übernommen wurde.

Listenvereinigung mit der NSDAP

Ende Februar 1924 wurden die Verbote der DVFP im Reich und in Preußen aufgehoben.[16] Zur Reichstagswahl im Mai 1924 trat die DVFP in einer Listenvereinigung mit Ersatzorganisationen der weiterhin verbotenen NSDAP an, die 6,6 % der Stimmen erzielte. Die 32 Abgeordneten der Listenvereinigung bildeten im Reichstag die gemeinsame Fraktion Nationalsozialistische Freiheitspartei. Im Oktober schlossen sich DFVP und NSDAP unter der Führung von Erich Ludendorff, Graefe und Gregor Strasser formal unter dem Namen Nationalsozialistische Freiheitsbewegung (NSFB) zusammen. Hitler, der seit seinem Putschversuch in Haft war, lehnte die Verbindung ab. Bei der Reichstagswahl im Dezember 1924 kam die NSFB auf 3,0 % der Stimmen und 14 Mandate.