Folter

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Folter

Quelle: Internationales Freimaurer-Lexikon von Eugen Lennhoff und Oskar Posner (1932)

Von den Organen der Inquisition durchgeführte Folterungen von Freimaurern sind besonders aus Spanien und Portugal bekannt (s. Coustos). Bemerkenswert ist, daß im Kirchenstaate die aufgehobene Folter ausnahmsweise gegen Freimaurer anzuwenden gestattet wurde. (Vergl. "Freimaurerei Österreich-Ungarns", 1897, Seite 237.) An der Aufhebung der Folter im Reiche Maria Theresias hatte der Freimaurer Freiherr von Sonnenfels (s. d.) in Wien bestimmenden Anteil.

Abschaffung der Folter in Deutschland

Quelle: Wikipedia, Artikel dort: „Folter“

Den Startschuss für Deutschland gab der Preußenkönig Friedrich der Große. Bereits wenige Tage nach seinem Amtsantritt ließ er in einer Kabinettsorder vom 3. Juni 1740 die „Tortur“ ausdrücklich abschaffen, allerdings mit drei Ausnahmen: Hochverrat, Landesverrat und „große“ Mordtaten mit vielen Tätern oder Opfern, und 1755 wurden auch diese Einschränkungen beseitigt, ohne dass bis dahin ein solcher Ausnahmefall eingetreten wäre. Friedrichs Denken war stark von der Toleranzphilosophie Bayles beeinflusst. Wenige Jahrzehnte später folgten ihm andere deutsche Territorien mit der Abschaffung oder wesentlichen Einschränkung der Folter, wie die Übersicht rechts zeigt.

Siehe auch