Gewissensfreiheit

Aus Freimaurer-Wiki
Version vom 11. Juli 2014, 18:27 Uhr von Goldapfel (Diskussion | Beiträge) (→‎Gewissensfreiheit)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Gewissensfreiheit

Quelle: Internationales Freimaurer-Lexikon von Eugen Lennhoff und Oskar Posner (1932)

Die Großloge von England ist zu einer Zeit entstanden, da eine gewisse Ermüdung nach den jahrhundertelangen Glaubenskämpfen eingetreten war. Aus der schwülen Atmosphäre der Ära der religiösen Verfolgungen flüchteten die Freimaurer in die reine Sphäre einer von den Philosophen ihrer Zeit vertretenen Glaubens- und Gewissensfreiheit und bekannten sich aufs nachdrücklichste zu dieser. Das verstehen die "Alten Plichten" unter den Worten: "The Religion in which all Men agree" (die Religion, in der alle Menschen übereinstimmen).

Demnach lehnt der Freimaurer das Dogma ab und gewährt Gewissensfreiheit, die ihn zur Toleranz anderen gegenüber verpflichtet. Kaiser Friedrich III hat dies in die Worte gekleidet:

"Zwei Grundsätze bezeichnen vor allem unser Streben: Gewissensfreiheit und Duldung. An ihnen lassen Sie uns festhalten mit all unserer Kraft."

In Beantwortung der antifreimaurerischen Bulle Pius IX., 1865, schrieb Bluntschli in Bezug auf die Gewissensfreiheit:

"Wird die Freimaurerei deshalb verdammt, so sind die gebildete Welt und die zivilisierten Staaten derselben Verdammnis teilhaft."