Loge: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Begriff Loge bezeichnet zum einen den Zusammenschluss von Freimaurern in einer örtlichen Organisationsform (meistens als Verein), als auch den Raum im [[Ritual]].
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Die Loge als Verein wählt in einer Mitgliederversammlung aus ihren Reihen einen Vorstand, genannt [[Beamtenrat]].
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Dieser Beamtenrat besteht aus dem [[Meister vom Stuhl]] (1. Vorsitzender), dem [[1. Aufseher]], dem [[2. Aufseher]], dem [[Schatzmeister]] und dem [[Sekretär]].
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Weitere Funktionen in einer Loge sind z.B. der [[Zeremonienmeister]], der [[Redner]], der oder die [[Schaffner]] und der [[Gabenpfleger]].

Version vom 8. Oktober 2009, 03:00 Uhr

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Der Begriff Loge bezeichnet zum einen den Zusammenschluss von Freimaurern in einer örtlichen Organisationsform (meistens als Verein), als auch den Raum im Ritual.

Die Loge als Verein wählt in einer Mitgliederversammlung aus ihren Reihen einen Vorstand, genannt Beamtenrat.

Dieser Beamtenrat besteht aus dem Meister vom Stuhl (1. Vorsitzender), dem 1. Aufseher, dem 2. Aufseher, dem Schatzmeister und dem Sekretär.

Weitere Funktionen in einer Loge sind z.B. der Zeremonienmeister, der Redner, der oder die Schaffner und der Gabenpfleger.