Rezension: "Aus Nacht zum Licht" von Michael Heinrich Weninger

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Rezension: Aus Nacht zum Licht: Katholische Kirche und Freimaurerei im Ringen um Versöhnung

Buchcover mit Rückseite

Aus Nacht zum Licht Katholische Kirche und Freimaurerei im Ringen um Versöhnung 250 Seiten, Deutscher Wirtschaftsbuch Verlag, Neuburg an der Kammel 2025., ISBN 9783690660693

Eine Rezension von Thomas Vindo

Der international bekannte Intimkenner des Verhältnisses der katholischen Kirche zur Freimaurerei, der frühere hohe vatikanische Beamte Michael Heinrich Weninger legt nun sein zweites Buch zu diesem Thema vor. Nach seinem ersten Werk aus dem Jahre 2020 dazu – „Loge und Altar. Über die Aussöhnung von katholischer Kirche und regulärer Freimaurerei“ (siehe hierzu die Rezension zum Buch) -, womit er zur Aussöhnung des Heiligen Stuhls mit der regulären Freimaurerei beitragen will, behandelt er nunmehr die Dialogjahre zwischen den 1960ern und 1980ern, also die Zeit zwischen Papst Paul VI. und Joseph Kardinal Ratzinger als Präfekten der Glaubenskongregation. Das Buch ist gestaltet als 7-stufiger Sonnenlauf, der mit „Morgendämmerung“ beginnt und über „Morgentau“, „Strahlen der Sonne“ sowie „Gewitter am Morgenhimmel“ zum „Licht“ führt.

Die Positionen der Päpste Johannes XXIII. und Paul VI. werden im vorliegenden Buch ebenso gewürdigt wie die eminente Rolle des Wiener Erzbischofs Franz Kardinal König in den Versöhnungsbemühungen, dessen markanter Lebenslauf in das Buch separat aufgenommen ist. Auf Seite der römisch-katholischen Kirche beleuchtet werden auch die Beiträge von Franjo Kardinal Šeper, Präfekt der Glaubenskongregation einschließlich dessen 12-teiligen Fragenkatalogs über die Freimaurerei an ausgewählte Bischofskonferenzen -, und des Prälaten Johannes B. de Tóth, Konsultor des Sekretariates der Nichtglaubenden, geleitet von Kardinal König.

Auf Seiten der Freimaurer sind es neben vielen anderen namentlich Erwähnten vor allem der Alt-Großmeister der Vereinigten Großlogen von Deutschland, Theodor Vogel, und der Deputierte Großmeister der Großloge von Österreich, Kurt Baresch, die den Dialog maßgeblich beeinflussten, wenn auch oft mit divergierenden Meinungen über Form und Inhalt. Beide werden im Buch mit ihren positiven und negativen Seiten dargestellt.

Detailliert beschreibt Weninger die bilateralen und plurilateralen Schritte und Orte des Dialogs mit all ihren Höhen und Tiefen. Während die Lichtenauer Erklärung vom 5. Juli 1970, in Oberösterreich unterzeichnet von autorisierten Vertretern der Kirche und der deutschen, österreichischen und schweizerischen regulären Freimaurerei, die Grundsätze der Freimauerei wiedergibt, aktuelle Entwicklung der Kirche und der großen Religionen referenziert sowie gegenseitige Fehler ohne Schuldanlastung eingesteht, erfolgt ein Rückschlag mit dem deutschen Freimaurer-Entschluss, künftighin ohne österreichische und schweizerische Brüder alleine weiterzumachen, der „deutschen Parallelaktion“.

Was infolge mehrerer Gründe – Fehler - zur (einseitigen) Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz zur Frage der Mitgliedschaft von Katholiken und Freimaurerei vom Frühjahr 1980 geführt hat. Der dieser Erklärung zugrundeliegende „deutsche Partikulardialog“ war freimaurerischen Zwistigkeiten geschuldet und mit kirchlicher Voreingenommenheit geführt worden, und sei auf beiden Seiten von mangelndem Wissen über die andere Seite gekennzeichnet gewesen. Diese Seiten sind im Unterschied zu Lichtenau und dessen mehrjährigen Vorarbeiten einfach nicht zusammengekommen.

Dies soll aber nicht den Höhepunkt der Streichung der Freimaurer aus dem kirchlichen Strafrecht mindern, der mit dem Inkrafttreten des neuen Kirchenrechts am 27. November 1983 wirksam wurde. Weniger dazu: „Ein katholischer Freimaurer wird heute kirchenrechtlich genauso behandelt wie jeder andere Katholik. Es gibt keine Unterscheidung mehr zwischen freimaurerischen und nicht-freimaurerischen Katholiken. Gesichert kann festgehalten werden, dass kein Katholik abgehalten ist, einer freimaurerischen Vereinigung beizutreten, kein katholischer Freimaurer wegen seiner Zugehörigkeit zur Freimaurerei exkommuniziert ist, sich deswegen im Stand der schweren Sünde befindet und deshalb von der Teilhabe an den Sakramenten ausgeschlossen sieht, sofern er sich nicht selbst Machenschaften gegen die Kirche zuschulden kommen lässt.“

Die „Bombe“ des Glaubenskongregations-Präfekten Ratzinger einen Tag davor, die Deklaration der Glaubenskongregation, dass Katholiken der Beitritt zur Freimaurerei verboten bleibe und sich diese, so sie Freimaurer sind, im Stand der schweren Sünde befinden und die heilige Kommunion nicht empfangen können, qualifiziert Weninger als „moraltheologisches Dokument“, das nicht „das Strafrecht ergänzt“, und vermutlich nur als „einfache Erklärung“, wenn auch authentisch. Andere halten sie als Verwaltungsakt, eine reine Feststellung, grundsätzlich nicht verbindlich und nur auf die Vor-CIC/1983-Vergangenheit bezogen. Auch inhaltlich und argumentativ geht Weniger auf die Erklärung umfassend ein.

Das Buch schöpft nicht nur aus vielen Freimaurer-Archiven, sondern profitiert sicherlich auch vom Zugang Wenigers zu sehr vielen vatikanischen Dokumenten einschließlich Protokollen, welcher er umfassend nützt, um auch Details aus der kirchlichen Entwicklung des späten 20. Jahrhunderts zur Freimaurerfrage – einschließlich zum „Freimaurerparagraphen“ des CIC/1917 – wiederzugeben. Schließlich ergänzen ein Anhang mit den zentralen ein- und zweiseitigen Dokumenten sowie ein kirchliches und freimaurerisches Quellen- und Literaturverzeichnis das Werk.

Das zweite Werk Wenigers zum Thema ist vom selben Optimismus über eine Versöhnung zwischen Rom und der Freimaurerei getragen wie sein erstes. Wenn auch Freimaurer im kirchlichen Strafrecht nicht mehr explizit erwähnt werden - zweifellos ein beachtlicher und wirklich „historischer“ Schritt -, zeigt die aktuelle Praxis mancher Diözesen und Bischofskonferenzen (wie auch weitere fehlende Schritte Roms in Richtung Aussöhnung), dass die Versöhnung kirchlicherseits noch nicht erfolgt ist. Oder, wie Weniger wiederholt postuliert, dass die Kirche in ihren Positionen zur Freimaurerei – endlich - eine „Unterscheidung der Geister“ zwischen der in Union mit der Vereinigten Großloge von England stehenden nicht-politischen, trans-religiösen, religions-neutralen bzw. -positiven Obödienzen einerseits und tagespolitisch agierenden, laizistischen bis anti-klerikalen/-religiösen Obödienzen vornehmen und dies öffentlich erklären sollte.

Wenigers „Aus Nacht zum Licht“ ergänzt und erweitertet sein „Loge und Altar“ faktenbasiert analysierend mit theologischer und juristischer Schärfe um unzählige historische Details zum Dialog und den Positionen beider Seiten zwischen den 1960er- und 1980er-Jahren und ist daher sowohl Kenner*innen als auch Interessierten am Thema zur Lektüre und zum Nachschlagen empfohlen. Der Autor hat nach diesem zweiten Werk bereits ein drittes zu diesem Thema angekündigt, das seine „Trilogie“ zur Verhältnis der katholischen Kirche mit der Freimaurerei abschließen soll. Es kann mit Interesse erwartet werden.

Siehe auch

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