Schweden

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Karl XV von Schweden und Norwegen. Großmeister-Medaille 1872.

Schweden

Quelle: Internationales Freimaurer-Lexikon von Eugen Lennhoff und Oskar Posner (1932)

"Die Entwicklung der Freimaurerei in Schweden ist von besonderem Interesse. Die Schweden sind scheinbar ebenso früh und ebenso leicht von der einfachen Lehrart der Freimaurerei abgewichen wie andere Nationalitäten in Europa, nur mit dem Unterschiede das sie nicht wie die anderen von einem System zum andern flatterten, sondern bei ihrer ersten Abweichung (heresy) verblieben und eigentlich heute noch bei den gleichen Bräuchen halten, die um 1760 ihre Aufmerksamkeit erregten." (Gould, History V., l95.)

Das Schwedische System ist französischen Ursprungs

Es hat nur in Schweden selbst, in Dänemark und Norwegen festen Fuß gefaßt, ist auf die Große Landesloge der Freimaurer von Deutschland übergegangen und stellt einen Seitenzweig der Freimaurerei vor, der nur wenig Verbindung mit den übrigen Systemen hält.

Als erster schwedischer Freimaurer wird der Graf Axel Ericson Wrede-Sparre genannt, * 1708, † 1772, zuletzt Generalmajor der Kavallerie und Oberstatthalter in Stockholm, der nach eigenen Angaben am 4. Mai 1731 in Paris zum Freimaurer geweiht wurde. Er errichtete anscheinend 1735 die erste Loge in Stockholm. Etwas später (1737) hatte Karl Fredrik Freiherr v. Scheffer (seit 1766 Graf), * 1715, † 1788, in Paris Bekanntschaft mit der Freimaurerei gemacht. Er erhielt dort 1737 (von Lord Derwentwater s.d.) eine Generalvollmacht zur Gründung von Logen in Schweden, auf Grund welcher er dem Grafen Wrede-Sparre die Loge von 1735 als regelmäßig bestätigte.

1743 ging Scheffer als schwediseher Gesandter nach Paris, wo er wahrscheinlich mit den Schottengraden bekannt wurde. 1738 soll König Friedrich I. die Freimaurerei unter Todesstrafe verboten haben. Ein aktenmäßiger Nachweis für diese Angabe hat sich nicht führen lassen. Zur Zeit, als Scheffer in Frankreich weilte, ist eine an die Person des damals russischen Generals James Keith gebundene Loge in Stockholm nachweisbar, die jedoch nach 1744 wieder verschwindet.

Schwedische Mutterloge

1752 gründete Graf Knud Carlsson Posse unter Berufung auf eine Vollmacht des französischen Großmeisters Grafen Clermont eine neue Loge, "St. Jean auxiliaire", zu der Wrede-Sparre und Scheffer übertraten. Sie gilt als die schwedische Mutterloge.

Graf Scheffer erteilte auf Grund seiner französischen Vollmacht, kraft derer er sich seit 1753 Großmeister nannte, Logenpatente an die Logen "St. Erik" (1756), "St. Edward" (1757), "L'Union" in Stockholm, "Salomon à trois serrures" in Gotenburg (1754) und "St. Augustin" in Helsingfors, Finnland (1758). Trotzdem die schwedischen Logen zu dieser Zeit durchaus noch nichts Einheitliches darstellen, fühlten sie sich schon kräftig genug, die Gründung eines Waisenhauses zu vollziehen, das im Laufe der Zeit wiederholt ausgebaut wurde. Erst in der allerjüngsten Zeit hat es eine bedeutende Erweiterung durch ganz neue Anlagen erfahren — und bis auf den heutigen Tag den Stolz der schwedischen Maurerei darstellt. Schon Lessing tut dieser Einrichtung in "Ernst und Falk" lobend Erwähnung.

Karl Friedrich Eckleff

Eine Persönlichkeit von bestimmendem Einfluß auf die Entwicklung der Königlichen Kunst in Schweden wurde der Kanzleirat Karl Friedrich Eckleff (s. d.), der Begründer der streng christlichen Schwedischen Lehrart (s. d.) der Freimaurerei. Er gründete am 30. November 1756 mit sechs anderen schottischen Meistern die erste schwedische St.-Andreas- (schottische) Loge "L'Innocente", drei Jahre später, am 25. Dezember 1759, ein Ordenskapitel das "Chapitre illuminé de Stockholm" und hatte damit bereits die höchste Abteilung der Schwedischen Lehrart organisiert und den Aufbau seines Systems vollendet, das sich in allem wesentlichen bis heute erhalten hat.

Diese Arbeitsstätten setzte Eckleff unter Berufung auf gewisse (etwa von 1750 stammende) aus dem Ausland erhaltene Akten ein. Angeblich sollten sie aus Florenz stammen. Die Dokumente dieser "Eckleffschen Akten" sind in Chiffreschrift in französischer Sprache abgefaßt und namens eines ausländischen Großkapitels, "Grand Chapitrede la Confraternité l'llluminée", von "Frédéric Asscher, Secrétaire" unterzeichnet. Welches Großkapitel dies war, hat Eckleff niemals verraten.

Karl von Södermanland

Nach Äußerungen des Herzogs Karl von Södermanland, des Nachfolgers Eckleffs, war es ein Kapitel in Genf (der Name Aescher [Escher] ist in der Schweiz beheimatet) , das seine Kenntnisse von einem anderen in Avignon erhalten hatte (wo es ja das mystische Hochgradsystem der Illuminés tatsächlich gab).

Auch ein intimer Freund Eckleffs, Ministerialrat Johann Medling, der 15 Jahre nach dessen Tod manches vom Eckleffschen Nachlaß in Händen hatte schrieb 1822, die ersten höheren Kenntnisse hätten von der "V. Provinz in Genéve gestammt". Alle dazugehörenden Akten "wurden jeden dritten Posttag in zerschnittenen 32stelBogen durcheinandergemischt, an Eckleff gesandt, der sie mit Hilfe des Br. Wesman in Ordnung brachte; aber die Chiffre des Allergeheimsten wurde mit einem besonderen Boten hierher nach S. geschickt". (Vergl. Johannes Rudbeck, "Karl Friedrich Eckleff der Begründer des Schwedischen Freimaurersystems", 1931.) 1760 gründete Eckleff in Stockholm auch eine Symbolische Loge, die "Siebente St.-Johannis-Loge".

Greifswald und Stralsund

In diesem Jahr vereinigten sich die schwedischen Bauhütten zur Großen Landesloge von Schweden, wobei Graf Scheffer Landes-Großmeister, Eckleff Abgeordneter Landes Großmeister wurde. 1761 war der Aufbau volendet. Es begann nun eine sehr rege Logen Gründungstätigkeit in den verschiedensten Orten, u. a. Greifswald und Stralsund. 1762 gab König Adolf Friedrich bekannt, das er die "Obermeisterschaft aller Freimaurervereinigungen im Reich", d. h. das Protektorat, übernehme. Ob er jemals rite in den Bund aufgenommen wurde, ist unsicher. Wohl in Unkenntnis der Situation, hatte 1765 die englische Großloge unter Lord Blayney den vorher in Dänemark freimaurerisch Tätigen Gesandtschaftssekretär Charles Tullman's als Provinzial-Großmeister für Schweden eingesetzt.

Auf Grund der erhältenen Vollmachten setzte dieser drei schwedische Logen ein, über die wenig bekannt geworden ist, außer daß ihrer nicht ohne Mitgliederwerbung in den Reihen der Brr. Schwedischen Systems zustandegekommenen Existenz wegen beträchtliche Unruhe unter den schwedischen Freimaurern entstand.

Anerkennung

Als dann aber die Schwedische Landesloge der englischen Großloge ihre französischen Vollmachten und Gründungsakten vorlegte, erfolgte 1770 ihre förmliche Anerkennung. Es ist auffallend, meint Gould, daß die englische Großloge hier eine andere anerkannte, die sich ihrem ganzen inneren Aufbau nach so vollkommen von der englischen Lehrart unterschied. Die Tatsache hat jedenfalls zur Verbreitung der schottischen Hochgrade in Europa nicht wenig beigetragen. Um 1765 war übrigens auch Schubart (s. d.) in Stockholm erschienen, um Schweden der Strikten Observanz zu erschließen. Der Erfolg seiner Mission war unbefriedigend.

Königshaus und strikte Observanz

1771 kam Gustav III. zur Regierung. Er schloß sich mit seinen Brüdern, den Herzogen Karl und Friedrich Adolf dem Bund an. Von dieser Zeit an entwickelte sich die Sonderstellung des Königshauses zur schwedischen Freimaurerei. Der 1773 auch ins Kapitel eingetretene Karl von Södermanland, der spätere König Karl XIII., der dem Freimaurertum ein ganz besonderes Interesse entgegenbrachte, stand diesem bereits 1774 vor; er gelangte so an die Spitze der gesamten schwedischen Freimaurerei.

Seither sind ihm alle Träger der Krone in dieser Würde gefolgt. Observanz, Freiherr von Hund (s. d.). Das schien dem Herzog ein Anlaß, seine Lehrart mit der Strikten Observanz zu vereinigen, und so bewarb er sich um das Heermeisteramt. Gegen die Wahl wurden auf deutschem Boden schwere Bedenken geltend gemacht, einmal solche politischen Charakters, dann fiel aber auch die Tatsache sehr ins Gewicht, daß Zinnendorf (s. d.) 1770 in der Großen Landesloge der Freimaurer von Deutschland (schwedischen Systems) der Strikten Observanz eine sehr ernst zu nehmende Rivalin geschaffen hatte.

Daraufhin erklärte die Schwedische Großloge 1777 bei zwei Gelegenheiten, daß sie niemals Logen außerhalb des Königreichs Schweden konstituiert, auch an Zinnendorf kein Patent gegeben habe. "Wenn daher v. Zinnendorf angebe ein solches zu besitzen, sei dasselbe wertlos."

Der Herzog wollte also nichts von dem wissen, was Eckleff in bezug auf Deutschland getan hatte. Infolge dieser Erklärung kam es in Hamburg zu einer Zusammenkunft zwischen Bevollmachtigten Karls und des Braunschweiger Ordensdirektoriums und in der Folge zur Wahl des Herzogs auf dem Konvent zu Wolfenbüttel 1778 und zum Abschluß, des Vereinigungsvertrages (Freundschaftsvertrag auf Gegenseitigkeit) in Braunschweig 1779.

Praktische Bedeutung erhielt dieser Schritt aber nicht. Im Schoße der Großen National Mutterloge in Berlin, in Dänemark, in Schweden selbst erhob sich starke Opposition. schon 1781 legte der neue Heermeister sein Amt wieder nieder, nachdem er vergeblich versucht hatte, den vom Herzog Ferdinand von Braunschweig nach Wilhelmsbad einberufenen Konvent zu verbieten. Er schied mit dem Bemerken, "dar Wir ins künftige nichts weiter mit den Deutschen Brr. zu beraten und zu verhandeln haben".

Templertradition

1780 wurde gemäß der behaupteten Templertradition in feierlicher Weise Schweden zur IX. Provinz des Ordens erklärt, mit Herzog Karl als Vicarius Salomonis und seinem Bruder Friedrich Adolf, Herzog von Ostgotland, als Landes-Großmeister. Vorangegangen war die systematische Vereinigung zwischen Kapitel und Großloge. Das System griff bald auch auf die Nachbarstaaten über, aber zunächst gelangte es nur in Deutschland (durch die Große Landesloge) ebenfalls zur Blüte. In Schweden entwickelte es sich anscheinend um so kräftiger, je isolierter es blieb. Diese — später selbstgewollte—Isolierung (anfänglich waren die Expansionsbestrebungen recht beträchtlich) hat sich als besonderes Kennzeichen der schwedischen Freimaurerei erhalten.

Öffentlicher Freimaurer-Orden

Als der Herzog von Södermanland 1809 als Karl XIII. den Thron bestieg, bewährte er sich seine schwärmerische Begeisterung für das Freimaurertum. "Um die Tugenden zu ehren, die von keinem Gesetz vorgeschrieben sind", verwandelte er das rote Kreuz des Templersystems in einen Staatsorden, den Orden Karls XIII. Dieser öffentliche Freimaurerorden, der als Spitze der Lehrart zu betrachten ist und dessen Chef satzungsgemäß immer der regierende König ist kann außer den königlichen Prinzen nur aus 27 weltlichen und drei geistlichen Mitgliedern bestehen. Seit der Stiftung des Ordens werden alle schwedischen Prinzen in ihren ersten Lebenstagen dessen Inhaber.

Sie dürfen seine Insignien wohl erst tragen, wenn sie die Einweihung als Freimaurer erhalten und die höchste Stufe erreicht haben, aber sie sind (Gustav IV. wird diese Feststellung in den Mund gelegt) durch das rote Kreuz in der Wiege sozusagen Freimaurer durch Geburt, geborene Freimaurer. Als feststehende Regel gilt, daß neben dem König als Ordensmeister (Vicarius Salomonis) der Kronprinz als Landes-Großmeister (Procurator Salomonis) fungiert (s. Königshaus).

Der König als Vicarius Salomonis ist nicht nur der Protektor, sondern der absolute Beherrscher des Ordens. Seine Befugnisse sind in der 1800 gedruckten Fundamental - Constitution umschrieben. Laut

§ 1 ist die Ordensbruderschaft der Freien und Angenommenen Maurer - Ritter eine Gilde und Gemeinschaft, von altersher eingerichtet zu Gottes des Allerhöchsten Ehre, welche zum Zwecke hat die Verbesserung des Menschengeschlechts und dessen Aufklärung in der edlen Wissenschaft, die Tugend zu erhöhen und das Laster zu unterjochen, die Kenntnis und Macht, seine Begierden zu zügeln, um dadurch die Kräfte der Natur gründlich zu überdenken und solcher Gestalt den edelsten Teil seines Wesens zu näherer Vereinigung mit dem ersten Ursprung dem Großen Baumeister der ganzen Welt, erheben zu können.
§ 2. Die Weisheit hat zur Grundlage des Ordens sieben Ecksteine aufgerichtet, deren Stärke seinen Bau befestigt, seine Dauer gegen die Vergänglichkeit der Zeit bewährt und seinen Bestand unveränderlich in allen wechselnden Zeitläufen macht.
§ 3. Diese Aufrechthälter und Pfeiler des Ordens sind-
1. die Religion oder des wahren Gottes Verehrung,
2. die Tugend, ihre Schwester;
3. die Liebe des Nächsten, aus der die Barmherzigkeit herstammt, eine Folge der beiden vorgenannten Eigenschaften
4. die Einigkeit in Wirksamkeit und Ausübung dieser Schuldigkeiten;
5. die Verschwiegenheit, das rechte Kennzeichen des Weisen,
6. die Arbeitsamkeit und
7. die Standhaftigkeit.
§ 4. Die Religion oder die Verehrung des wahren Gottes ist, als Ursprung alles Guten, auch die Ursache zur Entstehung der Gilde gewesen. Die Tugend hat die Gegenstände zu ihrer Bildung gesammelt, und die Liebe des Nächsten hat ihr die erste Gestalt gegeben. Die Einigkeit hat ihre Geheimnisse bewahrt, und deren Heilighaltung hat die Verschwiegenheit besiegelt. Aufgeklärt durch Arbeitsamkeit, haben endlich Mut, Abhärtung, Unverdrossenheit und Standhaftigkeit ihr Bestehen und ihre Selbständigkeit gesichert.
§ 7. Gleich wie der stolze Adler allmählich seine geliebten Jungen gewöhnt, sich langsam den brennenden Strahlen der Sonne zu nähern, und sie mit Vorsicht übt, sich in die weiten Räume der Luft zu erheben, um diesen leuchtenden und wohltuenden Planeten näher zu schauen; ebenso soll in dieses Ordens Gilde ein unerleuchteter Sterblicher, welcher Eintritt darin erlangt hat, sich allmählich der Wahrheit und dem Lichte nähern, damit dieser kräftige Schein nicht auf einmal ihm das Vermögen benehme, richtig und wie es sich gehört den Nutzen seiner kostbaren Geheimnisse zu genießen. Er zoll deshalb dazu durch gewisse Proben vorbereitet werden, die ihm in den verschiedenen Abteilungen oder Klassen der Gilde zu bestehen auferlegt sind, und nach einer gewissen bestimmten Zeit und Prüfung, nach bewiesener Standhäftigkeit und befundener Würdigkeit, soll er denjenigen Teil von Kenntnis und Aufklärung bekommen, welcher der Abteilung oder Klasse zusteht, in welcher er geprüft worden; teils durch historischen, teils durch moralischen Unterricht; zum Teil auch unter allegorischen Figuren und Sinnbildern welche für die Unaufgeklärten den Kern von der Wahrheit, der echten Weisheit umgeben." Die Arbeitsstätten zerfallen in drei Hauptabteilungen mit insgesamt elf Graden: die Arbeitende oder St.-Johannis-Loge mit drei Graden:
  • Freier und Aufgenommener Maurer-Ritter Br.
  • St.-Johannis-Lehrling, -Geselle und -Meister,
  • die Leuchtende oder St.-Andreas Loge mit drei Graden: Freier und Aufgenommener Maurer-Ritter Br. Schottischer St.Andreas-Lehrling, Schottischer St.Andreas-Geselle und Schottischer St Andreas-Meister,
  • die Erleuchtete und Wirkende oder Stewardsloge mit fünf Graden:

Freier und Aufgenommener Maurer-Ritter Br. Auserkorener oder Stewardbruder, Salomos Vertrauter, Vertrauter der St.-Johannis-Loge, Vertrauter der St.-Andreas-Loge, Ritter des Purpurbandes, Kommandeur mit dem roten Kreuz. (Vergl. Schwedische Lehrart.)

Der Vicarius Salomonis, also der König den ein neunköpfiger Sanhedrin erkärt, wird als der Vertreter des eigentlichen (unbekannten) Ordenshauptes (d. i. Jesus) betrachtet, er regiert,.nach der buchstäblichen und wörtlichen Bedeutung der Fundamentalkonstitution, bis das der geheime Obere sich durch seine Vicarien (jede Provinz, d. h. jedes Land, in dem das Schwedische System existiert, hat einen Solchen) vor dem Orden allgemein und offenbar zu erkennen gibt". Die Mitglieder sind zum Gehorsam verpflichtet, der Vicarius Salomonis ernennt alle Würdenträger (Beamten) vom Sanhedrin bis hinunter zu den Stewardslogen.

Die Wortführenden Meister der Andreas- und Johannislogen werden von diesen auf Grund von Vorschlägen des Ordensoberhauptes gewählt. Alle wichtigen Ämter, von jenen des Vicarius bis zum Stuhlmeister, gelten als lebenslänglich, die Bande, die mit dem Orden verbinden, als unauflöslich geknüpft. Als 1814 Norwegen (s.d.) in die Personalunion mit Schweden eintrat, gelangte 1819 das Schwedische System auch dorthin, 1870 wurde eine norwegische Provinzialloge errichtet, die 1905 bei der Trennung der beiden Staaten selbständige LandesGroßloge (X. Provinz) wurde.

Durch ein auf persönliche Initiative zurückgehendes Reskript des dänischen Großmeisters Königs Friedrich III. von 1855 gewann sich die Schwedische Lehrart auch Dänemark (s. d.), wo bis dahin das Rektifizierte Schottische System bearbeitet worden war; durch die "Declaratio, qua denuo constituitur VIII. —va Provincia" von 1858 wurde die Kette des Schwedischen Systems in den skandinavischen Landern geschlossen.

Von den schwedischen Königen (s. Königshaus) war der freisinnige Oskar II., der 1829 in den Bund aufgenommen, 1872 Ordensmeister wurde, schon als Stuhlmeister der Stockholmer Loge "St. Erik" mit besonders heißem Eifer um die Vertiefung der freimaurerischen Lehre bemüht; er war es auch, der den damaligen Prinzen von Wales, den späteren König Eduard VII. von England, dem Bunde zuführte.

Freimaurerdichte

Die Große Landesloge von Schweden hat derzeit unter König Gustav V. als Vicarius Salomonis und Kronprinz Gustav Adolf als Landes-Großmeister vier Provinzial-Großlogen, in Christiansstad, Göteborg, Linköping und Carlsstad, mit 15 Andreas- und 31 Johannislogen. Die Mitgliederzahl betragt 22.000. Das dünn besiedelte Schweden ist auf dem europäischen Kontinent das Land mit der dichtesten Freimaurerziffer. Auf 100.000 Einwohner entfallen 383 Freimaurer (in Deutschland 105). Die Große Landesloge hat ihren Sitz in Stockholm Blasieholmen 6, Frimurare Stamhuset. Neben dem Großartigen alten Waisenhaus (Barnhus) unterhalt die Großloge zwei in den letzten Jahren errichtete Kinderheime (für Knaben und Mädchen) in Blackeberg am Nordufer des Malarsees.

Siehe auch