Traktat: Herwig Stage - England und Österreich. Eine kurze Geschichte der freimaurerischen Beziehungen.

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Traktat: Herwig Stage – England und Österreich. Eine kurze Geschichte der freimaurerischen Beziehungen

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Wiki-Vorwort

England gilt als die Wiege der Freimaurerei. Und so ist es nicht unlogisch, wenn die ‚United Grandlodge of England (UGLE)’ in der Weltfreimaurerei eine herausgehobene Stellung einnimmt. Großlogen die von ihr anerkannt werden, gehören zur Familie der sogenannten „regulären Freimaurerei“. Die ‚Großloge von Österreich’ zählt dazu. Ihre Beziehungen zur UGLE waren jedoch nicht bruchlos. Die Gründe waren manchmal innermasonisch, meistens spielte jedoch die große Politik herein: Zweimal bekriegten sich die beiden Völker - im Ersten und im Zweiten Weltkrieg. Und während die Geschichte der UGLE kontinuierlich verlief, waren die Logen in Österreich zweimal verboten: ab 1795 mehr als ein Jahrhundert lang unter den Habsburgern und dann noch einmal im zwanzigsten Jahrhundert während der siebenjährigen Naziherrschaft. Entsprechend diskontinuierlich verliefen die freimaurerischen Beziehungen zwischen England und Österreich.

Der österreichische Freimaurer und Freimaurerforscher Herwig Stage hat die Entwicklung für einen Logenvortrag nachgezeichnet. Dieses Traktat ist ein Auszug. Das Freimaurer-Wiki dankt Herwig Stage für den Text. Rudi Rabe.



Herwig Stage über die Geschichte der freimaurerischen Beziehungen der beiden Großlogen

Im 18. Jahrhundert gab es so gut wie keine Beziehungen zwischen den englischen und den österreichischen Freimaurern.

In der zweiten Hälfte des Jahrhunderts arbeiteten in England zwei konkurrierende Großlogen: die sogenannten ‚Moderns’ und die sogenannten ‚Antients’. Beide versuchten zwar auch auf dem europäischen Kontinent freimaurerische Beziehungen aufzubauen und Logen zu gründen, aber die Situation diesseits des Kanals war durch eine Vielzahl von Systemen und Obedienzen sehr unübersichtlich.

Für unser Thema bedeutsam ist der Zusammenschluss der ‚Moderns’ und ‚Antients’ im Jahr 1813 zur ‚United Grandlodge of England’ (UGLE). Erst ab diesem Zeitpunkt begann die Englische Maurerei international an Bedeutung und Einfluss zu gewinnen. Durch das Freimaurerverbot ab den 1790iger Jahren existierten allerdings im Habsburgerimperium in dieser Zeit schon keine Logen mehr. Im österreichischen Teil des Vielvölkerreichs galt das Verbot bis zur Gründung der Republik 1918. Und so gab es zwischen England und Österreich über hundert Jahre so gut wie keine freimaurerischen Berührungspunkte.

Bedeutsam wurde das Thema erst wieder 1918 nach dem Ersten Weltkrieg durch die Gründung der ‚Großloge von Wien für Österreich’.

Die Basic Principles der Engländer

Damit die UGLE eine ausländische Großloge anerkennt, muss sich diese an den ‚Basic Principles for Grand Lodge Recognition’ und an die ‚Aims and Relationships of The Craft’ halten. Die ‚Aims’ verstärken die ‚Basic Principles’ und legen einen besonderen Schwerpunkt darauf, dass sich jede Großloge der Teilnahme an politischen Diskussionen, politischen Aussagen und Aktivitäten enthalten muss.

Diese Prinzipien wurden von der UGLE erstmals am 4. September 1929 erlassen. Die Inhalte bauen ein Stück weit auf den ‚General Regulations’ auf, die von George Payne 1720 zusammengestellt wurden und als Anhang zu den Alten Pflichten von James Anderson aufscheinen.

Als Entscheidungskriterien für die Anerkennung anderer Großlogen durch die UGLE dienen die in den Basic Principles festgeschriebenen Grundsätze in erster Linie dazu, die Mitglieder der englischen Großloge vor – aus ihrer Sicht – masonischen Verirrungen zu schützen. Die Principles sind also formal gesehen keine verpflichtende Vorgabe für die Anerkennung anderer Großlogen untereinander. Jede Großloge, auch die österreichische, ist in ihrer Anerkennungspolitik souverän und kann von keiner anderen zu irgendetwas verhalten werden. Allerdings steht die UGLE nur mit solchen Großlogen in einem Anerkennungsverhältnis, die sich an die Basic Principles halten und somit der von der UGLE vorgegebenen Regularität entsprechen. Sanktionen sind Besuchsverbote und letztlich die Suspendierung oder Aberkennung der Anerkennung. Für andere Großlogen sind die Basic Principles eine Hilfestellung bei der Entwcheidung, wie sie mit Anerkennungsfragen umgehen können.

In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, dass die Außenpolitik der UGLE nicht kodifiziert ist, sondern sich meistens von Fall zu Fall entwickelt. Dabei gilt grundsätzlich das Prinzip der Passivität und Zurückhaltung. Was die Basic Principles durchaus zulassen, ist die Anerkennung von zwei regulären Großlogen in einem Land, vorausgesetzt, dass sich diese beiden Großlogen untereinander anerkennen.

Die Basic Principles wurden im Jahre 1989 neu gefasst, die Aims and Relationships of the Craft im Jahre 1938 veröffentlicht und 1949 nochmals aufgelegt.

Die Inhalte der Basic Principles 1989

Folgende acht Punkte müssen von einer Großloge erfüllt werden, um dem Status der Regularität zu entsprechen, was die Voraussetzung für eine Anerkennung durch die Engländer ist. Wobei die Regularität immer als „Regularity of Practice und Regularity of Origin“ gesehen wird: also Herkunft und gelebte Logenpraxis.

  • Die Großloge muss von einer bereits anerkannten Großloge oder mindestens drei Logen einer anerkannten Großloge eingesetzt worden sein.
  • Sie muss im freimaurerischen Sinne autonom sein und die unbestrittene Vollmacht über die drei freimaurerischen Grundgrade ihrer Logen haben: Lehrling, Geselle und Meister.
  • Die Mitglieder der Großloge müssen Männer sein und dürfen keinen maurerisch-offiziellen Kontakt zu Logen haben, die Frauen aufnehmen: also zum Beispiel keine Besuche im Ritual.
  • Ihre Mitglieder müssen an ein höchstes Wesen glauben: „believe in a Supreme Being“. In der Ausgabe von 1929 hieß es noch „that a belief in the G.A.O.T.U. (= Grand Architect of the Universum) and His revealed will shall be an essential qualification for membership“; also eine theistisch-personale Definition. Hingegen ist ‚ Supreme Being’ deistisch und somit unbestimmt.
  • Die Freimaurer der Großloge müssen ihre Verpflichtungen auf das ‚Buch des Heiligen Gesetzes’ oder in vollem Anblick des Buches ablegen: „on or in full view of the open Volume of the Sacred Law“.
  • Die drei ‚Großen Lichter der Freimaurerei’ müssen aufliegen, wenn die Großloge oder eine ihrer Logen arbeitet. Es sind dies das Buch des heiligen Gesetzes - in der Regel die Bibel als Symbol für die Gesamtheit sittlicher Normen und Werte – sowie Winkelmaß und Zirkel.
  • Diskussionen über Politik und Religion müssen in offener Loge verboten sein.
  • Die Großloge und ihre Logen müssen die Grundsätze, die Lehrsätze (die Alten Landmarken) und die Gebräuche des Bundes befolgen.

Diese Basic Principles und die Aims and Relationships of the Craft spielten natürlich eine wesentlich Rolle im Zusammenhang mit der Anerkennung der ‚Großloge von Österreich’ durch die UGLE.

1918: England und Österreich nach dem Ersten Weltkrieg

Was waren nun die historisch wichtigen Zeitpunkte, an denen es Berührungspunkte zwischen den beiden Großlogen gab?

Zum ersten Mal war das 1918.
 Wie bereits erwähnt, wurde in diesem Jahr in der aus dem Habsburgerreich hervorgegangen Republik Österreich die ‚Großloge von Wien für Österreich’ gegründet. Dass die Anerkennung durch die UGLE erst 12 Jahre später, nämlich im Jahre 1930 erfolgte, hat meiner Meinung nach fünf Hauptursachen.

  1. Die Gegnerschaft im Ersten Weltkrieg. Die UGLE benötigte einige Zeit, um sich klar zu werden, wie mit den Großlogen der ehemaligen Feindländer umgegangen werden soll.
  2. Die Mitgliedschaft der Österreicher in der Universellen Freimaurer Liga (auch: Allgemeine Freimaurerliga). Die UFL wurde 1905 beim Ersten Internationalen Esperanto-Kongress in Frankreich gegründet und verstand sich als internationale Vereinigung aller Freimaurer, die sich dem Ziel der Völkerverständigung verschrieben hatten. Sie arbeitete nicht rituell, diskutierte die Abschaffung des ‚Großen Baumeisters aller Welten’.
  3. Das Naheverhältnis zur ‚Symbolischen Großloge von Ungarn’, die ihrerseits ein gewisses Naheverhältnis zum französischen Großorient pflegte. Zwischen diesem und der UGLE gab es aber seit 1877 keine Beziehungen mehr.
  4. Die nicht ganz klare Trennlinie der neuen Großloge zu politischen Aktivitäten sowie das offizielle Nach-Außen-Wirken der Großloge.
  5. Möglicherweise die Ausrichtung der Grenzloge ‚Zukunft’, die bei ihren rituellen Arbeiten keine Bibel auflegte.

Insgesamt ergab sich für die UGLE das Bild, dass sich die ‚Großloge von Wien für Österreich’ in ihrer laizistischen Ausrichtung nicht ganz an den Alten Pflichten und den Landmarken orientierte. Daher war eine wesentliche Bedingung für die Anerkennung die ausdrückliche Akzeptanz der Basic Principles, die 1929 zum ersten Mal durch die UGLE veröffentlicht wurden.

Nachdem diese Prinzipien von der österreichischen Großloge offiziell akzeptiert worden waren und sich namhafte österreichische Brüder wie zum Beispiel Eugen Lennhoff bemüht hatten, ein Freundschaftsverhältnis zur Englischen Großloge herzustellen, beschloss die ‚Vereinigte Großloge von England’ in ihrer Vierteljahresversammlung am 4. Dezember 1930 freundschaftliche Beziehungen zur ‚Großloge von Österreich’ aufzunehmen. Kurz darauf erfolgte auch die Anerkennung durch die Großlogen von Schottland und Irland.

Interessanterweise war es nicht möglich, dieses Schreiben der Engländer im Archiv der Großloge von Österreich aufzufinden. Wahrscheinlich ist es durch die Beschlagnahmungen der Nazis verloren gegangen. Die offizielle Bestätigung dieser so wichtigen, ersten Anerkennung durch die UGLE konnte ich nur der Nr. 12 des XII. Jahrgangs der „Wiener Freimaurer Zeitung“ vom Dezember 1930 entnehmen (Seite 365 bis 367).

1945: England und Österreich nach dem Zweiten Weltkrieg

Der zweite markante Zeitpunkt für die Beziehungen der englischen und der österreichischen Großloge war das Jahr 1945. Hier gab es im Juli zwei wesentliche Ereignisse.

Zum einen verschickte die UGLE ein Rundschreiben, aus dem der aktuelle Stand der von ihr damals anerkannten und nicht anerkannten Großlogen weltweit hervorging. Interessanterweise scheint das wieder gegründete Österreich überhaupt nicht auf.

Zum zweiten erfolgte am 28. Juli 1945 die Reaktivierung der im März 1938 nicht rituell sondern durch die Nazis gewaltsam eingeschläferten Großloge von Wien im Logenhaus Dorotheergasse 12 durch den Deputierten Großmeister Karl Doppler.

Die Großloge, die bis zum Abschluss des österreichischen Staatsvertrages 1955 und damit dem Ende der Viermächtebesatzung wieder ‚Großloge von Wien für Österreich’ und erst danach ‚Großloge von Österreich’ heißen sollte, nahm am 2. Jänner 1946 erstmals Kontakt mit der UGLE zwecks Anerkennung auf. Es gab keine Antwort aus London.

Es dauerte bis zum 3. Dezember 1952, also weitere sieben Jahre, bis die UGLE die ‚Großloge von Wien für Österreich’ anerkannte. Die Gründe für die lange Wartezeit waren meiner Meinung nach folgende:

  1. Die Gegnerschaft im Zweiten Weltkrieg. Wieder benötigte die UGLE Zeit, sich über die Situation klar zu werden.
  2. Die noch nicht erfolgte Klarstellung der masonischen Grundstrukturen durch die UGLE. Diese erfolgte erst 1949 durch die Veröffentlichung der ‚Aims and Relationship of the Craft’.
  3. Die noch immer aufrechte Mitgliedschaft der ‚Großloge von Wien für Österreich’ in der UFL.

Nachdem der österreichische Großbeamtenrat und die Stuhlmeisterkonferenz am 23. April 1952 den ‚Aims’ zugestimmt hatten und die österreichische Landesgruppe der UFL aufgelöst worden war, (bei der Gelegenheit muss allerdings festgehalten werden, dass es 1978 außerhalb der ‚Großloge von Österreich’ zur Reaktivierung der Landesgruppe kam), erfolgte am 3. Dezember 1952 in einer Vierteljahreskonferenz der UGLE die Anerkennung der ‚Großloge von Österreich’. Damit war die österreichische Großloge die erste einer ehemaligen Feindmacht, die nach dem Zweiten Weltkrieg von der UGLE anerkannt wurde.

Auch dieses Anerkennungsschreiben der UGLE konnte ich nicht im Archiv der Großloge von Österreich finden. Als Beleg für diese so wichtige Wiederanerkennung der österreichischen Großloge kann ich nur die 142. Tafel (= Bericht an die Mitgliedslogen) der ‚Großloge von Österreich’ anführen, wo dieser Tatbestand unter „Mitteilungen“ aufscheint.

1989: England und Österreich nach der Implosion des osteuropäischen Kommunismus

Der dritte markante Zeitpunkt war das Jahr 1989 und die darauf folgende Zeit.

Ob zwischen der europäischen Ostöffnung und der zweiten Auflage der Basic Principles ein Zusammenhang besteht, lässt sich nicht sagen. Aber fest steht, dass die UGLE in diesem Jahr die Basic Principles neu formulierte. Dabei gab es eine wesentliche Änderung, nämlich die Abkehr von der theistischer Sicht (persönlicher Schöpfergott) zu einer deistischen Sicht: „Freemasons must believe in a Supreme Being“. Das gilt bis zum heutigen Tag (Stand 2016).

Die Folgejahre nach 1989 waren gekennzeichnet durch Bemühungen, das freimaurerische Licht in den ehemaligen Staaten des Ostblocks wieder zu entzünden. Dabei spielte die österreichische Großloge eine hilfreiche Rolle, die von der UGLE immer wieder positiv kommentiert wurde.

Beispielhaft sind hier die Gründungen in Ungarn, Slowenien, Kroatien, Bosnien Herzegowina und Montenegro zu nennen. Ebenso die Entkrampfung der Beziehungen zwischen den Großlogen von Ungarn und Rumänien, die Vorbereitung der Gründung der Großlogen der tschechischen Republik und der Slowakei sowie die Mitgründung der ukrainischen Großloge.

Einen kurzen Reibungspunkt gab es bei der Gründung der Großloge von Zypern. Die österreichische Großloge, die damals das European Masonic Forum führte, wurde gebeten, die Gründung der Großloge von Zypern zu unterstützen. Die UGLE war vehement dagegen. Erst nach einem Gespräch des damaligen österreichischen Großmeisters Michael Kraus mit Lord Northampton, dem Pro Grandmaster der UGLE, gab diese ihren Widerstand auf. Heute wird auch die Großloge von Zypern von England anerkannt.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die UGLE in diesen Jahren die Aktivitäten der ‚Großloge von Österreich’ sehr schätzte. Zitat aus einem Gespräch im Jahre 2004 des ehemaligen Großsekretärs der UGLE Jim Daniel (1998 bis 2002) mit Michael Kraus: „Österreich steht mit diesen Bemühungen in England in sehr hohem Ansehen.“ Es spricht nichts dagegen, dass dies auch so bleibt.


Marienbad (Mariánské Lázně), eines der drei berühmten Bäder in Westböhmen, mit der lebensgroßen Erinnerung an ein aus freimaurerisches Sicht ungleiches Treffen zweier Monarchen: Am 16. August 1904 begegneten einander hier Franz Joseph I. als "Hausherr" und Edward VII. Der eine - Franz Joseph (links) - war Kaiser von Österreich, in dem die Freimaurerei schon mehr als hundert Jahre verboten war; der andere - Edward - war König von Großbritannien und Irland, Freimaurer, Schutzherr der britischen Logen und bis zu seiner Krönung sogar Großmeister.
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Siehe auch