Yorker Urkunde: Unterschied zwischen den Versionen

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Nachdem schon [[Georg Burkhard Kloß|Kloß]] die Echtheit bezweifelt hatte, untersuchte im Auftrage des [[Verein Deutscher Freimaurer|Vereins Deutscher Freimaurer]] [[Gottfried Josef Gabriel Findel|Findel]] an Ort und Stelle die Frage mit besonderer Gründlichkeit. Er kam zu dem Ergebnis, daß eine Handschrift aus dem Jahre 926 nicht vorhanden ist, daß keine mit der Krauseschen Mitteilung vergleichbare Handschrift in England besteht, daß die vorgefundenen alten Handschriften, die unter sich eine innere Verwandtschaft aufweisen, mit der Yorker Urkunde nicht übereinstimmen, daß der angebliche Gewährsmann für die Echtheit und Übersetzer ins Lateinische, S. Stonehouse, in York völlig unbekannt war u. a. m. Es bleibt mithin kein Zweifel übrig, daß Schneider und durch ihn Krause von einem geschickten Fälscher betrogen worden sind.
 
  
 
==Siehe auch==
 
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*[[Die Yorker Urkunde|Die umstrittene Yorker Urkunde]] von 1806
[[Die Yorker Urkunde|Die umstrittene Yorker Urkunde]] von 1806
 
 
 
  
 
[[Kategorie:Lexikon]]
 
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Aktuelle Version vom 9. Februar 2016, 09:29 Uhr

Yorker Urkunde

Quelle: Lennhoff, Posner, Binder


In seinen "Die drei ältesten Kunsturkunden" hat Krause als eines der Dokumente über die Entstehung der Freimaurerei abgedruckt, die deren hohes Alter dartun sollten. Aus dieser "Konstitution" glaubte Krause schließen zu können, daß die "Großloge von York" "sich aus der ältesten, vom 10. Jahrhundert an ununterbrochen fortarbeitenden Maurerloge gebildet" habe "welche ... bis zum Jahre 1717 als der wahre Sitz und als der wahre Mittelpunkt der ganzen englischen Freimaurerei angesehen und geachtet wurde"; er sah in der Urkunde die "älteste, echte und ursprüngliche Konstitution, woraus alle neueren entsprungen sind und ihren masonischen Gehalt, dem Erstwesentlichen nach, entlehnt haben". Er erhielt diese Konstitution von Johann August Schneider in Altenburg, der sie aus England mit Versicherungen der Echtheit erhalten und auf Grund einer lateinischen Übertragung ins Deutsche übersetzt hatte. Der Text mit den Bemerkungen Krauses findet sich im Allgemeinen Handbuch der Freimaurerei, II. Auflage, 3. Bd., gekürzte III. Auflage.

Nachdem schon Kloß die Echtheit bezweifelt hatte, untersuchte im Auftrage des Vereins Deutscher Freimaurer Findel an Ort und Stelle die Frage mit besonderer Gründlichkeit. Er kam zu dem Ergebnis, daß eine Handschrift aus dem Jahre 926 nicht vorhanden ist, daß keine mit der Krauseschen Mitteilung vergleichbare Handschrift in England besteht, daß die vorgefundenen alten Handschriften, die unter sich eine innere Verwandtschaft aufweisen, mit der Yorker Urkunde nicht übereinstimmen, daß der angebliche Gewährsmann für die Echtheit und Übersetzer ins Lateinische, S. Stonehouse, in York völlig unbekannt war u. a. m. Es bleibt mithin kein Zweifel übrig, daß Schneider und durch ihn Krause von einem geschickten Fälscher betrogen worden sind.

Siehe auch