Aitchison’s Haven 1598-1605

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Die ältesten Protokolle von Maurerlogen in Schottland

Bearbeitet von Roland Müller


Aitchison’s Haven 1598-1605

Aus Wilhelm Begemann: Vorgeschichte und Anfänge der Freimaurerei in Schottland. Berlin: Mittler, Bd. 1, 1914, 312-322.

Der Titel des Bandes lautet: „The Buik of the Actis and Ordinans of the Nobil Maisteris and fellowis of Craft of the Ludg of Atchisonnis heavine".


Dann folgt: „The catalogue of the names of the fellowis of Craft that are presentlie in the Year of God 1598", und darunter steht ein Verzeichnis von 23 Mitgliedern, davon 18 ohne Ortsbezeichnung und als ansässig in Atcheson Haven zu betrachten, zwei in Mussilbrugh, eins in Dalkeith, eins in Lausuad und eins in Newbottill.

Es gehörten also auch Steinmetzen aus der Umgegend zu dieser Loge, und wir werden sehn, daß die Versammlungen vielfach an andern Orten stattfanden.

Die chronologische Folge der Protokolle ist in diesem alten Bande ebensowenig eingehalten wie in dem ersten Bande der Loge von Edinburgh, vielmehr stehn manchmal Protokolle spätrer Jahre unter solchen aus viel frührer Zeit. In diesen Fällen haben die Schreiber freien Raum, der unter ältern Protokollen auf derselben Seite leer geblieben war, zu spätern Eintragungen benutzt.

Das älteste Protokoll ist vom 9. Januar 1598, also anderthalb Jahre älter als das erste Edinburgher vom 31. Juli 1599, und noch fünf andre gehn diesem voran: eins vom 11. Januar 1598, drei vom 28. Mai 1599 und eins vom 7. Juni 1599.

Die ersten Protokolle

Am 9. Tage des Januar 1598
im Jahre Gottes, an welchem Tage Robert Widderspone in Gegenwart des ältern William Aytone, des Aufsehers Johne Fender, von Johne Pedden, Thomas Pettencrief, John Crafurd, George Aytone, des jüngern William Aytone, von Hendrie Petticrief, die alle Zunftgenossen (fellowis of caft) sind, zum Zunftgenossen (fellow of Craft) gemacht wurde, [und] an welchem Tage er George Aytone und Johne Pedden wählte, seine Anleiter und Unterweiser (intenders and istructouris) zu sein; auch hat der genannte Robert seine 20 Schillinge und jedem Meister seine Handschuhe bezahlt, wie sich gehört.
Am 11. Tage des Januar 1598
An welchem Tage Alexander Cubie für George Aytone als Lehrling eingetragen wurde (was enterit prenteis to G. A.), an welchem Tage George Aytone sich verpflichtete, ohne die Genehmigung der Brüder der Loge (the brither of ye Ludg) keine Lehrlinge mehr zu halten, in Gegenwart von Johne Fender, des gegenwärtigen Aufsehers, des ältern William Aytone, des Dekans (the deacone), von Johne Pedden, Johne Crafurd, Thomas Petticrief, des jüngern William Aytone, von Hendrie Petticrief, des gegenwärtigen Schriftführers George Aytone, von Robert Widderspone, der eingetragnen Lehrlinge Richard Petticrief, Archibald Glene, Ninian Gumerie, James Petticrief, von welchen eingetragnen Lehrlingen (enterit prentiseis) Alexander Cubie den Archibald Glene und James Petticrief wählte, seine Unterweiser (instructoris) zu sein: auch hat der genannte Alexander Cubie 20 Schillinge und seine Handschuhe bezahlt.

Es ist zu beachten, daß diese Protokolle auch älter sind als die Schaw-Statuten von 1598, mithin mehrfach Vergleichungen ermöglichen. Dadurch sehn wir bestätigt, daß jene Statuten keineswegs etwas Neues waren, sondern nur eine erneute Zusammenstellung und Einschärfung alter Bestimmungen und Gebräuche.

In dem ersten Protokoll wird der ältre William Aytone noch nicht als Dekan bezeichnet wie im zweiten, und wenn er hier als solcher hinter dem Aufseher Fender aufgeführt wird, so erinnert das an die gleiche Reihenfolge im 2., 4., 8., 9., 17. und 22. Item der Statuten, wo überall der Aufseher vor dem Dekan (dekyne) genannt wird (oben S. 74f.). Nach dem 13. Item der Statuten sollten die neuen Zunftgenossen sich Anleiter (intendaris) wählen; auch das geschieht im ersten Protokoll, und im zweiten tut es auch der neu eingetragne Lehrling: jener wählt sich zwei Zunftgenossen, dieser zwei Lehrlinge. Die Beschränkung der Zahl der Lehrlinge ohne Genehmigung der Brüder kehrt im 8. Item wieder.

Die Liefrung von Handschuhn wird zwar in den Statuten von 1598 nicht erwähnt, wohl aber im 10. Item von 1599 (oben S. 81). Abweichend von der Vorschrift des 13. Items von 1598 (S. 76) ist im ersten Protokoll, daß bei der Annahme des Zunftgenossen keine Lehrlinge zugegen sind, während zwei Tage später bei der Eintragung des neuen Lehrlings vier eingetragne Lehrlinge verzeichnet werden. Sollte diese Bestimmung neu gewesen sein?

Am 28. Mai 1599, also fünf Monate nach Erlaß der Statuten, waren auch in Atcheson Haven bei der Annahme eines Zunftgenossen zwei eingetragne Lehrlinge zugegen.

Das 10. Item von 1599 schreibt die Lieferung von Handschuhen nur für neue Zunftgenossen vor, im zweiten Protokoll zahlt auch der neu eingetragne Lehrling für Handschuhe. Vom Probestück ist bei den neuen Zunftgenossen in den Protokollen keine Rede; wir dürfen die vorhergegangne Erledigung desselben als selbstverständlich voraussetzen, wie das ja auch in den Edinburgher Protokollen geschehn muß (vgl. oben S. 265).

Es wurde oben (S. 87) schon bemerkt, daß die Loge zu Atcheson Haven auch bei der Ausstellung des ersten St. Clair Freibriefes mit vertreten war. Die Namen der beiden Unterzeichner George Aittoun und Thomas Petticruif kommen in den Protokollen der ersten Jahre oft vor, aber ein Jo Fwsetter, wie der Name zwischen den beiden genannten bei Laurie [The History of Free Masonry and the Grand Lodge of Scotland, 1859] und bei Murray Lyon [History of the Lodge of Endiburgh, 1873] gedruckt steht, ist nirgends zu finden. Wallace-James [AQC XXIV, 1911, S. 30-46] hat richtig erkannt, daß John Fender zu lesen sein wird, der 1598 und 1599 Aufseher der Loge war. Ob George Aittoun 1601 Beamter gewesen, ist aus den Protokollen nicht zu ersehn, 1600 war William Aittoun von Mussilbrugh Aufseher und Thomas Petticruif Dekan. Da auch ein William Attoun die Urkunde unterschrieben hat, und zwar unmittelbar vor den Vertretern von Atcheson Haven, so dürfen wir wohl den Aufseher von 1600 darin erblicken.

Thomas Weir, einer der Edinburgher Vertreter, wird einfach als masoun in Edr. bezeichnet; er war 1599 bis zum 18. Dezember Aufseher gewesen und wurde am 27. Dezember 1600 als solcher wiedergewählt, war also in der Zwischenzeit einfacher masoun.

Andrew Symsone, der Hauptvertreter für Edinburgh, war von Michaelis 1599 bis Michaelis 1600 Dekan.

Da nun William Aitoun und Thomas Petticruif im Januar 1600 als Aufseher und Dekan in Atcheson Haven auftreten und die Wahl vermutlich am 27. Dezember 1599 erfolgt war, so dürfen wir mit annähernder Sicherheit schließen, daß der Freibrief zwischen dem 27. Dezember 1599 und dem 27. Dezember 1600 ausgefertigt worden ist, mithin der Zeitraum noch enger begrenzt werden kann, als Murray Lyon annahm (vgl. oben S. 85 f.). Ja, wenn wir erwägen, daß Andrew Symsones Dekanschaft bereits Michaelis 1600 endigte, wird die Begrenzung noch etwas enger, nämlich Ende Dezember 1599 bis Ende September 1600.

Die nächsten vier Protokolle

Die nächsten vier Protokolle lauten:

Am 28. Tage des Mai
hat Johne Petticrief seine 10 Schillinge für seine Buchung (buiking) bezahlt, da seine Lehrlingszeit am 8. Tage des März im Jahre Gottes 1599 abgelaufen war, und er hat nur 10 Schillinge bezahlt, weil er der Sohn eines Freimanns war, und er hat seine Handschuhe der Gesellschaft (cumpanie) bezahlt, die zusammen gekommen war (folgen die Namen des Aufsehers Fender, des Dekans Avtone und vier andrer Zunftgenossen; der Sinn eines Schlußsatzes über eingetragne Lehrlinge ist wegen unlesbarer Wörter nicht mehr zu enträtseln).
1599
Am 28. Tage des Mai im Jahre Gottes 1599
hat James Fender, Sohn des gegenwärtigen Aufsehers Johne Fender, 10 Schillinge für seine Buchung bezahlt (dieses Protokoll ist später durchstrichen).
Am 28. Tage des Mai 1599
An welchem Tage Johne Low zum Zunftgenossen (fellow of Craft) gemacht wurde, in Gegenwart des gegenwärtigen Aufsehers Johne Fender, des Dekans des ältern William Aytone, von Thomas Petticrief, Johne Crafurd, Hendrie Petticrief, des jüngern William Aytone, von George Aytone, die alle Zunftgenossen sind (fellowis of Craft), sowie der eingetragnen Lehrlinge Richart Petticrief und James Petticrief; auch wählte der genannte Johne Low George Aytone und den jüngern Williame Aytone, seine Anleiter (intendars) zu sein, und er hat 20 Schillinge und seine Handschuhe für die genannte Gesellschaft bezahlt.
Am 7. Tage des Juni 1599
An welchem Tage Andro Pattene 20 Schillinge für seine Buchung bezahlte; er hatte 6 Jahre seiner Lehrlingszeit gedient und hatte noch zwei Jahre zu dienen; Zeugen dafür Johne Fender, William Aytone, Thomas Petticrief, George Aytone.

Aus den beiden ersten dieser vier Protokolle lernen wir, daß die Söhne von Freileuten nur 10 Schillinge für ihre Buchung zu zahlen brauchten, andre dagegen 20 Schillinge geben mußten. Der Ausdruck cumpanie im ersten und dritten Protokoll bezeichnet nur die anwesende Gesellschaft, nicht etwa die ganze Brüderschaft der Loge.

Im ersten Protokoll wird die Buchung erst nach Ablauf der vollen Lehrzeit bezahlt, im vierten schon nach sechs Jahren, als noch zwei Jahre abzudienen waren; wir dürfen annehmen, daß im zweiten Falle eine freiwillige frühre Zahlung vorliegt, weshalb auch die anwesenden vier Zunftgenossen ausdrücklich als Zeugen aufgeführt werden.

Hier ist aus einer spätern Stelle des Bandes, wo noch andre ähnliche kurze Bemerkungen eingetragen sind, eine kurze Angabe vom 5. August 1599 einzuschalten, daß nämlich Gabriell Lithgow an diesem Tage „seine 20 Schillinge für seine Buchung und auch seine Handschuhe" bezahlte.

Am 14. Dezember 1599 wurde noch Edwart Ramage zum Zunftgenossen gemacht, bezahlte 20 Schillinge für seine Buchung und gab den anwesenden Brüdern (brither) seine Handschuhe; zwei eingetragne Lehrlinge waren zugegen, und er wählte seine beiden intenders. John Fender war noch Aufseher und der ältre William Aytone Dekan (dikone).

Vor und hinter diesem Protokoll sind zwei andre einzuschalten, die weit hinten im Bande stehn, noch einige Blätter hinter dem allerletzten Protokoll vom Jahre 1764. Sie behandeln beide Straffälle, und deshalb hat man sie vermutlich aus dem fortlaufenden Zusammenhang herausgenommen und hinten getrennt eingetragen.

Das eine ist vom 20. November 1599 und berichtet, daß Wm. (mehr steht nicht da) „gegen unsre Akte verstoßen hatte" und deshalb mit 40 Pfund bestraft wurde, „gemäß den allgemeinen Bestimmungen" (conformn to ye general actis), und er verpflichtete sich, nie wieder „ohne Zustimmung der Meister der Loge zu Atchisons haven" einen Lehrling zu halten. Hier lag jedenfalls ein Verstoß gegen das 8. Item der Schaw-Statuten vor, nämlich, daß niemand ohne Zustimmung der Aufseher und der Meister mehr als drei Lehrlinge nehmen solle (oben S. 75); der Strafsatz von 40 Pfund wird bei Schaw verschiedentlich angedroht.

Aus dem andern Protokoll vom 7. Januar 1600 erfahren wir zunächst, daß William Aiton (so!) von Mussilbrugh, ein drittes Mitglied dieses Namens, inzwischen Wairden und Thomas Petticruif (so!) Deiken geworden war. Ein gewisser Thomas (der weitre Name ist nicht zu entziffern) hatte „einen cowan in seiner Gesellschaft" (Companie) und ihn beschäftigt; er sollte 10 Pfund zahlen und den Mann nicht weiter an die Arbeit stellen (das Weitre ist unlesbar).

Dazu wurde ein Nachtrag am 12. Mai 1600 gemacht, daß er auch an diesem Tage schuldig befunden wurde, nun aber versprach, nie wieder zu verstoßen, „bei der in unserm buik of Ordinansis [im alten Protokollbuch] enthaltnen Strafe. Das 15. Item von 1598 schrieb für die Beschäftigung eines cowan „in seiner society or company" eine Strafe von 20 Pfund vor (oben S. 76f.); die Loge hat also besondre Milde geübt, wie die Edinburgher Loge am 31. Juli 1599 (oben S. 245f.).

Vor das Strafprotokoll vom 7. Januar 1600 gehört auch noch weiter hinten eine Eintragung vom 2. Januar 1600, nach der Andro Pattene „für seinen Meister Johne Crafurd als Lehrling eingetragen wurde, seine 20 Schillinge für seine Buchung und seine Handschuhe für seine Zulasser (admiteris) bezahlte", die dann aufgezählt werden; unter ihnen auch vier enterit prentissis, aus denen er zwei als seine intenders wählte.

Im Buche folgt hinter dem oben besprochnen Protokoll vom 14. Dezember 1599 noch eine kurze Bemerkung, die also lautet:

Am 20. Tage des Dezember
An welchem Tage die Teilung der Loge (dewisioun of ye ludg) zwischen Milhaven und Newbottle gemacht wurde.

Es scheint mir unzweifelhaft, daß dieses Stückchen an die Stelle gehört, wo es steht, und da die Jahrszahl nicht angegeben ist, so halte ich es für selbstverständlich, daß es eben in denselben Dezember zu setzen ist wie das unmittelbar davor stehnde Protokoll, also in den Dezember 1599. Ich begreife nicht, weshalb Wallace-James es an eine andre Stelle gebracht hat (AQC XXIV, S. 36). Er fragt, was darunter zu verstehn sei, und das muß ich mit ihm fragen. An eine Trennung der Loge in zwei Hälften ist wohl nicht zu denken, denn das müßte doch in den spätere Protokollen irgendeine Bestätigung oder einen Widerhall finden. Es kann sich wohl nur um eine Teilung der Geschäfte handeln. Milhaven ist der ältre Name für Atcheson Haven, also damit gleichwertig; Newbottle (heute Newbattle) gehörte zum Bezirk der Loge, wie wir schon aus dem Verzeichnis im Anfang des Bandes ersehn, wo „Thomas Clerk in Newbottill" mit aufgeführt ist. Die beiden Orte lagen nur etwa fünf englische Meilen auseinander, was für damalige Verhältnisse keine nennenswerte Entfernung war; ein Grund für eine Teilung in zwei Logen konnte daher nicht vorhanden sein.

Im Buche folgen jetzt Protokolle aus dem Jahre 1603, nach der von mir für meine Zwecke durchgeführten Zählung in der Reihenfolge der Eintragungen die Nummern 9 bis 11; die Nummern 12 bis 16 gehören zu den Jahren 1612 bis 1614, Nummer 17 plötzlich wieder zum Jahre 1605, und nun erst folgen die Nummern 18 bis 24 für die Jahre 1601 und 1602. Die Verwirrung ist also sehr groß und hiermit noch nicht erschöpft, wie sich weiter zeigen wird. Hätte ich das Original vergleichen können, so würde sich wohl nach der Ordnung der Blätter und Seiten manches klären lassen, so aber muß ich mich hier und später auf die Angaben über die Reihenfolge der Eintragungen beschränken.

Am 1. Juni 1601 (Nr. 18) war eine Zusammenkunft at Inneresk Kirk, also jedenfalls einem Kirchdorf oder einer kleinen Stadt innerhalb des Bezirkes der Loge, wo „der Aufseher und Dekan und die Brüder der Zunft (brethren of Craft) der Steinmetzen innerhalb der Loge von Atchesones heavin" sich versammelten. Man stellte zuerst fest, welche fellowis of craft fehlten, obwohl alle gesetzmäßig aufgefordert waren (wer all lawfullie warnit), sowohl in der letzten Versammlung, in welcher der Tag festgelegt war, wie durch den Diener der Zunft (officier of craft). Die Namen der Fehlenden sind verzeichnet, und jeder soll 5 Pfund Strafe zahlen. Dann werden die Namen der fehlenden enterit prentisis aufgezeichnet und jeder zu 1 schottischen Mark verurteilt.

Es wird bestimmt, daß alle, die am nächsten Sanct Andros day fehlen, einer Strafe verfallen sollen: jeder Meister hat 5 Pfund und jeder Diener (servand) ... (nicht zu lesen) zu zahlen.

Weiter führt Thomas Clark Klage gegen den jüngern Thomas Scheill wegen Verstoßes gegen gewisse Bestimmungen (actis), die infolge unlesbarer Stellen nicht alle festzustellen sind. Ein Punkt ist noch erkennbar, nämlich daß er im Widerspruch mit dem 16. Item eine Arbeit unternommen haben muß, die mehr als 10 Pfund wert war (vgl. oben S. 77). Er soll für den ersten Fall Strafe zahlen und verpflichtet sich zur Beobachtung des Gesetzes, wofür der ältre Thomas Scheill, vermutlich sein Vater, Bürgschaft übernimmt.

Am 30. November (Nr. 19) war wieder eine schwach besuchte Versammlung, eine neue wird angesetzt, die allen Zunftgenossen und Lehrlingen durch den Diener angesagt werden soll; alle Brüder sollen ihre Halbjahrszahlung dazu bereit halten.

Nun folgt die Überschrift: At Mussilbrugh Kirk am 28. Dezember 1601 (Nr. 20), darunter aber beginnt die Eintragung mit den Worten:

„Im Jahre Gottes 1602 waren wir in Mussilbrugh versammelt und empfingen von unserm Bruder dem jüngern William Aytoun 30 Pfd. 13 Schill.; auch bezahlten wir alle unsre Quartalsrechnung".

Dann folgen 14 Namen von Zunftgenossen mit dem Zusatz payit, 5 Namen mit unpayit und 2 Namen mit absent and unpayit, weiter 9 Namen von Lehrlingen, alle mit payit.

Die folgende Nummer 21 hat die Überschrift: At Mussilbrugh Kirk ye vear of God 1602 ohne bestimmtes Datum. Der Sinn ist schwer festzustellen. Zuerst heißt es: „Wir taten in unsre Büchse (box) 42 Pf. 2 Schill." Dann wird über Verhängung von Strafen für die Abwesenden ein Beschluß gefaßt für jeden der „gewöhnlichen Tage, nämlich Pfingstmontag und Sen Johannes day", und die Strafen sollen am 25. Januar erhoben werden.

Da nach der vorhergehnden Eintragung (Nr. 20) der Dezember-Johannistag, der Haupttag der schottischen Logen, Abrechnungstag war, wird auch die Versammlung ohne Datum im Dezember stattgefunden haben, und die am 25. Januar des nächsten Jahres (also 1603) fälligen Strafen gelten für den Pfingstmontag 1602 und den Tag der Versammlung von 1602 selbst. Einen andern Sinn vermag ich nicht hineinzubringen.

Es folgt gleich ein Bruchstück einer unvoll endeten Eintragung: The xxj day of september ye year ane thousand sex hunder ... (abgebrochen), womit nichts anzufangen ist.

Die nun folgende Nummer 22 ist die vorher schon mitgeteilte Eintragung vom 5. August 1599 über die Zahlung für eine Buchung.

An sie schließen sich zwei gleiche (Nr. 23 u. 24) vom Jahre 1602 ohne bestimmtes Datum, eine über Zahlung von 20 Schillingen für die Buchung eines Lehrlings, die andre über die Zahlung von 10 Sch. als enteries silver (nur ein andrer Ausdruck für Buchung), weil der Betreffende was ane fre manys sone.

Vor der im Buche nun folgenden Nummer 25 sind die schon erwähnten Nummern 9 bis 11 einzuschalten, alle drei vom 13. Juni 1603.

Nummer 9 verzeichnet die Mitglieder, die „ihre Jahresrechnung" beglichen oder nicht beglichen; demnach erscheinen 14 Namen mit payit, 3 Namen mit non payit ane year und 2 Namen mit non payit twa yearis. Die Loge heißt hier wieder ludge of Milhaven, und wir erfahren, daß Johne Fender wieder wairden und Thomas Petticrief wieder dickin war.

Die Nummern 10 und 11 übergehe ich wegen ihrer Gleichgültigkeit und Unvollständigkeit.

Nummer 25 selbst ist vom 20. Dezember 1603 und berichtet, daß jemand zum Zunftgenossen gemacht wurde und seine Handschuhe gab; eine Zahlung für die Buchung wird nicht erwähnt, und er wählt nur einen tender (so!).

Nummer 26 vom 28. Dezember 1603 berichtet von einer gleichen Befördrung, der Betreffende als Sohn eines fre mannis zahlt nur 10 Sch. und gibt seine Handschuhe; auch er wählt nur einen tender. An beiden Tagen sind auch zwei Lehrlinge dabei. Was der hier tender genannte Mentor dem neuen Zunftgenossen beizubringen hatte, kann nicht besonders viel gewesen sein, denn der Neuling vom 28. Dezember wählte für sich den Neuling vom 20. Dezember; dieser war also nach einer Woche bereits berechtigt und imstande, das Amt eines Unterweisers zu übernehmen.

Nummer 27 vom 2. Januar 1600 habe ich schon oben erledigt.

Die Nummern 28 und 29 sind vom 27. Dezember 1669 und vom 27. Dezember 1670, also einstweilen beiseite zu lassen.

Bei Nummer 30 bemerkt Wallace-James in seiner Abschrift, daß mit ihr eine neue Seite beginne; leider hat er das sonst nicht kenntlich gemacht.

Die Nummern 30 bis 32 gehören zeitlich zusammen, die erste vom 3. April 1604, die beiden andern vom 12. August 1604.

Nummer 33 springt aber gleich über zum 28. Dezember 1646, die Nummern 34 und 35 sind vom 27. Dezember 1681 und vom 27. Mai 1682, die Nummern 36 bis 38 bringen Eintragungen der Jahre 1614 bis 1618, Nummer 39 geht plötzlich auf 1609 zurück, Nummer 40 ist vom 27. Dezember 1624., die Nummern 41 und 42 dagegen vom 31. Januar 1624 und vom 20. Juni 1624, Nummer 43 ist vom 1. Mai 1625, Nummer 44 vom 29. August 1624, 45 und 46 sind vom 27. Dezember 1625, 47 ist vom 1. Mai 1625; 48 und 49 haben als Daten den 23. Oktober und den 27. Dezember ohne Jahrszahl, gehören aber, wie sich zeigen läßt, zu 1626 wie Nummer 50; 51 bis 57 gehören in die Jahre 1630, 1641, 1642, 1655, 1656, 1669 und 1677.

Hinter Nummer 57 macht Wallace-James die Bemerkung, daß in den Jahren 1678-79 die Loge mehrmals in Prestonpans, in Musselburgh und in Atcheson Haven Versammlungen hatte, gibt aber Nähres über ihre Zahl und die Verhandlungen nicht an, vermutlich waren es bedeutungslose Sachen: 1689 war noch eine Versammlung in Dalkeith.

Dahinter folgt eine Abschrift der Schaw-Statuten, und dann kommen weitre Protokolle bis 1764 in geordneter Reihenfolge. Aus diesen Angaben mag der freundliche Leser entnehmen, welche Aufmerksamkeit auch diese alte Quelle bei Ermittlung der richtigen Zeitfolge der Einzelheiten verlangt.

Die Nummer 30 vom 3. April 1604 meldet in der bereits bekannten Weise die Befördrung eines Lehrlings zum Zunftgenossen; die Anleiter heißen wieder tenders (so!). Wir erfahren zugleich, daß Johne Fender Wairden und Thomas Petticruffe deikin war.

Nummer 31 vom 12. August 1604 berichtet die Eintragung eines Lehrlings „für die ganze Loge" (to ye haill Ludge); er verpflichtet sich, seinem Vater zwei Jahre zu dienen, und wählt zwei intenderis. Ein Nachtrag (32) vom selben Tage meldet eine unwichtige Verpflichtung wegen eines Lehrlings.

Am 1. Januar 1605 (Nr. 17) verpflichtet sich ein Lehrling, seinem Vater 8 Jahre zu dienen und der Mutter, wenn der Vater sterben sollte.

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