Besuchsabkommen: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 29. Januar 2018, 12:27 Uhr
Besuchsabkommen
(auch: Besuchsrechte) regeln für ihre jeweiligen Mitgliedern die (durch ihren 'Dachverband' in Übereinkunft mit befreundeten 'Dachverbänden' vereinbarten) Rechte des gegenseitiges Besuches von Tempelarbeiten in den unterschiedlichen Graden und Obödienzen.
Relevant sind Besuchsabkommen für die sog. weiterführenden Grade, oder Hochgrade.
Innerhalb der sog. Johannismaurerei oder ‚blauen‘ Grade (also Lehrling, Geselle und Meister) bedarf es keiner gesonderter Regelung, da Mitgliedern regulärer Logen der gegenseitige Besuch (auch international) entsprechend ihres Grades frei steht.
Siehe auch
Links
- Besuchsabkommen der Erkenntnisstufen in Deutschland http://innerer-orient.de/besuchsabkommen-der-erkenntnisstufen-in-deutschland.html
- Besuchsabkommen der Erkenntnisstufen in Deutschland nach Graden http://innerer-orient.de/besuchsabkommen-der-erkenntnisstufen-nach-graden.html
- PDF http://innerer-orient.de/wp-content/uploads/2016/10/Besuchsabkommen-der-Erfahrungsstufen_gesamt.pdf
- AASR Besuchsabkommen https://aasr.net/516/besuchsabkommen/