Vorsteher und Richter: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Freimaurer-Wiki
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
|||
| (2 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt) | |||
| Zeile 18: | Zeile 18: | ||
10° [[Auserwählter der Fünfzehn]]<br> | 10° [[Auserwählter der Fünfzehn]]<br> | ||
11° [[Erhabener Auserwählter Ritter]]<br> | 11° [[Erhabener Auserwählter Ritter]]<br> | ||
12° [[ | 12° [[Groß-Architekt]]<br> | ||
13° [[Meister des königlichen Gewölbes]]<br> | 13° [[Meister des königlichen Gewölbes]]<br> | ||
14° [[Auserwählter Maurer]]<br> | 14° [[Auserwählter Maurer]]<br> | ||
Aktuelle Version vom 19. Februar 2026, 20:35 Uhr
Als 'Vorsteher und Richter' (auch: 'Vorgestellter und Richter') wird der 7. Grad des AASR bezeichnet.
| Vertiefungsgrade
Schottischer Ritus
umfasst die Perfektionsgrade:
4° Geheimer Meister |
Beschreibung
Der 7° hat die Gerechtigkeit zum Thema. Er wird in Deutschland i.d.R. nicht rituell bearbeitet, sondern dem Adepten lediglich im Zuge seiner Weihe in den 13° mitgeteilt. Damit zählt er zu den sogenannten Zwischengraden des AASR.
