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| [[Datei:Foundation.jpg|350px|right]] | | #REDIRECT[[Freunde und Förderer des Freimaurer-Wiki e.V.]] |
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| == Foundation ==
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| Förderverein Freimaurer-Wiki
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| [[Datei:Entwurf2.jpg|thumb|Gründermedaille in begrenzter Auflage. Davon sind 99 Exemplare in deutscher Sprache (Gründer) und 99 Exemplare in englischer Sprache (Founder). ]]
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| == Gründung ==
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| [[Datei:Gründungsmitglieder.jpg|thumb|400px|left]]<br clear="left">
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| Am 8. Oktober 2014 wurde im Vorraum der Kegelbahn des Logenhauses der Loge "Zur Einigkeit" in der Kaiserstraße 37 in Frankfurt am Main der "Förderverein Freimaurer-Wiki" gegründet.
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| Brüder aus Nürnberg, Bamberg, Kassel, Berlin, Wiesbaden, Frankfurt und Norddeutschland waren anwesend.
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| [[Datei:Foundermedal.jpg|thumb]]
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| == Vorstand ==
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| Von den anwesenden Gründungsmitgliedern (Liste folgt) wurde folgender Vorstand gewählt:
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| *1. Vorsitzender: Rolf Keil
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| *Stellvertreter: Jens Rusch
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| *Schriftführer: Joachim Rotermund
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| *Schatzmeister: Frank Steinmetz
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| == Satzung ==
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| Die Satzung wurde von Andreas Hornig erarbeitet und von der Gründungsversammlung verabschiedet, um sie den zuständigen Behörden zur Genehmigung und zur Eintragung in das Vereinsregister vorzulegen.
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| *[[Datei:FM-Wiki-Satzung (1).pdf]]
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| == Jahresbeitrag ==
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| Der Mindest-Jahresbeitrag pro Mitglied wurde auf 24.- Euro pro Jahr festgelegt.
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| ''Freiwillige'' höhere Beiträge oder Spenden wären willkommen.
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| ==Aufnahmeantrag==
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| hier kann der Aufnahmeantrag heruntergeladen werden:
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| *[http://freimaurer-wiki.de/images/4/4e/Aufnahmeantrag.doc Aufnahmeantrag Förderverein] als WORD-Datei
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| *[http://freimaurer-wiki.de/index.php/Datei:Aufnahmeantrag_(1).pdf Aufnahmeantrag als PDF-Datei]
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| == Siehe auch ==
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| *[[Wie sichere ich die Zukunft des Freimaurer-Wiki?]]
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| *[[Solidarität]]
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| *[[Spenden]]
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| *[[En: How to support Freimaurer-Wiki]]
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| [[Kategorie:Freimaurer-Wiki]]
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| == Satzung ==
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| Satzung vom 8. 10. 2014
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| <poem>
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| § 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
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| (1) Der Verein führt den Namen „Förderverein Freimaurer-Wiki“ und soll in das
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| Vereinsregister eingetragen werden. Nach Eintragung führt der Verein den
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| Zusatz „e.V.“.
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| (2) Der Verein hat seinen Sitz in Frankfurt am Main.
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| (3) Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
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| § 2 Vereinszweck, Gemeinnützigkeit
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| (1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke in
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| Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
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| Zweck des Vereins ist die Förderung der Wissenschaft, Kunst, Kultur und
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| Völkerverständigung. Er ist unabhängig, überparteilich und überkonfesionell.
| |
| (2) Der Satzungszweck wird verwirklicht durch den Aufbau, die Förderung, Pflege
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| und Weiterentwicklung eines Internet-Portals, mit dem der Allgemeinheit eine
| |
| kostenfreie enzyklopädische Sammlung von Wissen über
| |
| Initiationsgemeinschaften zur Verfügung gestellt werden soll gemäß folgender
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| Grundsätze:
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| •Unabhängigkeit
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| •Freiheit von konfessionellen und politischen Bindungen
| |
| •Freiheit der journalistischen Berichterstattung
| |
| •Freiheit der wissenschaftlichen Forschung
| |
| •Meinungsfreiheit
| |
| •Internationalität
| |
| •Achtung der Gesetze der Bundesrepublik Deutschland.
| |
| In diesem Zusammenhang stellen sich die einzelnen Punkte des
| |
| Vereinszwecks wie folgt dar:
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| a) Wissenschaft:
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| Das Internet-Portal soll die Entstehungsgeschichte und die weitere
| |
| Entwicklung des Freimaurertums und anderer
| |
| Initiationsgemeinschaften bis heute erläutern und vermitteln. Hierzu
| |
| wird der Verein verschiedene Projekte durchführen um weitere
| |
| Erkenntnisse aus der Vergangenheit zu gewinnen und die neu
| |
| gewonnenen Erkenntnisse ebenfalls auf dem Internet-Portal zeitnah zu
| |
| veröffentlichen und zu pflegen.
| |
| b) Völkerverständigung
| |
| Durch das Internet-Portal sollen die zwischenmenschlichen
| |
| Begegnungen über die Grenzen einzelner Länder und Kontinente
| |
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| |
| hinweg gefördert werden durch die Förderung des Wissens über das
| |
| Freimaurertum und andere Initiationsgemeinschaften zum Abbau von
| |
| Intoleranz und Vorurteilen, indem die jeweilige Ideengeschichte in
| |
| ihrem historischen, kulturellen, politischen und sozialen
| |
| Zusammenhang veranschaulicht wird und über bestehende
| |
| Unterschiede aufgeklärt wird.
| |
| c) Kunst
| |
| Durch das Internet-Portal soll Quellenmaterial zu der Fülle an
| |
| Literatur, Architektur, Bildhauerei und Malerei zum Freimaurertum und
| |
| anderen Initiationsgemeinschaften für jedermann erschließbar sein.
| |
| Ferner soll das Portal auch der Sammlung, der Vertonung und
| |
| Verbreitung des historischen freimaurerischen Liedgutes dienen.
| |
| d) Kultur:
| |
| Die besondere Handlungsethik des Freimaurertums sowie anderer
| |
| Initiationsgemeinschaften und die dahinter stehende Philosophie,
| |
| Sprache und Literatur im jeweiligen historischen Kontext sollen mit
| |
| Hilfe des Internet-Portals als integraler Bestandteil der historisch
| |
| gewachsenen Kulturgeschichte erläutert und jedermann zugänglich
| |
| gemacht werden.
| |
| (3) Zur Verwirklichung des Satzungszwecks wird der Verein insbesondere das
| |
| schon vorhandene Internetportal www.freimaurer-Wiki.de finanziell fördern
| |
| oder selbst betreiben.
| |
| (4) Der Verein soll mit seinen Mitteln auch die Gründung, den Aufbau und den
| |
| laufenden Geschäftsbetrieb einer gemeinnützigen Stiftung fördern, welche
| |
| das Internetportal www.freimaurer-Wiki.de betreiben und Inhaberin der Rechte
| |
| an dem Portal werden soll.
| |
| § 3 Selbstlosigkeit/Finanzierung
| |
| Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
| |
| Zwecke. Er finanziert sich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden.
| |
| § 4 Verwendung der Mittel
| |
| (1) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet
| |
| werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des
| |
| Vereins.
| |
| (2) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft
| |
| fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt
| |
| werden.
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| |
| § 5 Mitglieder
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| Der Verein besteht aus Mitgliedern und Ehrenmitgliedern.
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| § 6 Erwerb der Mitgliedschaft
| |
| (1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden.
| |
| (2) Der Aufnahmeantrag ist unter Angabe des Namens, Standes, Alters, der
| |
| Anschrift sowie einer Liste der sonstigen Vereinszugehörigkeiten schriftlich
| |
| einzureichen. Der Vorstand kann ergänzend fordern, dass zusätzlich zum
| |
| Aufnahmeantrag eine aktuelle Auskunft der Polizeibehörde des Wohnsitzes
| |
| über evtl. dort vorhandene Eintragungen nachzureichen ist. Minderjährige
| |
| müssen die Zustimmung ihrer (ihres) gesetzlichen Vertreter(s) nachweisen.
| |
| (3) Mit dem Antrag erkennt der Antragsteller für den Fall seiner Aufnahme die
| |
| Satzung an.
| |
| (4) Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme. Mit der Aufnahme durch den
| |
| Vorstand beginnt die Mitgliedschaft. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht. Die
| |
| Ablehnung durch den Vorstand ist nicht anfechtbar.
| |
| § 7 Rechte und Pflichten der Mitglieder
| |
| (1) Die Mitglieder sind verpflichtet, die sich aus der Satzung, insbesondere die
| |
| sich aus der Zweckbestimmung des Vereins ergebenden Pflichten zu erfüllen.
| |
| Sie sind verpflichtet, die Interessen des Vereins nach Kräften zu unterstützen
| |
| sowie die Beschlüsse und Anordnungen der Vereinsorgane zu befolgen.
| |
| (2) Jedes Mitglied ist verpflichtet, den Mitgliedsbeitrag pünktlich zu entrichten. Die
| |
| Rechte des Mitglieds ruhen bei Beitragsrückstand.
| |
| § 8 Mitgliedsbeitrag
| |
| (1) Von den Mitgliedern wird jährlich ein Beitrag erhoben, der am Anfang jedes
| |
| Kalenderjahres fällig ist.
| |
| (2) Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird von der Mitgliederversammlung
| |
| festgesetzt.
| |
| (3) Der Jahresbeitrag bleibt auch dann in voller Höhe geschuldet falls ein Mitglied
| |
| während des Kalenderjahres aus dem Verein ausscheidet.
| |
| (4) Tritt ein Mitglied nach dem 30. Juni eines Kalenderjahres in den Verein ein
| |
| ermäßigt sich der Mitgliedsbeitrag für dieses Kalenderjahr auf die Hälfte des
| |
| regulären Mitgliedsbeitrags.
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| Satzung Förderverein Freimaurer-Wiki Seite 4 von 10
| |
| (5) Mitglieder, die den Beitrag über den Schluss des Geschäftsjahres hinaus nicht
| |
| entrichtet haben, werden gemahnt. Nach zweimaliger erfolgloser Mahnung
| |
| können sie auf Beschluss des Vorstandes von der Mitgliederliste gestrichen
| |
| werden.
| |
| (6) Mitgliedern, die unverschuldet in Not geraten sind, können die Beiträge auf
| |
| Beschluss des Vorstandes gestundet oder für die Zeit der Notlage ganz oder
| |
| teilweise erlassen werden.
| |
| § 9 Ehrungen, Ehrenmitgliedschaft
| |
| (1) Für besondere Verdienste können verliehen werden.
| |
| a) eine Urkunde über zehnjährige Mitgliedschaft,
| |
| b) eine Ehrenurkunde über 25-jährige Mitgliedschaft,
| |
| c) die Eigenschaft als Ehrenmitglied für 40-jährige ununterbrochene
| |
| Vereinszugehörigkeit oder für besondere Verdienste um den Verein bzw.
| |
| den Vereinszweck.
| |
| (2) Die Ehrungen werden vom Vorstand beschlossen und in der Regel in der
| |
| ordentlichen Mitgliederversammlung vollzogen.
| |
| (3) Ehrenmitglieder haben alle Rechte und Pflichten eines ordentlichen Mitglieds.
| |
| Sie sind von der Beitragszahlung befreit. Die Verleihung der
| |
| Ehrenmitgliedschaft kann durch den Vorstand rückgängig gemacht werden
| |
| falls sich das Ehrenmitglied eines vereinsschädigenden Verhaltens schuldig
| |
| gemacht hat.
| |
| § 10 Beendigung der Mitgliedschaft
| |
| (1) Die Mitgliedschaft wird beendet durch
| |
| a) freiwilligen Austritt,
| |
| b) Streichung von der Mitgliederliste,
| |
| c) Ausschluss,
| |
| d) Tod.
| |
| (2) Mit Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Rechte und Ansprüche an
| |
| den Verein. Eine Rückzahlung des Mitgliedsbeitrages ist ausgeschlossen.
| |
| (3) Der freiwillige Austritt kann nur zum Ende eines Kalenderjahres erklärt
| |
| werden. Er ist gegenüber einem Vorstandsmitglied schriftlich zu erklären und
| |
| gilt zum 31. 12. des laufenden Kalenderjahres.
| |
| (4) Die Streichung von der Mitgliederliste richtet sich nach § 8 Abs. 5.
| |
| (5) Der Ausschluss richtet sich nach § 11.
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| Satzung Förderverein Freimaurer-Wiki Seite 5 von 10
| |
| § 11 Ausschluss
| |
| (1) Durch Beschluss des Vorstandes kann ein Mitglied aus dem Verein
| |
| ausgeschlossen werden falls ein wichtiger Grund vorliegt.
| |
| (2) Ausschließungsgründe sind insbesondere grobe Verstöße gegen Satzung und
| |
| Interessen des Vereins sowie gegen satzungsgemäße Beschlüsse und
| |
| Anordnungen der Vereinsorgane.
| |
| (3) Vor der Beschlussfassung muss das betreffende Mitglied angehört werden.
| |
| Der Beschluss ist dem Mitglied schriftlich zuzustellen, wobei die Unterschrift
| |
| eines Vorstandsmitgliedes unter der Beschlussausfertigung ausreicht.
| |
| (4) Gegen den Beschluss des Vorstandes kann das Mitglied nur schriftlich
| |
| Beschwerde einlegen. Die Beschwerdefrist beträgt einen Monat.
| |
| (5) Die Beschwerde ist innerhalb eines weiteren Monats schriftlich zu begründen.
| |
| Adressat ist der Vereinsvorstand.
| |
| (6) Über die Beschwerde entscheidet die nach Ablauf der Begründungsfrist
| |
| turnusgemäß stattfindende nächste ordentliche oder außerordentliche
| |
| Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit.
| |
| (7) Ist die Beschwerde nicht fristgerecht eingelegt oder begründet wird sie
| |
| verworfen.
| |
| (8) Der Beschluss der Mitgliederversammlung ist in jedem Fall vereinsrechtlich
| |
| endgültig.
| |
| § 12 Vereinsämter
| |
| (1) Die Vereinsämter sind Ehrenämter.
| |
| (2) Übersteigen die anfallenden Tätigkeit das zumutbare Maß ehrenamtlicher
| |
| Tätigkeit, kann ein hauptamtlicher Geschäftsführer und unbedingt
| |
| notwendiges Hilfspersonal bestellt werden. Hierfür dürfen keine
| |
| unverhältnismäßig hohen Vergütungen vorgesehen werden.
| |
| § 13 Vereinsorgane
| |
| Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
| |
| § 14 Vorstand
| |
| (1) Der Vorstand des Vereins setzt sich zusammen aus
| |
| a) dem Vorsitzenden,
| |
| b) dem stellvertretenden Vorsitzenden,
| |
| c) dem Schatzmeister,
| |
| d) dem Schriftführer,
| |
| Satzung Förderverein Freimaurer-Wiki Seite 6 von 10
| |
| e) dem weiteren Vorstandsmitglied für besondere Aufgaben.
| |
| (2) Zum Vorstandsmitglied sind nur wählbar volljährige Mitglieder. Das
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| Vorstandsmitglied für besondere Aufgaben sollte einem der juristischen oder
| |
| steuerberatenden Berufe angehören.
| |
| (3) Für jedes Vorstandsamt findet ein eigener Wahlgang statt.
| |
| (4) Liegt für ein Vorstandsamt nur ein Wahlvorschlag vor, ist geheim zu wählen
| |
| falls ein wahlberechtigtes Mitglied dies verlangt. Liegen für ein Vorstandsamt
| |
| mehrere Wahlvorschläge vor, ist geheim zu wählen.
| |
| (5) Gewählt ist, wer die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich
| |
| vereint.
| |
| (6) Bei Stimmengleichheit ist ein neuer Wahlgang erforderlich. Ergibt der zweite
| |
| Wahlgang abermals Stimmengleichheit entscheidet das Los.
| |
| (7) Die Amtsperiode beträgt 2 Jahre. Während der Amtsperiode ausscheidende
| |
| Vorstandsmitglieder sind nach zu wählen. Nach Ablauf der Amtsperiode bleibt
| |
| der Vorstand im Amt bis ein neuer Vorstand gewählt ist.
| |
| (8) Die Vereinigung mehrerer Vorstandsämter in einer Person ist unzulässig.
| |
| (9) Mit der Beendigung der Mitgliedschaft endet auch die Mitgliedschaft im
| |
| Vorstand.
| |
| § 15 Geschäftsbereich des Vorstands/Gesetzliche Vertretung
| |
| (1) Der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Schatzmeister, der
| |
| Schriftführer und das weitere Vorstandsmitglied sind gesetzliche Vertreter im
| |
| Sinne des § 26 BGB. Der Verein wird durch jeweils 2 Vorstandsmitglieder
| |
| gemeinsam vertreten.
| |
| (2) Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig soweit sie
| |
| nicht durch diese Satzung der Mitgliederversammlung zugewiesen sind. Der
| |
| Vorstand hat vor allem folgende Aufgaben:
| |
| a) Abwicklung der laufenden Geschäfte des Vereins,
| |
| b) Vorbereitung der Mitgliederversammlung und Aufstellung der
| |
| Tagesordnung,
| |
| c) Einberufung der Mitgliederversammlung,
| |
| d) Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung,
| |
| e) Buchführung und Erstellung der Jahresberichte,
| |
| f) Beschlussfassung über Aufnahme und Streichung von Mitgliedern,
| |
| g) Verwendung der vorhandenen Mittel im Rahmen des Kassenbestandes.
| |
| (3) Der Schriftführer besorgt den Schriftverkehr und die Protokollführung in
| |
| Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen. Die Protokolle
| |
| unterzeichnet er gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied. Er führt die
| |
| Geschäftsstelle des Vereins.
| |
| (4) Der Schatzmeister führt über die Kassengeschäfte eine einfache Buchführung.
| |
| Er sorgt für die Einziehung der Beiträge, verwaltet die eingehenden Gelder
| |
| und tätigt die notwendigen Ausgaben nach Anweisung des Vorstandes.
| |
| Satzung Förderverein Freimaurer-Wiki Seite 7 von 10
| |
| § 16 Beschlussfassung des Vorstandes
| |
| (1) Der Vorstand fasst seine Beschlüsse in der Regel in Vorstandssitzungen, die
| |
| von dem Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von dem stellvertretenden
| |
| Vorsitzenden, einberufen und geleitet werden.
| |
| (2) Der Vorstand ist beschlussfähig falls mindestens drei Vorstandsmitglieder,
| |
| darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende, anwesend
| |
| sind. Die Beschlüsse erfolgen in offener Abstimmung. Es entscheidet die
| |
| Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit wird die
| |
| Abstimmung wiederholt. Führt auch die Wiederholung zu Stimmengleichheit
| |
| gilt der Vorschlag als abgelehnt.
| |
| (3) Die Beschlüsse sind im Protokoll der Vorstandssitzung festzuhalten.
| |
| (4) Ein Vorstandsbeschluss kann schriftlich, fernmündlich oder unter
| |
| Zuhilfenahme anderer Kommunikationsmittel gefasst werden falls sich alle
| |
| Vorstandsmitglieder mit diesem Verfahren einverstanden erklären.
| |
| § 17 Kassenprüfung
| |
| Von der Mitgliederversammlung werden für jeweils zwei Jahre zwei Kassenprüfer
| |
| gewählt, welche die Buchführung vor jeder Mitgliederversammlung, jedoch nur
| |
| einmal jährlich, zu prüfen haben. Die Kassenprüfer geben dem Vorstand Kenntnis
| |
| von dem jeweiligen Ergebnis ihrer Prüfungen und erstatten der
| |
| Mitgliederversammlung Bericht. Die Kassenprüfer dürfen dem Vorstand nicht
| |
| angehören.
| |
| § 18 Ordentliche Mitgliederversammlung
| |
| (1) Die ordentliche Mitgliederversammlung setzt sich zusammen aus den jeweils
| |
| anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern des Vereins. Sie ist
| |
| beschlussfähig falls sie ordnungsgemäß geladen ist.
| |
| (2) Sie ist zuständig für folgende Angelegenheiten:
| |
| a) Feststellung und Änderung der Satzung,
| |
| b) Entgegennahme des Jahresberichts über das vergangene Geschäftsjahr,
| |
| c) Genehmigung des Kassenberichts und des Kassenprüfungsberichts über
| |
| das vergangene Geschäftsjahr,
| |
| d) Entlastung des Vorstandes,
| |
| e) Wahl des Vorstandes,
| |
| f) Wahl der Kassenprüfer,
| |
| g) Beschlussfassung über Anträge des Vorstandes und der Mitglieder,
| |
| h) Festsetzung der Höhe des Mitgliedsbeitrages
| |
| i) Beschwerde nach § 10 Abs. 5
| |
| Satzung Förderverein Freimaurer-Wiki Seite 8 von 10
| |
| j) Sonstige ihr nach dem Gesetz oder dieser Satzung zugewiesene
| |
| Angelegenheiten
| |
| k) Auflösung des Vereins.
| |
| (3) Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt.
| |
| (4) Sie wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen mit
| |
| einfachem Brief oder in elektronischer Form gemäß § 126a I BGB unter
| |
| Angabe der Tagesordnung einberufen, wobei die Frist von 2 Wochen mit
| |
| Aufgabe des Einladungsschreibens zur Post bzw. mit Absendung des
| |
| entsprechenden elektronischen Dokuments beginnt. In jedem Fall reicht es
| |
| aus, wenn die Einladung nur von einem Vorstandsmitglied unterschrieben
| |
| wird.
| |
| (5) Die Tagesordnung wird vom Vorstand festgesetzt. Anträge an die
| |
| Mitgliederversammlung sind so rechtzeitig beim Schriftführer einzureichen,
| |
| dass sie bei Abfassung der Tagesordnung auf dem Einladungsschreibens
| |
| berücksichtigt werden können.
| |
| (6) Die Mitgliederversammlung ist grundsätzlich nicht öffentlich. Der Leiter der
| |
| Mitgliederversammlung kann jedoch Gäste zulassen.
| |
| (7) Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung
| |
| vom stellvertretenden Vorsitzenden oder einem anderen Vorstandsmitglied
| |
| geleitet.
| |
| (8) Für die Protokollführung und die Beurkundung des Protokolls gilt § 15 III der
| |
| Satzung. Ist der Schriftführer verhindert wählt die Mitgliederversammlung zu
| |
| Beginn aus ihrer Mitte heraus einen Protokollführer.
| |
| § 19 Wahlen und Abstimmungen
| |
| 1) Wahlen und Abstimmungen erfolgen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen
| |
| gültigen Stimmen.
| |
| 2) Bei Stimmengleichheit ist der Vorgang zu wiederholen.
| |
| 3) Nach zweimaliger Stimmengleichheit gilt der Vorschlag als abgelehnt
| |
| 4) Jedes Mitglied hat eine Stimme, die nicht übertragbar ist.
| |
| 5) Schriftliche Wahl oder Abstimmung ist erforderlich falls dies eines der
| |
| anwesenden Mitglieder verlangt.
| |
| 6) Beschlüsse über die Änderung der Satzung bedürfen einer Mehrheit von drei
| |
| Vierteln der erschienenen Mitglieder.
| |
| 7) Bleibt die einberufene Mitgliederversammlung beschlussunfähig, so ist eine
| |
| neue Mitgliederversammlung einzuberufen, die ohne Rücksicht auf die Zahl
| |
| der erschienenen Mitglieder beschlussfähig ist; hierauf ist bei der Einberufung
| |
| hinzuweisen.
| |
| 8) Über die Verhandlungen und die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist
| |
| ein Protokoll aufzunehmen, das von dem jeweiligen Leiter der
| |
| Mitgliederversammlung und von dem Schriftführer zu unterzeichnen ist. Es
| |
| soll folgende Feststellungen enthalten:
| |
| a) Ort und Zeit der Mitgliederversammlung,
| |
| b) die Person des Versammlungsleiters und des Schriftführers,
| |
| Satzung Förderverein Freimaurer-Wiki Seite 9 von 10
| |
| c) die Anzahl der erschienenen Mitglieder,
| |
| d) die Tagesordnung,
| |
| e) die einzelnen Anträge und Abstimmungsergebnisse,
| |
| f) die Art der jeweiligen Abstimmung.
| |
| 9) Jedes Vereinsmitglied ist berechtigt, die Niederschrift einzusehen.
| |
| 10) Für die Wahlen zum Vorstand gelten diese Vorschriften ergänzend zu
| |
| Paragraf 14, der Vorrang hat.
| |
| § 20 Außerordentliche Mitgliederversammlung
| |
| (1) Der Vorstand kann eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen.
| |
| (2) Der Vorstand muss eine außerordentliche Mitgliederversammlung innerhalb
| |
| eines Monats einberufen falls ein Viertel der Mitglieder dies schriftlich unter
| |
| Angabe des Zweckes und der Gründe beim Vorstand beantragt oder falls es
| |
| das Interesse des Vereins erfordert..
| |
| (3) Für die außerordentliche Mitgliederversammlung gelten die Vorschriften über
| |
| die ordentliche Mitgliederversammlung entsprechend.
| |
| § 21 Auflösung des Vereins/Gerichtsstand
| |
| (1) Die Auflösung des Vereins kann nur von einer ordentlichen
| |
| Mitgliederversammlung beschlossen werden.
| |
| (2) Zur Beschlussfassung bedarf es der schriftlichen Ankündigung des
| |
| Beschlussantrags mindestens einen Monat vor der Mitgliederversammlung an
| |
| alle Mitglieder.
| |
| (3) Für den Beschluss ist eine Mehrheit von drei Vierteln der erschienenen
| |
| Mitglieder erforderlich.
| |
| (4) Im Falle der Auflösung werden der Vorsitzende, der stellvertretende
| |
| Vorsitzende sowie der Schatzmeister zu Liquidatoren ernannt.
| |
| (5) Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das
| |
| Vermögen des Vereins an den gemeinnützigen Verein „Deutsches
| |
| Freimaurermuseum e.V.“ mit dem Sitz in Bayreuth, der es unmittelbar und
| |
| ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat; hilfsweise – für
| |
| den Fall, dass der Verein Deutsches Freimaurermuseum e.V. zu diesem
| |
| Zeitpunkt nicht mehr existieren oder nicht mehr als gemeinnützig anerkannt
| |
| sein sollte – fällt das Vermögen an eine juristische Person des öffentlichen
| |
| Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zum Zweck der
| |
| Unterstützung von Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet der
| |
| Gesellschaftswissenschaften.
| |
| (6) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Angelegenheiten des Vereins ist
| |
| Frankfurt am Main..
| |
| Satzung Förderverein Freimaurer-Wiki Seite 10 von 10
| |
| § 22 Errichtung
| |
| Vorstehende Satzung wurde von der Gründungsversammlung heute errichtet.
| |
| Frankfurt am Main, den 8.10.2014
| |
| | |
| </poem>
| |