Allgemeines Handbuch der Freimaurerei: Unterschied zwischen den Versionen

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Leipzig. Max Hesse's Verlag, 1900
 
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Das Allgemeine Handbuch der Freimaurerei aus dem Jahr 1900 Lenning schreibt: „Juden und Mohammedaner sind von vornherein für fähig erklärt worden, zu der Verbindung zu gehören. […] Unbestritten aber ist wohl, dass schon 1723 »Juden, wie Christen« in einer Londoner Loge waren, die im Wirtshaus »Zur Rose« in Cheapside am 22. Sept. abgehalten wurde, und dass an diesem Tage ein Jude Aufnahme fand, dass schon 1725 jüdische Namen in den Mitgliedslisten vorkommen, die sich bald darauf (1730–32) immer mehr zeigen, dass die Aufnahme von Juden nie von der Grossloge von London als eine Unregelmässigkeit gerügt worden ist, dass es überhaupt bei ihr eine Judenfrage nie gegeben hat, weil eine Beschränkung der Glaubenszugehörigkeit nie bestanden hat. Ebenso sagt man, der Zweck sei gewesen, die innerhalb der Christenheit herrschenden Gegensätze zu mildern und den Gedanken des Comenius […] auszuführen.“
 
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*[http://www.archive.org/stream/allgemeineshand03unkngoog#page/n7/mode/1up A-L] auf Archive.org
 
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Version vom 7. Januar 2014, 21:11 Uhr

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Allgemeines Handbuch der Freimaurerei

umgearbeitete und mit den neuen wissenschaftlichen Forschungen in Einklang gebrachte Auflage

C. Lennings

Encyklopädie der Freimaurerei

Erster Band

A-L Herausgegeben vom Verein Deutscher Freimaurer.

Leipzig. Max Hesse's Verlag, 1900

Textbeispiele

Das Allgemeine Handbuch der Freimaurerei aus dem Jahr 1900 Lenning schreibt: „Juden und Mohammedaner sind von vornherein für fähig erklärt worden, zu der Verbindung zu gehören. […] Unbestritten aber ist wohl, dass schon 1723 »Juden, wie Christen« in einer Londoner Loge waren, die im Wirtshaus »Zur Rose« in Cheapside am 22. Sept. abgehalten wurde, und dass an diesem Tage ein Jude Aufnahme fand, dass schon 1725 jüdische Namen in den Mitgliedslisten vorkommen, die sich bald darauf (1730–32) immer mehr zeigen, dass die Aufnahme von Juden nie von der Grossloge von London als eine Unregelmässigkeit gerügt worden ist, dass es überhaupt bei ihr eine Judenfrage nie gegeben hat, weil eine Beschränkung der Glaubenszugehörigkeit nie bestanden hat. Ebenso sagt man, der Zweck sei gewesen, die innerhalb der Christenheit herrschenden Gegensätze zu mildern und den Gedanken des Comenius […] auszuführen.“

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Dritter Band

Qu-Z

Leipzig, F.A. Brockhaus, 1867

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