Rechtslage: Zugehörigkeit: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Rechtsprechung des Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied 2007, dass jede Diskriminierung und Benachteiligung durch Zugehörigkeit zur Freimaurerei sowie die Aufforderung zur Offenlegung der Zugehörigkeit zur Freimaurerei rechtswidrig sei.
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Ob ein anderer Ausgang vor dem Hintergrund der o. g. Entscheidung des ECHR rechtmäßig gewesen wäre darf angezweifelt werden.
 
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== Siehe auch ==
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*[[Rechtslage: Geheimbündelei]]
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*[[Rechtslage: Gemeinnützigkeit von Freimauerlogen]]
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*[[Rechtslage: Freimaurerei in Malta]]
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*[[Rechtslage: Restitution]]
  
 
== Links ==
 
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*ALPINA (2015) http://www.freimaurerei.ch/d/alpina/edi/2015-10-d.php
 
*ALPINA (2015) http://www.freimaurerei.ch/d/alpina/edi/2015-10-d.php
 
*Vortrag "Freimaurerei im Licht der Entscheide des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte" http://www.freimaurer-rapperswil.ch/1116512.htm
 
*Vortrag "Freimaurerei im Licht der Entscheide des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte" http://www.freimaurer-rapperswil.ch/1116512.htm
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*"Judges no longer have to declare Freemasonry" http://www.telegraph.co.uk/news/uknews/law-and-order/6509916/Judges-no-longer-have-to-declare-Freemasonry.html
  
 
[[Kategorie:Recht|Zugehörigkeit]]
 
[[Kategorie:Recht|Zugehörigkeit]]

Aktuelle Version vom 23. Juni 2016, 09:43 Uhr

Rechtslage: Zugehörigkeit

Rechtslage

ECHR

Die Rechtsprechung des Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied 2007, dass jede Diskriminierung und Benachteiligung durch Zugehörigkeit zur Freimaurerei sowie die Aufforderung zur Offenlegung der Zugehörigkeit zur Freimaurerei rechtswidrig sei.

Hintergrund war ein Prozess den Vertreter der Grande Oriente D`Italia angestrengt hatten, um unrechtmäßige Benachteiligung zu begegnen.

Paragrafen

"The Court held by six votes to one that there had been a violation of Article 14 (prohibition of discrimination) of the European Convention on Human Rights taken in conjunction with Article 11 (freedom of assembly and association)."

Schweiz

Mit 55 zu 53 Stimmen lehnte der Walliser Kantonsrat es ab jeder Abgeordneten, welcher der Freimaurerei angehört, seine Mitgliedschaft in einer Loge offenlegen zu lassen.

Ob ein anderer Ausgang vor dem Hintergrund der o. g. Entscheidung des ECHR rechtmäßig gewesen wäre darf angezweifelt werden.

Siehe auch

Links