Ruhende Brüder

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Ruhende Brüder

Quelle: Internationales Freimaurer-Lexikon von Eugen Lennhoff und Oskar Posner (1932)


sind Freimaurer, die ohne Deckungsverfahren ihre Beziehungen zur Loge gelöst haben. Ihr Charakter als Freimaurer bleibt ihnen gewahrt (s. Charakter indelebilis); ihr Besuchsrecht in den Logen wird in den verschiedenen Ländern verschieden geregelt.