Aufseher

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Aufseher - nach Internationalem Freimaurerlexikon

(franz. surveillant, engl. warden, holl. opziener, dän. forstander, lat. procurator)

Quelle: Internationales Freimaurer-Lexikon von Eugen Lennhoff und Oskar Posner (1932)

auch Vorsteher (engl. Warden, frz. Surveillant), nach dem Stuhlmeister die beiden höchsten, "hammerführenden" Beamten der Loge. Wo die Einrichtung des Zugeordneten Meisters nicht besteht, leitet in Verhinderung des Meisters der Erste Aufseher die Loge. Beiden Aufsehern kommt bei der Arbeit eine wichtige Aufgabe zu. Sie vor allem haben den Stuhlmeister bei der Durchführung der Logenordnung und der Kulthandlungen zu unterstützen. Im allgemeinen heißen sie "Erster und Zweiter Aufseher", in der angelsächsischen Freimaurerei "Senior und Junior Warden". In englischen Logen leitet in Abwesenheit des Meisters der Senior Warden die eigentliche Arbeit, während der Junior Warden sehr oft während des "refreshment" vorsitzt. In solchen Fällen wird das symbolisch auch durch besondere Säulenaufstellung zum Ausdruck gebracht.

Die Aufseher haben ihren Sitz entweder beide dem Meister gegenüber im Westen, in manchen Systemen aber steht, dem altenglischen Ritual entsprechend, nur der erste Aufseher im Westen während der zweite nach der Südseite versetzt ist. Die Stellung der Aufseher charakterisiert daher schon äußerlich die Lehrart. Die Abzeichen der Aufseher sind Wasserwaage und Senkblei.

Aufseher - nach Allgemeinem Handbuch der Freimaurerei

Quelle: Allgemeines Handbuch der Freimaurerei, Band 1, von C. Lenning

Aufseher oder - in dem System Strikten Observanz und von da her auch mehreren andern Systemen - Vorsteher heissen die beiden ersten Beamten jeder Loge nach dem Meister vom Stuhl. Sie werden als erster und zweiter, in England als senior und junior unterschieden. Ihr Amt ist dem der Parlirer in der Handwerksmaurerei nachgebildet. [Kloss: Freimaurerei in ihrer wahren Bedeutung S. 140 fg.]

Sie haben für die Ordnung und den regelmässigen Gang der Arbeiten in Unterstützung des Meisters vom Stuhl zu sorgen und zu diesem Behufe namentlich besondere rituelle Funktionen zu üben; auch vertreten sie der Reihe nach Meister vom Stuhl in dessen oder sonstigen Stellvertreters Behinderung. Nicht minder liegt ihnen die Überwachung des Verhaltens der Mitglieder ihrer Loge außerhalb der letztern ob.

Aufseher - nach Encyclopädie der Freimaurerei

Quelle: Encyclopädie der Freimaurerei Bd. 2, Friedrich Mossdorf, Brockhaus 1822

Aufseher, Vorsteher der Erste und Zweite

Die beiden ersten, unmittelbar auf den Meister vom Stuhle folgenden Beamten einer Loge, welche bei Abwesenheit desselben den Hammer führen müssen. In den Logen des neuenglischen und französischen Systems sitzen sie im Westen, in dem altenglischen im Westen und Süden.

Ihre Amtspflichten sind, Ordnung und Stille in den Versammlungen zu handhaben, und die Befehle des Meisters vom Stuhle, jeder auf seiner Seite, zu wiederholen und für deren Befolgung zu sorgen.

Siehe auch