Traktat: sapere aude

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Humanitäres oder dogmatisches Freimaurertum? - Die Brüder müssen selbst entscheiden!

Prof. Dr. Klaus-Jürgen Grün


Seit mehr als einem Jahr richten sich aus der Verbund des Freimaurerordens verbale Angriffe und falsche Anklagen gegen meine Person (ich würde Atheismus verbreiten; ich hätte falsche Thesen über die Philosophie der Aufklärung verbreitet, um dem Freimaurerorden zu schaden; ich hätte interne Angelegenheiten des Freimaurerordens öffentlich gemacht. Um mir als dem Leiter der Forschungsgesellschaft Quatuor Coronati zu schaden, waren sogar die aus dem Freimaurerorden stammenden Mitglieder dieser Gesellschaft von ihren Oberen aufgefordert, ihre Mitgliederschaft zu kündigen; und anderes mehr, was dem Vorgehen einer offenen Diskussion um Sachfragen nicht gewogen ist.) Diese Argumente ad hominem sollten davon ablenken, dass seit Jahrzehnten die Missstände im Freimaurerorden bekannt sind, aber in Dunkelheit gehalten werden sollen.

Als ich in meiner Studie Menschenähnlichkeit darauf hingewiesen habe, dass durch die Konstruktion der VGLvD Unvereinbares künstlich zusammengehalten werde, wurde ich vom Freimaurerorden bei der Großloge verleumdet mit dem Hinweis, ich wolle der Großloge Schaden zufügen. Auch dies rechne ich zu den unredlichen Versuchen, durch Angriffe auf Personen, die etwas zur Sprache bringen (Argumente ad hominem), einen unliebsamen Sachverhalt aus der Welt zu schaffen. Doch es ist falsch zu meinen, durch Entsorgung von Begriffen Missstände selbst entsorgen zu können.

Bernhard Beyer, der Gründer der deutschen Quatuor Coronati, hat bereits vor mehr als einem halben Jahrhundert die Ungehörlichkeit des Freimaurerordens der Großen Landesloge kritisiert und ihre aus der Luft gegriffenen Behauptungen über die Legitimation einer „christlichen Sekte“ (die Terminologie stammt von Bernhard Beyer, Ich klage an! Der Abmarsch der drei altpreußischen Großlogen (Sitz Berlin) ins nationalsozialistische Lager, 1921-1946, S. 4, Typoskript im Archiv der Loge zur Einigkeit, Frankfurt) zurückgewiesen. Die neuerlichen Versuche dieser Organisation, durch Machtsprüche abzulenken von Unredlichkeiten in den eigenen Reihen, bestätigt nicht nur die Thesen Beyers, sondern zeigen auch, dass die Funktionäre des Freimaurerordens unfähig sind, einen Lernprozess einzuleiten.

Es ist nötig, gegen den Widerstand dieser Machtsprüche, mit aller Deutlichkeit und ohne sich einschüchtern zu lassen, unredliche Machenschaften öffentlich zu machen, damit Suchende, die den Weg in die Freimaurerei eingeschlagen haben, von Anfang an wissen, dass es zwei miteinander unvereinbare Freimaurereien in Deutschland gibt. Dann nämlich liegt es in ihrer eigenen Freiheit, eine Entscheidung zu treffen, ob sie einer christlichen Organisation mit fundamentalistischen Strukturen oder ob sie einer gegenüber Religionen und Religionszugehörigkeiten vollkommen invarianten Freimaurerei - der humanitären Freimaurerei - in der die Prinzipien einer offenen Gesellschaft gepflegt werden, beitreten wollen.

Die übelste Art der Unredlichkeit in der Dokumentation der eigenen Herkunft ist die Gewohnheit im Freimaurerorden, Behauptungen aufzustellen, die nachweislich falsch sind, und diejenigen Argumente zu ignorieren oder an ihrer Ausbreitung zu hindern, die das Gegenteil beweisen. Sie bevorzugen es, ad hominem zu verleumden, statt sich der Prüfung der Sache selbst zu widmen. (Es stellt sich die Frage, was eigentlich die dem Freimaurerorden eigene „Forschungsloge“ Frédérik seit Jahrzehnten erforscht, wenn sie offensichtliche Erkenntnisse nicht nur ignoriert, sondern offenbar bewusst unterdrückt. Zunächst müsste dort der Verdacht aufgelöst werden, dass in dieser Gesellschaft die Prinzipien redlicher Wissenschaft mit Füßen getreten werden, um nur diejenigen Forschungsergebnisse hervorzubringen und gelten zu lassen, die das „richtige“ - also für das eigene falsche Selbstverständnis - Unschädliche zu begünstigen.)

Den fundamentalistischen Charakter des Freimaurerordens erkannte Beyer in der dogmatischen Behauptung - die jede gründliche Analyse des tatsächlichen Sachverhaltes mit Füßen tritt -, das Constitutionenbuch Andersons hätte das Christentum zum Fundament der Freimaurerei machen wollen, dessen Plan der Freimaurerorden zu vollstrecken versuche. „So größenwahnsinnig“, lautet das Urteil Beyers in seiner Studie aus dem Jahr 1947 (Bernhard Beyer, Das Fundament der Freimaurerei, S. 34) „können die Schöpfer der ersten Großloge in England wirklich nicht gewesen sein, daß sie sich anmaßten, sie könnten mit einem Federstrich anordnen, von nun an müßten etwa die Maurer der Türkei, die bis dahin dem Islam angehörten, sich zum Christentum bekennen. Wenn die Bauhüttenlegende annimmt, früher hätten die Maurer immer der Religion ihres Landes angehören müssen, so war das dadurch nicht so absurd, wie es im ersten Augenblick erscheinen könnte, denn der Satz: 'Cuius regio, eius religio', d. h.: Der Landesherr bestimmt die Religion seiner Untertanen, hatte noch bis ins 18. Jahrhundert seine Gültigkeit. Und von diesem Gesichtspunkt aus erscheint es auch ganz begreiflich, daß die alten Urkunden der englischen Werkmaurer die Zugehörigkeit zum christlichen Glauben noch forderten.

Wenn man nun aber, wie wir schon gesehen haben, aus den Logen gewissermaßen Zentren der Eintracht und Freundschaft hatte schaffen wollen, dann hätte man doch unmöglich glauben können, dies dadurch erreichen zu können, daß man die religiösen Bestimmungen noch mehr einengte, indem man allen Maurern das Christentum aufzwang. Anderson und seine Maurerbrüder haben damals vielmehr vollkommen richtig erkannt, daß die bisher nach der Bauhüttenlegende bestehenden religiösen Forderungen nur geeignet sein könnten, die Maurer der verschiedenen Länder untereinander zu entzweien, und daß es deshalb richtig sei, sie vollständig fallen zu lassen, oder richtiger gesagt, sie im Sinne des alten Mysteriums wieder auf ein allen Religionen gemeinsames Minimum zu reduzieren. Dadurch und nur dadurch konnte die Loge das erstrebte Zentrum der Eintracht und Freundschaft werden. Daß man dabei teils auf die Phraseologie, teils auf den Ideengang des Deismus zurück griff, ist für die damalige Zeit selbstverständlich.“

Als hätte er nie etwas von Bernhard Beyers Studien gehört oder die Alten Pflichten einmal selbst gründlich gelesen, auch ohne nur mit einen Hinweis die Himmelsrichtung anzudeuten, aus der ihm die Eingebung zugeflogen ist, verkündete der Ordensmeister des Freimaurerordens 2012 in einer Meinungsäußerung: „Der Freimaurerei ihren eindeutigen christlichen Grundcharakter abzusprechen und sie in völliger Missdeutung der alten Pflichten des englischen Constitutionsbuches von 1723 zu einem auf Humanität gegründeten 'Allgemeinen Menschheitsbund' abzustempeln, ist der Ursprung, Wesen und Zweck der Freimaurerei zu verkennen. Bestrebungen für eine begrifflich nie allgemein gültig gefasste 'Humanität', worunter jeder denken kann, was ihm beliebt, werden von der Großen Landesloge der Freimaurer von Deutschland abgelehnt.“ Im Freimaurerorden hat der Ordensmeister immer das letzte Wort. Einen Beweis seiner Behauptungen verlangt keiner im Orden. Solange solche Behauptungen keinen wissenschaftlichen Status erheben, bleiben sie im Kreis derer, die sich mit ihnen im Einklang befinden. Sobald sie aber dort heraustreten, müssen sie sich argumentativ - nicht durch Machtsprüche - mit fundierteren Aussagen messen können.

Beyer weist in seiner Studie mit historisch-kritischer Methode nämlich gründlich nach, dass das religiöse Dogma des Freimaurerorden vollkommen verfehlt ist, und nicht auf einer wissenschaftlichen Forschung, sondern auf fundamentalistisch-dogmatischen Behauptungen beruht. „Also: Weil wir 'als Maurer', bloß der christlichen Religion angehören, sollen keine Streitigkeiten über Religion hineingetragen werden? Das wäre doch barer Unsinn! Oder soll man annehmen, daß der Geistliche Anderson und seine alten Maurer die Anhänger der christlichen Religion für besonders streitsüchtig gehalten haben?“

Schauen wir uns die Studien von Bernhard Beyer genauer an, dann wird deutlich, wie wenig sich der Freimaurerorden mit der Aufarbeitung seiner eigenen Geschichte befasst hat. Nur durch die ohne Einschüchterung vonstattengehende Aufarbeitung der eigenen Geschichte können Missstände verbessert werden. Was die Unvereinbarkeit zwischen Freimaurerei und - wie Beyer sie nannte - „christlicher Sekte“ des Freimaurerordens betrifft, so müsste zunächst klargestellt werden, was sich seit seiner Diagnose von 1946 geändert hat. Beyers auf gründlichem Quellenstudium beruhende These lautet: „Die Geschichte der deutschen Freimaurerei beweist, dass seit der Reichsgründung im Jahr 1871 – und eigentlich auch schon vorher – immer wieder von neuem Versuche unternommen worden sind, die verschiedenen Großlogen zu einer einzigen zu verschmelzen. Aber alle diese Versuche waren vergeblich, ja mussten vergeblich sein, da die innerlichen Gegensätze zwischen den beiden Hauptrichtungen in der deutschen Freimaurerei, die ihrerseits auf der Verschiedenheit der Volkscharaktere vom Altpreußentum und der anderen Bevölkerung Deutschlands beruhte, zu groß waren. Man musste schließlich, weil sich eben konservative und fortschrittlich-demokratische Geisteshaltungen nicht unter einen Hut bringen lassen, schweren Herzens resignieren.“

Die wichtigste weitere These Beyers zum Freimaurerorden lautet dann in diesem Zusammenhang: „Die große Landesloge der Freimaurer von Deutschland war ihrer ganzen Struktur und ihrem Wesen nach schon immer so geartet, dass sie vollständig aus dem Namen der Freimaurerei im allgemeinen herausfiel und nur als eine christliche Sekte angesehen werden konnte; sie huldigte einer eigenartigen, scharf protestantischen Mystik; die Großlogen Leitung war auf ostbelgische von Legalität, Militarismus und Nationalismus eingestellt; es gab in ihr die Vorzensur für alle Druckerzeugnisse durch den Großmeister et cetera, und in allen Logen herrschte ein kaum verschleierter Antisemitismus – alles ganz dem altpreußischen Volkscharakter entsprechend.“

Die Unredlichkeit, die ich dem Freimaurerorden vorwerfe, besteht darin, dass seine historischen „Forscher“ nichts unternommen haben, das Gegenteil durch wissenschaftlich gründliche Arbeit zu belegen. Stattdessen werden Autoren unter Druck gesetzt, die sich auf Beyers Arbeiten stützen. Als ich unlängst den von Beyer erwähnten Zensurparagraphen der Gesetze des Freimaurerordens zitierte - „die Vorzensur für alle Druckerzeugnisse durch den Großmeister“ -, bat mich daraufhin ein Mitglied des Freimaurerordens, ihm diesen Paragraphen einmal vorzulegen. Weil ihm seine eigene Großloge offenbar nicht genügend über ihre Prinzipien aufgeklärt hatte, musste er sich an mich wenden. Ich habe ihm die Paragraphen selbstverständlich sofort zugesandt. An solchen und vielen ähnlichen Beispielen wird deutlich, dass Beyers Thesen auf festem Boden stehen. Den Mitgliedern des Ordens wird nur so viel über den Orden zur Kenntnis gebracht, wie es Funktionäre für ausreichend halten. Das ist nicht das, was man unter Aufarbeitung verstehen darf. Durch Machtsprüche und unbelegte Behauptungen, durch Verschweigen und Ausübung von Druck auf Andersdenkende versuchen die Funktionäre des Freimaurerordens von Missständen in ihren eigenen Reihen abzulenken.

Es beruht nicht auf meinem persönlichen Interesse - wie es viele Behauptungen aus dem Freimaurerorden unterstellen -, dass ich es nicht zulasse, solche Methoden in einer Forschungsgesellschaft wie der Quatuor Coronati als selbstverständlich durchgehen zu lassen. Es ist vielmehr ein Ausdruck der auf Beyers vorbildlicher Arbeit beruhenden Tradition der Quatuor Coronati, dass ich für die Einführung einer Art diesseitigen corporate commitments in die Quatuor Coronati plädiere. Damit wissenschaftliches Arbeiten nicht als verantwortungsloses Geschwätz aufgefasst werden kann, müssen sich Autoren an Regeln halten können. Einrichtungen wie Vorzensur durch Herren, die von der Sache, die sie zensieren sollen, noch nicht einmal etwas verstehen müssen, haben in der Wissenschaft keine Gültigkeit. Diese Regeln sind nötig, weil manche Brüder zunächst noch ein Bewusstsein entfalten müssen, dass sie selbst verantwortlich sind für das, was sie in der Quatuor Coronati sagen. Die Rede: „mein Ordensmeister erlaubt nicht zu sagen....“ oder „mein Ordensmeister widerspricht...“ oder „…die Magna Charta verbietet zu sagen…“ ist im wissenschaftlichen Diskurs ohne Bedeutung und beruht auf verantwortungslosem Geschwätz. Die geistige Pflege, auf die Maurer oft großen Wert legen, hätte dort anzusetzen, wo dieses geforderte verantwortungsvolle Bewusstsein noch auszubilden ist, statt es zu unterdrücken.

Das Commitment soll jeden daran erinnern an Regeln für die intellektuelle Redlichkeit in wissenschaftlichen und politischen Diskursen, die der Effizienz deren Arbeit dienlich sein können. Sie haben auch den Zweck, solche Teilnehmer auszugrenzen, die ein Interesse an Forschungsergebnissen nur vortäuschen, während ihre Beiträge der Behinderung des Prozesses der Aufklärung dienen. Wer einen Eid abgelegt hat, bestimmte fortschrittliche Entwicklungen von vornherein aus weltanschaulichen Gründen ablehnen zu müssen, kann an keinem rationalen Diskurs teilnehmen. Jeder kann freilich in seinen eigenen vier Wänden leugnen was er will - ausgenommen den Holocaust, denn dann wird der Staatsanwalt automatisch tätig. Ich möchte diese Regeln als Faustregeln verwenden. Wer dauerhaft gegen mehrere dieser Regeln verstößt, kann sich an dem Diskurs nicht länger beteiligen. Die Regeln gehen zurück auf die von Karl-Otto Apel und Jürgen Habermas aus den Vorstellungen Kants vom Prozess der Aufklärung übernommenen Regeln eines idealtypischen „herrschaftsfreien Diskurses“. Sie sind eine normative Richtschnur, die gesellschaftliche Aushandlungsprozesse und argumentative Auseinandersetzungen begleiten soll. Sie bilden eine Art Idealtypus gesellschaftlicher Verständigung und dienen als Maßstab für den Emanzipationsgrad einer Gesellschaft.

corporate codex der QC

Ich stelle sie mir in folgender Gestalt als einen corporate codex der QC vor:

1. Kein äußerer Zwang darf das Gespräch behindern. (Angst vor Verletzung eines Tabus oder einer Autorität gilt nicht.)

2. Es zählen ausschließlich Argumente, und das beste Argument setzt sich durch. (Widerspruchsfreiheit, Klarheit, Basiswissen des Sprechers sind zu bewerten.)

3. Jeder hat zunächst die gleiche Chance zur Beteiligung am Gespräch.

4. Jeder muss zur „ungekränkten Selbstdarstellung“ fähig sein und sich den anderen transparent machen. Beleidigtsein ist kein Argument.

5. Jeder muss die Grundentscheidungen seines Lebens thematisieren und kritisieren lassen können. Wer davon überzeugt ist, dass ihm seine Religion verbiete, über irgendeinen anderen Gegenstand zu reden, kann am Diskurs nicht teilnehmen.

6. Jedes Mitglied der Quatuor Coronati versichert durch seine Unterschrift, dass er nirgendwo einen Eid abgelegt hat, der ihm verbietet sachgemäß nach eigenem Urteil sich über Freimaurerei zu äußern.

6. Keiner hat Vorrechte aufgrund von Alter, Erfahrung, Autorität usw. Auch das Wort eines Großmeisters zählt nur insofern, als es ein begründetes Argument zur Sache darstellt.

7. Jeder muss bereit sein, mit jedem die Verhaltenserwartungen zu tauschen. Jeder soll jederzeit mit jedem zum Rollentausch bereit sein. Man muss sich in die Argumentationsvoraussetzungen des anderen hineinversetzen können.

Forschung manifestiert sich in Publikationen. Was ein Forscher an neuen Erkenntnissen gewonnen hat, gibt er dadurch bekannt. Freilich können diese Erkenntnisse auch Betroffenheit auslösen. Vor allem dann, wenn bei der Forschung Dinge herauskommen, die schlecht begründbare Meinungen widerlegen oder handfeste und verschleierte Interessen zutage fördern.

Es gehört zu den schlimmsten Unredlichkeiten einer vermeintlich aufgeklärten Gesellschaft, wenn die Betroffenheit Funktionäre veranlasst, Druck auf Forscher und Autoren auszuüben oder sogar eine Zensur zu versuchen. Kürzlich hat ein Mitglied des Freimaurerordens in einer Art Damaskuserlebnis gefragt, ob ich mit den Regeln sagen wollte, dass ein Mitglied des Freimaurerordens keine Beiträge in der Quatuor Coronati leisten könne. Ich antwortete ihm, dass ich das nicht so pauschal meine. Aber wenn ein Autor seine Argumente nach den Vorgaben einer Obrigkeit ausrichtet, die keinen Sachverstand für den Inhalt habe, dann disqualifiziere er sich selbst für die Teilnehme an einem redlich geführten wissenschaftlichen Diskurs. Bemerkenswert war seine Antwort, die zugleich sein letztes Wort in dieser Sache war: „Wir stehen alle unter der Pflicht der Magna Charta der VGLvD.“ Wollte er damit sagen, dass die Zugehörigkeit zur VGLvD die Pflicht beinhalte, jeden Unsinn anzuerkennen, nur weil er von einem Mitglied der Vereinigten Großlogen vorgebracht wurde? Sollten meine Vorschläge zur wissenschaftlichen Redlichkeit in einem Konflikt zur Magna Charta stehen, dann bin ich fest davon überzeugt, dass nicht notwendigerweise die Regeln des wissenschaftlichen Diskurses abzuändern wären.

Möge die Bruderschaft hinsichtlich der Redlichkeit von Wissenschaft im Geist der Aufklärung handeln: sapere aude!

Siehe auch