Pseudo-Freimaurerei: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 31. August 2013, 09:25 Uhr

Vereinsrecht

Nach gültigem deutschen Vereinsrecht ist es jedermann und jederfrau gestattet, eine Loge zu gründen. Ohne eine reguläre Anerkennung ist jedoch eine Mitgliedschaft weitgehend nutzlos, weil es nicht möglich ist, anerkannte, also reguläre Logen zu besuchen.

So gesehen handelt es sich um offensichtliche Bauernfängerei, mit der leichtgläubigen "Mitgliedern" lediglich Geld aus der Tasche gezogen werden soll.


Instant -"Freimaurerei" über Ebay

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