Konstitution: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 8. August 2019, 18:30 Uhr
Konstitutionen
Quelle: Internationales Freimaurer-Lexikon von Eugen Lennhoff und Oskar Posner (1932)
Die ältesten Bauhüttensatzungen werden als Ordnungen bezeichnet. So Straßburg 1459 und 1563, Torgau 1462. Auch die Fabric Rolls von York 1352 sprechen von einer Ordinacio facta pro caementariis. Die Loge von Kilwinning hat l599 ihre Ordonance, das Lansdowne Manuscript Orders. Schon im ältesten freimaurerischen Gedicht, der Halliwell Handschrift um 1390, taucht das Wort Constitution auf ("Hic incipiunt constitutiones artis gemetriae secundum Euclydem"). Diese Sammelbezeichnung der für die Zunft erlassenen Gesetze und Ordnungen hat sich erhalten und ist auch auf die Freimaurerei übergegangen. In York werden 1600 "Constitutiones of Masonry" niedergeschrieben, daneben finden sich noch die Bezeichnungen wie Articles (Cook 1490), Statutis (Schaw-Manuskript, 1598). Seltener ist "Laws and Regulations".
Im allgemeinen hat sich in der angelsachsischen Freimaurerei für die Sammlung aller auf die Freimaurerei bezüglichen Gesetze das Wort Konstitution durchgesetzt und ist dadurch auch in den Sprachgebrauch anderer Freimaurereien übergegangen. So "Constitution et Réglements Généraux" der Grande Loge de France.
Im Deutschen wird das Wort Konstitutuion mit Verfassung übersetzt (z. B. Großloge von Hamburg, Wien u. a.). Grundgesetz nennen die Gesetzessammlungen die Großlogen von Preußen, Sachsen, Darmstadt, Bruderkette, Grundverfassung die Große National-Mutterloge "Zu den drei Weltkugeln". Inhaltlich hat sich an dem Begriff Konstitution im Laufe der Jahrhunderte verschiedenes geändert. Die alten Manuskripte der englischen Logen enthalten die Geschichte der Kunst, die sogenannten Charges oder Pflichten, und besondere Regulations oder mehr hausgesetzliche Ordnungen. Geschichte und Charges sind der wesentliche Bestandteil. Daran haben sich dann insoferne Änderungen vollzogen, als sich die Geschichte als Überlieferung unhaltbar erwies und auch die Alten Pflichten sich in einzelnen Teilen vom lebendigen Gesetz der Werkbauhütte zum Traditionswerte der Freimaurerloge umwandelten
Die erste gedruckte Konstitution ist "The Old Constitutions belonging to the Ancient and Honourable Society of free and accepted Masons, Taken from a Manuscript wrote above Five Hundred Years since" (London, Printed and Sold by J. Roberts in Warwick Lane MDCCXXII). Ihnen folgten die von Anderson im Auftrage der Großloge von London verfaßten Konstitution erschienen 1723, in weiteren Auflagen 1738, 1756, 1767, 1827, 1841, 1847, 1855, 1858, die letzte als Gesetzbuch der Großloge von England, erschienen 1919. Für die Antients (s. d.) schrieb Laurence Dermott seinen Ahiman Rezons (s. d.), ein Buchtitel, der zum Bezeichnen eines Buches der Konstitution, besonders in Amerika, allgemein üblich geworden ist.
Die heute in den Großlogen üblichen Gesetzessammlungen gliedern sich gewöhnlich in eine allgemeine Festlegung der maurerischen Grundgesetze, zu denen sich die Großloge bekennt und die auf die Verwaltung der Großloge und ihrer Logen bezüglichen Satzungen (s. im einleitenden Teil: Die Alten Pflichten).