Traktat: Auseinandersetzung über die Freigärtner von Markus Schlegel: Unterschied zwischen den Versionen

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   Wichtiger Hinweis. Dieses Traktat enthält polarisierendes Material. Deshalb weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass der Wortlaut ausschließlich die Sichtweise der Unterzeichner wiedergibt. Gleichwohl halten wir die Veröffentlichung für angemessen, da der Disput von Missverständnissen und fehlender Fachkenntnis begleitet in den sozialen Medien bereits sehr stark verbreitet ist. Unser Anliegen: Wir möchten zur Versachlichung beitragen und bieten auch anderen Meinungen die Möglichkeit in personifizierten Traktaten dazu beizutragen, die wir dann gegenseitig verlinken werden. Interessierten empfehlen wir, unsere historischen Recherchen zum Thema [[Freigärtner]] aufmerksam zu studieren.   Für die Redaktion | [[Jens Rusch]]
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   Wichtiger Hinweis. Dieser Traktat enthält polarisierendes Material. Deshalb weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass der Wortlaut ausschließlich die Sichtweise des Unterzeichners wiedergibt. Im Freimaurer-Wiki ist es u.a. unser Anliegen, sachliche Informationen auch zu aktuellen Konflikten in der Freimaurerei bereitzustellen, weswegen wir an dieser Stelle ausdrücklich auf unsere historischen Recherchen zum Thema [[Freigärtner]] in unserem Lexikon verweisen. Andererseits wollen wir in der Sektion der personalisierten Traktate auch die Möglichkeit geben, persönliche (und damit gelegentlich auch einseitige) Sichtweisen zu kommunizieren. Für die Redaktion | [[Dieter Ney]]
 
== Auseinandersetzung über die Freigärtner ==  
 
== Auseinandersetzung über die Freigärtner ==  
 
von [[Markus G. Schlegel]] am 02.10.2022
 
von [[Markus G. Schlegel]] am 02.10.2022
  
Persönliches Gedächtnisprotokoll eines Freigärtners aus den letzten eineinhalb Jahren. Alle Aussagen stammen aus persönlichen Gesprächen mit betroffenen oder durch Kenntnisnahmen von Originalunterlagen.
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Mein persönliches Gedächtnisprotokoll als Freimaurer und Freigärtner aus den letzten eineinhalb Jahren. Alle Aussagen stammen aus persönlichen Gesprächen mit Betroffenen oder durch Kenntnisnahme von Originalunterlagen.
  
 
* März 2020: Schwetzingen  
 
* März 2020: Schwetzingen  
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* August 2021: Bundesweit
 
* August 2021: Bundesweit
  
Die „Große Landesloge der Freimaurer von Deutschland“ (abgk. GLLdFvD) erlässt durch ihren Großmeister und ohne Ermächtigung Mitgliederversammlung ein Edikt, das eine gleichzeitige Mitgliedschaft bei den Freigärtnern und bei ihren Mitgliedern nicht möglich sei. Die Doppelmitgliedschaft soll durch das Ehrenrecht geahndet werden, obwohl satzungsrechtlich dafür gar keine Grundlage geschaffen wurde. Zu diesem Zeitpunkt spricht niemand von einem automatischen Ausschluss, insbesondere deshalb da eine solche Regelung nirgends vorgesehen ist, weder in deren „Freimaurerischer Ordnung“ (dort als „Blaues Gesetzbuch“ bezeichnet) noch in den Vereinsatzungen der einzelnen Logen.
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Die „Große Landesloge der Freimaurer von Deutschland“ (abgk. GLLdFvD) erlässt durch ihren Großmeister und ohne Ermächtigung Mitgliederversammlung ein Edikt, das eine gleichzeitige Mitgliedschaft bei den Freigärtnern und bei ihren Mitgliedern nicht möglich sei. Die Doppelmitgliedschaft soll durch das Ehrenrecht geahndet werden, obwohl satzungsrechtlich dafür gar keine Grundlage geschaffen wurde. Zu diesem Zeitpunkt spricht niemand von einem automatischen Ausschluss, insbesondere deshalb da eine solche Regelung nirgends vorgesehen ist, weder in deren „Freimaurerischer Ordnung“ (dort als „Blaues Gesetzbuch“ bezeichnet) noch in den Vereinsatzungen der einzelnen Logen, die meist eingetragene Vereine sind.
  
 
* August 2021: London  
 
* August 2021: London  
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* September 2021: Online[[Datei:Weshalb Freigärtner keine Freimaurer sind.png|mini|https://www.dropbox.com/s/j0m8nrtodvj79oq/210909%20Weshalb%20Freig%C3%A4rtner%20keine%20Freimaurer%20sind%20-%20MGS.pdf?dl=0]]
 
* September 2021: Online[[Datei:Weshalb Freigärtner keine Freimaurer sind.png|mini|https://www.dropbox.com/s/j0m8nrtodvj79oq/210909%20Weshalb%20Freig%C3%A4rtner%20keine%20Freimaurer%20sind%20-%20MGS.pdf?dl=0]]
  
Auf Grund meiner Verwunderung, dass man auch nur auf die Idee kommen könnte, dass es sich bei der Freigärtnerei um eine Art Freimaurerei handeln könnte habe ich zu einem öffentlichen Online-Vortrag mit dem Thema ''"Weshalb Freigärtner keine Freimaurer sind"'' eingeladen. Der Vortrag findet sich hier:  
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Auf Grund meiner Verwunderung, dass man auch nur auf die Idee kommen könnte, dass es sich bei der Freigärtnerei um eine Art Freimaurerei handeln könnte, habe ich zu einem öffentlichen Online-Vortrag mit dem Thema ''"Weshalb Freigärtner keine Freimaurer sind"'' eingeladen. Der Vortrag findet sich hier:  
  
 
* Oktober 2021: Vereinigte Großlogen von Deutschland  
 
* Oktober 2021: Vereinigte Großlogen von Deutschland  
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Der Aufnahmeantrag der GLLdFvD wird ohne Beschluss der Mitgliederversammlung unter dem ''Punkt „Unvereinbarkeit“ mit den Freigärtnern ergänzt''; so dass jedes neue Mitglied, mit Unterschrift auf diesem Antrag, nicht gleichzeitig Freigärtner sein kann oder werden darf. Es stellt sich die Frage, wie das mit der Magna-Charta und dem vorliegenden Gutachten der VGLvD in Einklang zu bringen ist.
 
Der Aufnahmeantrag der GLLdFvD wird ohne Beschluss der Mitgliederversammlung unter dem ''Punkt „Unvereinbarkeit“ mit den Freigärtnern ergänzt''; so dass jedes neue Mitglied, mit Unterschrift auf diesem Antrag, nicht gleichzeitig Freigärtner sein kann oder werden darf. Es stellt sich die Frage, wie das mit der Magna-Charta und dem vorliegenden Gutachten der VGLvD in Einklang zu bringen ist.
  
* April 2022: Bonn, Darmstadt und Alzey
 
  
Die Stuhlmeister von Freimaurerlogen in Bonn, Darmstadt und Alzey werden durch den „Vertreter der Ordensinteressen“ vor das Ehrengericht der GLLdFvD zitiert. Der Vertreter kann offensichtlich auch ohne konkrete freimaurerische Verstöße ehrengerichtsverfahren gegeben jeden Bruder eröffnen, so zumindest mein Eindruck. ''Dieses Amt erinnert mich stark an den eines Inquisitors.'' Hauptanklage ist ihre ehemalige Mitgliedschaft bei den Freigärtnern. Es werden in jedem einzelnen Verfahren auch viele weitere Punkte aufgeführt, nur das diese einer ehrengerichtlichen Prüfung nicht standhalten und es schließlich nur bei den einem Anklagepunkt der Doppelmitgliedschaft bleibt.
 
 
* Mitte des Jahres 2022: Schleswig-Holstein
 
 
Ein Bruder Freimaurer-Lehrling und Freigärtner, wird von seinem Meister vom Stuhl mit den Worten eingeschüchtert: „Wenn Du jemals befördert und dann erhoben (bzw. in den dritten Grad aufgenommen) werden möchtest, dann musst Du mir schriftlich versichern, dass Du weder bei den Druiden, Odd Fellows, Rotary, Lions, Shriners, Rosenkreuzern- ach so und bei den Freigärtnern bist.“
 
  
 
* Mitte des Jahres 2022: Hessen
 
* Mitte des Jahres 2022: Hessen
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Bob Cooper, Großarchivar der Großloge von Schottland und seines Zeichens ebenfalls bekennender Freigärtner, ''bestätigt in einem Interview, dass es keinen Zusammenhang zwischen den Freigärtner Zeremonien und den Freimaurer Ritualen gibt.''
 
Bob Cooper, Großarchivar der Großloge von Schottland und seines Zeichens ebenfalls bekennender Freigärtner, ''bestätigt in einem Interview, dass es keinen Zusammenhang zwischen den Freigärtner Zeremonien und den Freimaurer Ritualen gibt.''
  
* September 2022: Darmstadt
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Diese Passage wurde von der Redaktion entfernt, da sie Informationen über ein sog. "schwebendes Ehrengerichtsverfahren" enthielt.
 
 
In einer Mitgliederversammlung (Verein) einer Darmstädter Freimaurerloge trifft unangekündigt der Zugeordnete Großmeister der GLLdFvD ein. Nachdem ein Bruder der Loge Unterlagen mit Namen von Freigärtnern aus einem der o.g. Ehrengerichtsprozesse verliest, die ihm vom „Vertreter der Ordensinteressen“ zu diesem Zweck zur Verfügung gestellt wurden, erklärt der Zugeordnete Großmeister, ''dass mehrere Brüder Freimaurermeister nun nicht mehr stimmberechtigt seien, weil ihre ''ehemalige'' Mitgliedschaft bei den Freigärtnern zu einem automatischen Ausschluss (seit dem 17.03.2020) geführt habe.'' (Vgl. obigen Hinweis auf den Edikt, wonach hierfür ein Ehrengerichtsverfahren erforderlich ist)
 
 
 
Dabei Bezog sich der o.g. Bruder auf die Satzung des Vereins unter §5, 1e Punkt , der besagt:
 
„1) Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar und nicht vererbbar. Sie erlischt:
 
e) durch Beitritt zu der Loge einer anderen Lehrart, der schriftlich mitzuteilen ist.“
 
 
 
Oder anders gesagt:
 
Die Mitgliedschaft in der Loge X erlischt durch den schriftlich erklärten Wechsel zu einer anderen Loge einer anderen Lehrart.
 
 
 
Damit ist kein Automatismus, sondern eine Willenserklärung gemeint.
 
 
 
Trotz Protesten aus der Bruderschaft setzt sich der Zug. Großmeister durch.
 
 
 
Die Satzung stammt aus dem Jahr 1957. Sie regelt nach Auskunft der GLLFVD nur den erklärten Übertritt bzw. Wechsel in eine andere Loge/Großloge, weil zu jener Zeit die VGL noch nicht gegründet war und weil es bis dahin keine Doppelmitgliedschaft-Regelungen zwischen den Großlogen gab.
 
 
 
Unabhängig davon erklärt der Zug. Großmeister, dass nun eine neue Stuhlmeisterwahl durchzuführen ist, die für den Abend anberaumt war.
 
 
 
Man muss in diesem Zusammenhang sicherlich nicht erwähnen, dass die Meister, denen das Stimmrecht entzogen wurde, mehr als die Hälfte der Wahlberechtigten ausmachten. Daraufhin verließen ein paar Brüder den Versammlungsraum und einige Brüder verblieben ohne Stimm- und Rederecht. Ein Bruder wurde zum kommissarischen Stuhlmeister erklärt.
 
 
 
Der kommissarische Stuhlmeister hat dann bereits am nächsten Tag die Administratoren der Facebookgruppe „Sub Rosa“ angeschrieben und Ihnen mitteilt, dass die Brüder der Loge nun keine Freimaurer mehr seien. Die Admins sind daraufhin gezwungen die Brüder aus Facebookgruppe „Sub Rosa“ zu entfernen.
 
 
 
''Da auch das Ehrengericht der GLLFvD zur Einschätzung gekommen ist, dass die Freigärtnerei keine freimaurerische Lehrart ist'', sind die Darmstädter Brüder jetzt gezwungen gegen ihre eigene Loge zu klagen, um die unrechtmäßige Wahl und ihren satzungswidrigen Ausschluss zu berichtigen.
 
 
 
Auf diese Möglichkeit weist zumindest der „Vertreter der Ordensinteressen“ einen betroffenen Bruder hin, als sich dieser in der Sache an die Großloge wendet.
 
 
 
Ich befürchte, dies ist nicht das Ende der Geschichte.
 
  
 
== Siehe auch ==
 
== Siehe auch ==
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*[[Freigärtner]]
 
*[[Freigärtner]]
 
*[[Carl Theodor zum Goldenen Garten]]
 
*[[Carl Theodor zum Goldenen Garten]]
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*[https://www.freigaertner.international/ Helvetia zum fürstlichen Garten]
  
 
== Links ==
 
== Links ==

Aktuelle Version vom 14. Oktober 2022, 17:13 Uhr

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 Wichtiger Hinweis. Dieser Traktat enthält polarisierendes Material. Deshalb weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass der Wortlaut ausschließlich die Sichtweise des Unterzeichners wiedergibt. Im Freimaurer-Wiki ist es u.a. unser Anliegen, sachliche Informationen auch zu aktuellen Konflikten in der Freimaurerei bereitzustellen, weswegen wir an dieser Stelle ausdrücklich auf unsere historischen Recherchen zum Thema Freigärtner in unserem Lexikon verweisen. Andererseits wollen wir in der Sektion der personalisierten Traktate auch die Möglichkeit geben, persönliche (und damit gelegentlich auch einseitige) Sichtweisen zu kommunizieren.  Für die Redaktion | Dieter Ney

Auseinandersetzung über die Freigärtner

von Markus G. Schlegel am 02.10.2022

Mein persönliches Gedächtnisprotokoll als Freimaurer und Freigärtner aus den letzten eineinhalb Jahren. Alle Aussagen stammen aus persönlichen Gesprächen mit Betroffenen oder durch Kenntnisnahme von Originalunterlagen.

  • März 2020: Schwetzingen

Die Freigärtnerloge „Carl Theodor zum Goldenen Garten“ wird als gemeinnütziger und eingetragener Verein gegründet. (Link https://freigaertner.org/)

  • August 2021: Bundesweit

Die „Große Landesloge der Freimaurer von Deutschland“ (abgk. GLLdFvD) erlässt durch ihren Großmeister und ohne Ermächtigung Mitgliederversammlung ein Edikt, das eine gleichzeitige Mitgliedschaft bei den Freigärtnern und bei ihren Mitgliedern nicht möglich sei. Die Doppelmitgliedschaft soll durch das Ehrenrecht geahndet werden, obwohl satzungsrechtlich dafür gar keine Grundlage geschaffen wurde. Zu diesem Zeitpunkt spricht niemand von einem automatischen Ausschluss, insbesondere deshalb da eine solche Regelung nirgends vorgesehen ist, weder in deren „Freimaurerischer Ordnung“ (dort als „Blaues Gesetzbuch“ bezeichnet) noch in den Vereinsatzungen der einzelnen Logen, die meist eingetragene Vereine sind.

  • August 2021: London

Feststellung der englischen Freigärtnergroßloge (https://iofg.org/). Der Großmeister der Freigärtner in England stellt in Absprache mit der UGLE fest, dass es keine Unvereinbarkeit zwischen der Freigärtnerei und der Freimaurerei gibt.

Auf Grund meiner Verwunderung, dass man auch nur auf die Idee kommen könnte, dass es sich bei der Freigärtnerei um eine Art Freimaurerei handeln könnte, habe ich zu einem öffentlichen Online-Vortrag mit dem Thema "Weshalb Freigärtner keine Freimaurer sind" eingeladen. Der Vortrag findet sich hier:

  • Oktober 2021: Vereinigte Großlogen von Deutschland

Auf Anforderung der VGLvD wird durch einen sachkundigen Bruder ein Gutachten erstellt, das zu dem eindeutigen Ergebnis kommt, dass es sich bei der Freigärtnerei nicht um eine Lehrart oder etwas ähnliches wie die Freimaurerei handelt. Dieses Gutachten wurde auch der GLLdFvD durch die VGLvD vorgelegt.

  • Oktober 2021: Berlin

Der Großmeister der GLLdFvD schreibt die Logenmeister der Berliner GLLFvD-Freimauerlogen – die im Ordenshaus sitzen - offiziell an und fordert sie auf, in ihren Freimaurerlogen nach Freigärtnern „Ausschau“ zu halten und sie beim Ehrengericht zu melden. Ein Logenmeister schreibt auf diese Aufforderung zurück, dass er sich an Vorgehensweisen aus der deutsch-deutschen Vergangenheit erinnert fühle. Der Großmeister schreibt daraufhin wohl einen versöhnlichen Brief zurück, bleibt aber nachdrücklich bei seiner Aufforderung.

  • November 2021: Thüringen

Eine dortige Freimaurerloge hat einen Bruder Freimaurer und Freigärtner aktiv aufgefordert, die Freigärtnerei zu verlassen, da die GLLdFvD laut o.g. Edikt eine Unvereinbarkeit zwischen beiden Organisationen festgestellt hat. Nachdem der Bruder Freimaurer daraufhin die Freimaurerloge verlässt, fordern ihn Freimaurer aus seinem näheren Umfeld auf, die Namen der Mitglieder der Freigärtner offenzulegen. Um nun die Freigärtner zu schützen, verlässt er auch die Freigärtnerloge, um damit keine Auskunft mehr geben zu können, da er dadurch nicht mehr auf dem Laufenden ist.

  • Anfang des Jahres 2022: Baden-Württemberg

Zwei Brüder Freimaurer und Freigärtner werden von einem dort ansässigen Hochgrad-System aufgefordert, die Freigärtner zu verlassen, wenn sie jemals in dasselbige Hochgrad-System aufgenommen werden wollten. Der eine Bruder verlässt daraufhin - der Ruhe Willen - die Freigärtner. Der andere Bruder verlässt ebenfalls die Freigärtner und wendet sich ebenso von der Freimaurerei ab.

  • April 2022: Berlin

Der Aufnahmeantrag der GLLdFvD wird ohne Beschluss der Mitgliederversammlung unter dem Punkt „Unvereinbarkeit“ mit den Freigärtnern ergänzt; so dass jedes neue Mitglied, mit Unterschrift auf diesem Antrag, nicht gleichzeitig Freigärtner sein kann oder werden darf. Es stellt sich die Frage, wie das mit der Magna-Charta und dem vorliegenden Gutachten der VGLvD in Einklang zu bringen ist.


  • Mitte des Jahres 2022: Hessen

Ein Bruder Freimaurer und Freigärtner wird aufgefordert die Freigärtner zu verlassen, da er ansonsten kein Amt in der Großloge erhalten werde, auf das er gehofft bzw. das man ihm versprochen hat.

  • September 2022: Interview mit dem Großarchivar der schottischen Freimaurer-Großloge

Bob Cooper, Großarchivar der Großloge von Schottland und seines Zeichens ebenfalls bekennender Freigärtner, bestätigt in einem Interview, dass es keinen Zusammenhang zwischen den Freigärtner Zeremonien und den Freimaurer Ritualen gibt.

Diese Passage wurde von der Redaktion entfernt, da sie Informationen über ein sog. "schwebendes Ehrengerichtsverfahren" enthielt.

Siehe auch

Links

Literaturverzeichnis