Aufseher

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Aufseher

(franz. surveillant, engl. warden, holl. opziener, dän. forstander, lat. procurator)

Quelle: Internationales Freimaurer-Lexikon von Eugen Lennhoff und Oskar Posner (1932)

auch Vorsteher (engl. Warden, frz. Surveillant), nach dem Stuhlmeister die beiden höchsten, "hammerführenden" Beamten der Loge. Wo die Einrichtung des Zugeordneten Meisters nicht besteht, leitet in Verhinderung des Meisters der Erste Aufseher die Loge. Beiden Aufsehern kommt bei der Arbeit eine wichtige Aufgabe zu. Sie vor allem haben den Stuhlmeister bei der Durchführung der Logenordnung und der Culthandlungen zu unterstützen. Im allgemeinen heißen sie "Erster und Zweiter Aufseher", in der angelsächsischen Freimaurerei "Senior und Junior Warden". In englischen Logen leitet in Abwesenheit des Meisters der Senior Warden die eigentliche Arbeit, während der Junior Warden sehr oft während des "refreshment" vorsitzt. In solchen Fällen wird das symbolisch auch durch besondere Säulenaufstellung zum Ausdruck gebracht.

Die Aufseher haben ihren Sitz entweder beide dem Meister gegenüber im Westen, in manchen Systemen aber steht, dem altenglischen Ritual entsprechend, nur der erste Aufseher im Westen während der zweite nach der Südseite versetzt ist. Die Stellung der Aufseher charakterisiert daher schon äußerlich die Lehrart. Die Abzeichen der Aufseher sind Wasserwaage und Senkblei.

Aufseher oder - in dem System Strikten Observanz und von da her auch mehreren andern Systemen - Vorsteher heissen die beiden ersten Beamten jeder Loge nach dem Meister vom Stuhl. Sie werden als erster und zweiter, in England als senior und junior unterschieden. Ihr Amt ist dem der Parlirer in der Handwerksmaurerei nachgebildet. [Kloss: Freimaurerei in ihrer wahren Bedeutung S. 140 fg.]

Sie haben für die Ordnung und den regelmässigen Gang der Arbeiten in Unterstützung des Meisters vom Stuhl zu sorgen und zu diesem Behufe namentlich besondere rituelle Funktionen zu üben; auch vertreten sie der Reihe nach Meister vom Stuhl in dessen oder sonstigen Stellvertreters Behinderung. Nicht minder liegt ihnen die Überwachung des Verhaltens der Mitglieder ihrer Loge außerhalb der letztern ob.

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