Traktat: Umgang mit Juden in deutschen Logen bis 1935

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Umgang mit Juden in deutschen Logen bis 1935

Arnold Grunwald, In: TAU, II/2013, 39. Jahrgang, Zschrft. der Forschungsloge Quatuor Coronati, Bayreuth, S. 18-33


Einleitung

Betrachtet man die deutschen Freimaurerlogen wie jeden anderen Verein und nimmt den Umgang der Freimauer mit Juden ins Blickfeld, so könnte man zu der Aussage kommen, dass die Freimaurerei sich nicht anders verhielt wie andere Vereinigungen auch. Beurteilt man hingegen die Freimaurerei gemäß ihres selbst gesetzten Anspruchs als eine Vereinigung die Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit, Humanität und Toleranz zu ihren Grundprinzipien zählt, so ist ihr Verhalten gegenüber Juden in Deutschland für die Mehrheit der Freimaurer skandalös.

Wenn man über den Umgang mit Juden in der deutschen Freimaurerei bis 1935 berichtet, müsste man eigentlich über zwei unterschiedliche Freimaurereien sprechen und zwar über eine sich als christlich bezeichnende und eine sich als humanitär verstehende Gruppierung. Während die erste Gruppe sich in Nachfolge der Tempelritter als Orden betrachtete, sah sich die zweite Gruppe als Freimaurer in Nachfolge der Baumeister der Dombauhütten.

Ich schließe mich hier der Sichtweise Helmut Reinalters an, der für aufklärende Forschung in Bezug auf die Freimaurerei der Meinung Ausdruck gegeben hat, dass Vorurteile und Berührungsängste die Erforschung des sensiblen Themas eher erschwert hätten, hoch an der Zeit wären und auch gerade im Sinne der deutschen Freimaurerei seien. (Reinalter: in Melzer, Vorwort des Herausgebers)

Der Themenkomplex "Freimaurer und Juden in Deutschland" ist immer noch ein Forschungsdesiderat, so dass es unangemessen erscheinen mag, darüber einen zusammenfassenden Überblick geben zu wollen. Insofern bleiben meine Ausführungen fragmentarisch, verstehen sich aber auch als Aufforderung, hier weitere Untersuchungen anzustellen. Ich möchte einleitend in gegebener Kürze einige Fragen diskutieren, um das gestellte Thema in einen übergreifenden Zusammenhang zu stellen.

Stellt man etwa die Frage: "Wie viele Juden gab es im Jahre 1933 vor Schließung vieler Großlogen noch in deutschen Logen?", so muss die Antwort lauten, dass man es nicht wisse. Die Zahl von knapp 3000 Juden in humanitären Logen, über die Hans-Hermann Höhmann berichtet hat, bezieht sich auf eine Mitteilung des "Verein deutscher Freimaurer" aus dem Jahr 1928. Höhmann errechnet daraus einen Anteil von 12,5% Juden in humanitären Logen und fordert auf, hier weitere Nachforschungen anzustellen. (Höhmann, S. 85/86) Neuberger hatte dagegen einen Anteil von etwa 4% Juden angegeben, wobei er sich auf eine Arbeit von Manfred Steffens bezogen hat. (Neuberger, S. 102)

Es ist auch nicht erforscht, wie viele Freimaurer es noch 1933 bei Schließung der humanitären Logen gab. Ralf Melzer schreibt für das Jahr 1933: "Der Mitgliederschwund war dramatisch. Aufgrund ihrer persönlichen und beruflichen Situation sahen viele Brüder keine Alternative, als die Logen zu verlassen." (Melzer, S. 129) Dazu macht er folgende Anmerkung: "Insbesondere traten schätzungsweise dreißig bis neunzig Prozent der Brüder aus. Verlässliche Zahlen liegen nur in Einzelfällen vor." (Melzer, S. 270) Wenn in den Jahren 1932/1933 die Mehrzahl der Freimaurer die Logen verlassen hatte, so waren darunter mit Sicherheit auch viele Juden. Die Zahl ist bis heute nicht bekannt.

Der Begriff Antisemitismus ist vielschichtig und unterliegt einer inhaltlichen Vielfalt und einem Bedeutungswandel. Es ist vorgeschlagen worden, zwischen Judenfeindlichkeit, Judenhass, Antisemitismus und Antizionismus zu unterscheiden und den rassistischen Antisemitismus als "modernen Antisemitismus" zu bezeichnen. Die gesamte jüdische Geschichte von der Vertreibung aus Judäa ist von Ausgrenzung, Verfolgung und Vernichtung begleitet. Von christlicher Seite wurde ihnen das Attribut der "Gottesmörder" appliziert. Im 12. Jahrhundert setzte man das Gerücht in die Welt, dass Juden Christenkinder ermorden, um deren Blut in ungesäuertem Brot zu backen. Thomas Grüter beschreibt die Situation im Mittelalter und frühmodernen Europa so:

"Alle urbanen Mythen sind mit den Ammen- und Schauermärchen verwandt. Der Ritualmord der Juden an christlichen Kindern ist ein solches Schauermärchen. Wir dürfen annehmen, dass solche und ähnliche Geschichten über die Juden im mittelalterlichen und frühmodernen Europa weit verbreitet waren und dass Ammen, Köchinnen und Kindermädchen sie tatsächlich den Kindern erzählt haben, zusammen mit Geschichten über Friedhofsgeister, Moorgespenster, Widergänger, Teufelsmarken, Höllenlöcher oder nächtliche Geisterhunde. "(Grüter, S. 48)

Für den "modernen Antisemitismus" gibt es unterschiedliche Definitionen, von denen ich wahlweise zwei zitiere:

Werner Bergmann gibt folgende Definition: "Es handelt sich beim Antisemitismus nicht bloß um Xenophobie oder religiöse und soziale Vorurteile, die es gegenüber Juden (weiterhin) gab, sondern um ein Phänomen: eine antiliberale und antimoderne Weltanschauung, die in der "Judenfrage" die Ursache aller sozialen, politischen, religiösen und kulturellen Probleme sah." (Bergmann, S. 6)

Wolfgang Benz definiert wie folgt: "Antisemitismus ist politischer Aberglaube, der sich immer neu instrumentalisieren und inszenieren lässt, der sich seine eigenen "Fakten" und "Beweise" schafft, die gegen alle Vernunft verteidigt werden, die gegen Aufklärung resistent sind." (Benz, S. 235)

Wäre der Ausschluss von Juden aus christlichen Logen nur aufgrund der Nichtzugehörigkeit zum Christentum erfolgt, so hätte man ebenso andere Religionen wie etwa Islam und Buddhismus ausschließen müssen. Das ist auch in Veröffentlichungen zur Diskussion gestellt worden, aber ohne entscheidende Replik geblieben. Einigkeit bestand nur in allen Logen darin, dass man Atheisten den Zutritt zu verwehren habe. Ich verzichte an dieser Stelle darauf, mich über das Thema Freimaurerei und Religion ausführlicher zu äußern, das Klaus-Jürgen Grün in seinem Werk "Menschenähnlichkeit" erörtert hat, wobei er für dieses Problemfeld den einprägsamen Ausdruck der "peinlichen Berührtheit" verwandt hat. (Grün, S. 8)

Die wissenschaftliche Forschung über die Freimaurerei ist durch mehrere Faktoren erschwert. Neben der lückenhaften Faktenlage für bestimmte Themenkomplexe, Zeitintervalle und regionale Vorgänge, entstehen Erschwernisse, die sich aus dem Selbstverständnis der Freimaurerei als einer geschlossenen und zur Selbstreferentialität neigenden Gruppe begründen.

Die Selbstreferentialität der Freimaurerei dokumentiert sich darin, dass interne Diskussionen vorrangig die Eigenwelt thematisieren, wobei die Disparität von Innen- und Außensicht unscharf konturiert ist. Die moralische Forderung "Gehet hinaus und bewährt euch als Freimaurer." gilt vielen als hinreichender Nachweis für gesellschaftlichen Bezug. Dabei kultiviert die Freimaurerei eine Semantik, die ständige Begriffsklärung herausfordert und die aus der Außensicht zum Teil unverständlich oder romantisierend wirkt. Die Geschlossenheit hat Kristiane Hasselmann wie folgt charakterisiert:

"Die freimaurerische Wertegemeinschaft konstituiert sich als geschlossene Gemeinschaft komplementär zum öffentlich-staatlichen Raum. (...) Rückzug und öffentliche Präsens bilden zwei untrennbar miteinander verbundene Elemente im Prozess der performativen Selbstkonstitution von Individuum und Gemeinschaft." (Hasselmann, S. 110)

Für viele Freimaurer steht nicht die gesellschaftliche Relevanz, sondern das Ritual im Mittelpunkt ihrer Logenzugehörigkeit. Seit jeher wurde um das richtige Ritual gestritten. Infolge der unterschiedlichen Bewertungen und Interpretationen ist es zu Zwistigkeiten, Aufspaltungen und Abspaltungen gekommen, die bis in die Gegenwart anhalten.

Die Behauptung, das Ritual habe nur moralische und keine politischen Inhalte, ist ein verbreiteter Anspruch, impliziert aber auch eine Trennung von Politik und Moral, die einer Überprüfung bedarf. Die Freimaurerei kann sich einem Forschungsansatz nicht verschließen, der auch hinterfragt, inwieweit das zur Maxime erhobene Unpolitische Wirkungskomponenten ins Politische hat.

Der nachdrückliche Verweis auf Diskretion und Arkanum als Signum einer diskreten Gesellschaft entzieht sich nicht der kritischen Beurteilung von außen und ist eine Ursache für Verdächtigungen und Verschwörungstheorien. Hans Blumenberg hat ohne expliziten Bezug auf die Freimaurerei die Arkandisziplin wie folgt gekennzeichnet.

"Es ist die Errungenschaft des Rechtsstaats, daß er die Kennzeichnung seiner Geheimnisse verlangt. (...) Nicht erst, wer das Geheimnis preisgibt, ist schuldig, sondern schon, wer den Stempel TOP SECRET zu sparsam verwendet. So wuchert die Arkandisziplin. (...) Verschworene Gruppen (...) leben, da wirkliche Mysterien niemand ihnen zutraut, von der Fiktion der Verwaltung geheimer Tiefenblicke." (Blumenberg, S. 290/91)

In der Freimaurerei sind Mythen und Legenden zu einem Teil tragendes Element der Ritualistik, zum anderen finden sie Eingang in die Geschichtsschreibung. In Ritualen werden Mythen und Legenden als inneres Wissen mitgeteilt und als ein mysthisches Geheimnis rezipiert. Die Erfahrung eines magischen Zaubers soll der Selbsterkenntnis dienlich sein. Sofern die eigene Perspektive und das Ziel dieser eher poetischen Erzählungen eingestanden wird, ist die Bedeutung konsistent mit dem jeweiligen Verständnis von Freimaurerei. Zum anderen vermischt sich das Erzählen von Geschichten mit Geschichtserzählung, also mit Historie. So werden etwa rudimentäre Hinweise auf Ursprünge der Freimaurerei zu Geschichtsquellen hochstilisiert oder als bedeutungstragende Legenden akzeptiert. Aus der Außensicht stößt die Darstellung von Mythen und Legenden als Geschichtsschreibung auf Unverständnis.

Marcus Meyer macht der freimaurerischen Forschung folgenden Vorwurf: "Die geschichtlichen Darstellungen bemühen sich in den seltensten Fällen um Objektivität und schreiben so oft Mythen und Legenden fort. Dabei neigen sie entweder zur Selbstüberhöhung des Bundes, indem sie ausschließlich dessen aufklärerische Wurzeln und humanitäre Traditionen sowie gesellschaftliche Wirken berühmter Mitglieder herausstellen." (Meyer, S. 15)

Der Umgang der Freimaurerei mit Juden vor der Judenemanzipation

Im 18. Jahrhundert waren nur wenige Juden Mitglieder deutscher Logen, da Juden keine Bürgerrechte genossen. Nur in Hamburg scheinen andere Verhältnisse geherrscht zu haben. Rolf Appel berichtet, dass im Gästebuch der "Loge d`Hambourg", die später den Namen "Absalom zu den drei Nesseln" annahm, in den 40er Jahren des 18. Jahrhunderts jüdische Brüder aus Portugal eingetragen seien. (Appel, S. 28) Eine Loge mit der Bezeichnung "Zum flammenden Stern", die nur für eine kurze Zeit Bestand hatte, habe 1793 zwei jüdische Brüder aufgenommen, die aber entlassen werden mussten als die Loge um Regularität ersuchte. Die Loge "Ferdinand zum Felsen" habe keinen Unterschied zwischen christlichen und jüdischen Brüdern gemacht. Zur Zeit des Großmeisters Ludwig Schröder seien in den 1820er Jahren in der Loge "Emanuel zur Maienblume" 61 Brüder mosaischen Glaubens gewesen. (Appel, S. 29) Oskar Feistkorn hat hingegen berichtet: Erst 1841 wurde in der Loge "Ferdinande Caroline" in Hamburg der erste Jude in Deutschland in die Freimaurerei aufgenommen. (Feistkorn, S. 18)

Da Juden der Zugang zu Logen verwehrt war, bemühten sie sich 1808 in Frankfurt am Main um die Begründung einer eigene Freimaurerloge. Die dort ansässige Großloge des "Eklektischen Bundes", die ansonsten als liberal bezeichnet werden kann, verweigerte die Anerkennung. Die Juden wandten sich daraufhin an den "Grand Orient de France", der ihnen die Einrichtung genehmigte und die Loge mit dem Namen "L’Aurore naissant" ("Zur aufgehenden Morgenröte") unter seinen Schutz nahm. Nach dem Zusammenbruch des Napoleonischen Reiches musste diese Loge ihre Zusammenarbeit mit Frankreich aufgeben. Sie erhielt 1817 vom englischen Großmeister Herzog von Sussex ein Patent. 1844 beschloss die Großloge des "Eklektischen Bundes", dass auch Juden die Aufnahme möglich sein solle. Mehrere Einzellogen waren darüber empört. Sie traten aus dem "Eklektischen Bund" aus und gründeten 1846 die Großloge "Zur Eintracht" in Darmstadt, die sich dann bis 1870 zum christlichen Prinzip bekannte und keine Juden aufnahm.

Im Jahre 1832 wurde eine zweite jüdische Loge in Frankfurt a.M. gegründet, die Loge "Zum Frankfurter Adler". Zahlreiche Juden, deren Aufnahme von anderen Logen abgelehnt wurde, ließen sich in Frankfurt in die Freimaurerei aufnehmen. Sie hatten dann als "besuchende Brüder" auch Zutritt zu Logen an anderen Orten.

In Preußen kam es 1812 zur staatsbürgerlichen Gleichstellung der Juden, die aber nicht zur gesellschaftlichen Emanzipation führte. Erst nach der Julirevolution 1830 und dem Vormärz wurde auch in den Logen die Aufnahme von Juden diskutiert.

Im Jahre 1847 erfolgte die erste Aufnahme eines Juden in der Loge "Apollo" in Leipzig. Frankfurt, Hamburg und Leipzig waren die Städte, in denen zuerst Juden aufgenommen wurden. Hoffmann hat das wie folgt begründet: "Die engen geschäftlichen und gesellschaftlichen Verflechtungen der größten deutschen Handelsstädte Hamburg, Frankfurt und Leipzig haben schließlich dazu geführt, dass in diesen drei Städten in den vierziger Jahren Juden nicht mehr ausgeschlossen werden konnten." (Hoffmann, S. 77)

1850 kam es zur Revision der preußischen Verfassung. Auch in anderen deutschen Ländern wurden die Verfassungen unter dem Druck der 48er Aufstände revidiert. Es kam kurzfristig zu demokratischen Reformversuchen in den Logen, die aber bald der aufkommenden Restauration zum Opfer fielen. Das aufkommende Bürgertum beanspruchte für sich einen sozialen und kulturellen Selbstwert. Es schloss die aufkommende Arbeiterklasse, Bildungsferne und auch Juden von seinen Wertvorstellungen aus.

Judenemanzipation und die "Judenfrage"

Die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts ist die Zeit der Emanzipation der Juden, mit der gleichzeitig der Begriff "Judenfrage" die Diskussion dominierte. Als Folge der Integration der Juden in die Gesellschaft, die dazu führte, dass viele Juden im Bereich der Kultur, der Justiz, der Medizin und der Verwaltung wichtige Positionen einnahmen, entwickelte sich als Reaktion die "Judenfrage". So wie der moderne Antisemitismus als eine antiliberale und antidemokratische Abwehrhaltung beschreibbar ist, kann die "Judenfrage" als Folge der politischen und sozialen Integration der Juden gesehen werden. Damals begann der Neid gegen den Fleiß und den Erfolg der Juden. Götz Aly hat den Neid der Deutschen gegenüber den Juden, als die krankhafte Ohnmacht der Dümmeren beschrieben, wobei die Modernisierungsscheu des christlichen Volkes, der Neid auf den wirtschaftlichen Elan der Juden zu einem "Krisenantisemitismus" geführt habe. (Aly, S. 203)

Die christlichen Logen forderten zuerst, dass Juden sich taufen lassen müssten, um Freimaurer werden zu können. Dann wurde getauften Juden aber vorgeworfen, sie seien nur zum Schein zum Christentum übergetreten, um daraus gesellschaftliche und wirtschaftliche Vorteile zu erzielen. Vor der Aufnahme assimilierter Juden in die Freimaurerei müsse ebenfalls gewarnt werden. Sie seien Heuchler und Hochstapler.

Im Zuge der Emanzipationsbewegung gestatteten auch die beiden preußischen Großlogen "Große Landesloge" und "GNML 3WK" vorübergehend in den 70er Jahre die Zulassung von Juden als "besuchende Brüder". (Hoffmann, S. 122)

In Leipzig stieg die Anzahl der Juden bis zum Jahre 1875 in den Logen "Apollo" und "Balduin" auf annähernd 30 Prozent. (Hoffmann, S. 122) In Hamburg waren in einigen - nicht in allen - humanitären Logen bis 1880 ebenfalls etwa ein Drittel aller Mitglieder Juden. (Meyer, S. 127)

Die Großloge "Royal York" erlaubte seit 1854 die Zulassung von Juden als "besuchende Brüder" und gestattete ab 1872 die Aufnahme von Juden. Aber in den Tochterlogen wurde bei der Ballotage über Juden nicht selten schwarz gekugelt, um Juden abzuweisen.

1889 trat der Großmeister der Großloge "Royal York", Hermann Settegast, von seinem Amt zurück, weil jüdischen Suchenden Schwierigkeiten bereitet wurden. Settegast gründete in Berlin die Großloge "Kaiser Friedrich zur Bundestreue". Die Tochterlogen dieser Großloge nahmen auch Juden auf. Settegast musste vor Gericht um die Rechtmäßigkeit seiner Großloge kämpfen, da die preußischen Großlogen sich auf das Edikt von 1798 beriefen, das ihnen das alleinige Recht auf Gründung von Logen in Preußen zugesprochen hatte. Die preußischen Großlogen unterlagen in dem Prozess, so dass Settegast nun auch Logen in Preußen und anderen Gebieten gründen konnte. Im Jahre 1900 löste sich die "Settegast-Großloge" auf. Die Einzellogen unterstellten sich der "Provinzialgroßloge von Hamburg" in Berlin, die als humanitäre Großloge Juden aufnahm.

Eher eine Randerscheinung sind die sog. "Melchisedek"- oder Toleranzlogen, die 1787 von Juden in Hamburg und Berlin gegründet wurden und sich zum Ziel gesetzt hatten, sowohl Juden wie auch Nichtjuden aufzunehmen. (Lennhoff/Posner, S. 1021/22) Die Mitglieder entstammten vornehmlich der Vereinigung der "Asiatischen Brüder", einer am Rosenkreuzertum und der Kabbala ausgerichteten Freimaurerei, die ihre Wurzeln in den 80iger Jahren des 19. Jahrhunderts hat und auch Juden aufnahm. Christoph Meister kommt zu folgender Einschätzung: "Aus heutiger Sicht besteht die Bedeutung der "Asiatischen Brüder" darin, als erste freimaurerische Organisation in Deutschland den Juden den Beitritt ermöglicht zu haben." (Meister, S. 75) Unter Josef II. wurden die Asiatischen Brüder 1785 in Österreich verboten und hatten auch in Deutschland keine Zukunft. Über die "Melchisedek"-Logen ist wenig bekannt. Sie spielen in der Geschichte der deutschen Freimaurerei kaum ein Bedeutung. Sie wurden von deutschen Großlogen nicht anerkannt, hatten keinen größeren Zulauf und lösten sich nach wenigen Jahren wieder auf.

Die Vereinigung Bnai Brith, genauer der "Unabhängige Orden Bne Briß" (U.O.B.B.) soll nur der Vollständigkeit halber erwähnt werden. Die Vereinigung wurde 1843 in New York von 12 jüdischen Freimaurern begründet. Sie zählt Toleranz, Humanität, Wohlfahrt und die Aufklärung über das Judentum zu ihren Prinzipien. Da sie ähnlich wie die Freimaurerei organisiert ist und ihre Abteilungen auch Logen nennt und Titulierungen aus der Freimaurerei verwendet, wird sie manchmal mit der Freimaurerei gleichgesetzt. Der Bnai Brith gehört aber nicht zur Freimaurerei, wenngleich in Deutschland zahlreiche Juden der Vereinigung aus dem Grunde beitraten, da ihnen der Zugang zur Freimaurerei verwehrt oder erschwert war. In Deutschland wurde der Bnai Brith 1882 in Berlin begründet. Er wurde am 20. April 1938 von den Nationalsozialisten verboten. In Deutschland umfasste er damals 100 Einzellogen mit etwa 15.000 Mitgliedern. Der Bnai Brith ist heute weltweit mit etwa 500.000 Mitgliedern in 60 Staaten tätig.

Zu erwähnen ist für diesen Zeitraum noch die Gründung des "Freimaurerbundes zur aufgehenden Sonne" (FzAS) im Jahre 1907, der sich als eine Gegenbewegung zu den konservativen Großlogen verstand und auch Juden aufnahm. Er ist von allen deutschen Großloge als irreguläre "Winkelloge" gebrandmarkt worden. Anfangs war er auch nicht an einer Anerkennung durch andere deutsche Großlogen interessiert, unterhielt hingegen Beziehungen zu Großlogen und internationalen freimaurerischen Organisationen im Ausland.

Die Situation nach dem Ersten Weltkrieg

Nach dem Ersten Weltkrieg setzten in Deutschland verstärkt Angriffe gegen die Freimaurerei ein. Anfeindungen gab es vom Tannenbergbund, den Rechtsparteien, von studentischen Verbindungen, von der Deutschen Adelsgenossenschaft, vom Nationalverband Deutscher Offiziere, von der katholischen und orthodox-protestantischen Kirche.

Am 27. Mai 1922 hatten die preußischen Großlogen die Mitgliedschaft im "Deutschen Großlogenbund" aufgekündigt und eine amtliche Verlautbarung veröffentlicht, in der den humanitären Logen eine zu große Nähe zur internationalen Freimaurerei vorgeworfen wurde und in der es hieß:

"Hier ist eine Grenze, an der sich humanitäre und altpreußische nationale Freimaurerei scharf voneinander scheiden. Wir altpreußischen Großlogen lehnen es ab, an der allgemeinen Welt- und Menschenverbrüderung teilzunehmen." (Neuberger, S. 93)

Melzer sieht darin den "Übergang von der Periode eines mehr oder weniger gequälten Nebeneinanders zu einer Zeit der offenen Spaltung, in der sich die weiter zunehmende Politisierung der Logen widerspiegelte." (Melzer, S. 34/35)

1924 schloss sich die "Große Loge von Sachsen" dem Beschluss der Altpreußen an, 1927 auch die sächsische Großloge "Zur Bruderkette". Die sächsischen Großlogen werden zumeist den humanitären Logen zugerechnet, da sie nach deren Ritualen arbeiteten und nicht als Orden formiert waren. Es war aber so, dass ihr Handlungsfeld sich vorwiegend nach den preußischen Großlogen ausgerichtet hat.

Der Abwehrkampf gegen Ludendorff vereinte noch einmal - und zum letzten Mal - die neun deutschen Großlogen, die sonst nicht immer freundlichen Umgang miteinander pflegten. Sie gaben am 15. September 1927 eine gemeinsame Erklärung ab. Die Erklärung begann mit folgendem Wortlaut:

"Die Unterzeichneten, als gesetzliche Vertreter von etwa 80 000 treudeutschen, vaterländisch gesinnten Freimaurern, geben in deren Namen ihrer Entrüstung darüber Ausdruck, daß Herr Erich Ludendorff in seiner Schrift "Vernichtung der Freimaurer" sie in verleumderischer Weise beleidigt und in den Augen des deutschen Volkes herabzusetzen versucht hat." (Am rauhen Stein, Heft 10, S. 218)

Die Großloge "Royal York" hatte 1924 wieder das christliche Prinzip eingeführt. Am 5. November 1923 fand die Vierteljahresversammlung der Großloge in Berlin statt. Dort wurde ein Antrag der Loge "Freundschaft im Hochland" aus München vorgetragen, der wie folgt lautete: "Unsere Logen verlangen von ihren Mitgliedern, dass sie auf christlich-religiösem Boden stehen, ohne jede Beeinflussung der konfessionellen Betätigung des Einzelnen." August Horneffer verschärfte die Diskussion, indem er im Zusammenhang dieses Antrages in einem Zeitschriftenartikel auf getaufte Juden einging und ausführte:

"Und wenn ein Jude um äußerer Vorteile willen sich taufen lässt, so gleicht er dem "Geschäftsmaurer", den wir verachten und von uns weisen. (…) Also auf die Frage: Wollt ihr "getaufte Juden" aufnehmen? antworte ich: Nein, solange sie Juden sind, können weder sie uns noch wir sie in unserem engen Logen-Familienkreise gebrauchen." (Horneffer, Am rauhen Stein, 1923, Heft 11/12, (S. 174/175)

Die Änderung der Großlogensatzung der Großloge "Royal York" erfolgte, um eine gemeinsame Erklärung aller drei preußischen Großlogen zu unterzeichnen, die mit Datum vom 16. Februar 1924 veröffentlicht wurde. In dieser Erklärung heißt es u. a.:

"Nach unserem Grundgesetz nehmen wir nur Männer auf, die neben einem guten Ruf den an jedes Mitglied unseres Bundes zu stellenden Anforderungen genügen. Zu diesen Anforderungen rechnen wir neben einer bestimmten Bildung eine christlich-religiöse Weltanschauung und eine im innersten Wesen begründete nationale deutsche Gesinnung. Wir fordern diese Gesinnung neben Achtung vor den Rechten anderer, weil wir davon durchdrungen sind, dass es kein allgemeines Menschenideal gibt, sondern daß, wie jede Persönlichkeit in ihrem Stamme wurzelt, auch nur die unbedingte Liebe und Treue zu diesem Stamme die Persönlichkeit zu entwickeln vermag, und daß in einer Gemeinschaft, die höhere Menschheitsziele erstreben will, ebenso wie die religiöse auch die nationale Grundanschauung und Gesinnung die gleiche sein muss." (Am rauhen Stein 1924, Heft 3, S. 33/34)

In Folge dieser Erklärung wurden die Juden in den Tochterlogen der Großloge "Royal York" aufgefordert, ihren Austritt zu erklären. Wenn sie dagegen Rechtsschritte gemäß der freimaurerischen Satzung der Großloge einlegten, scheute man sich nicht vor Verunglimpfungen und Verleugnungen. So wurde etwa einem jüdischen Freimaurer in Lüneburg der unbelegte Vorwurf gemacht, er habe in seiner Fabrik Umtriebe kommunistischer Organisationen geduldet. (Grunwald, S. 46-53)

So wie in der gesamten Gesellschaft wurde auch in humanitären Logen die "Judenfrage" diskutiert. Infolgedessen kam es zu Übertritten von humanitären Logen zu den preußischen Großlogen. Bei diesen Übertritten - die zahlreicher waren als oft angenommen - konnte die Zugehörigkeit von Juden zum Problem werden. Als etwa 1926 die Loge "Zur Burg am Saalestrande" aus Halle beabsichtigte, sich von der "Großloge von Hamburg" zu trennen, um der Großloge GNML 3WK beizutreten, schrieb am 01.05.1926 der National-Großmeister Habicht an den Meister vom Stuhl der Loge in Halle, es läge ein Einspruch aus der Loge "Zu den drei Degen" gegen die Annahme eines jüdischen Bruders der humanitären Loge vor. Am 05.05.1926 berichtete der Meister v. Stuhl, Bruder Rosenkranz, an die GNML 3WK, dass der betreffende jüdische Bruder, Leo Schönbach, von sich aus ausscheiden wolle, um der Annahme durch die GNML 3WK nicht im Wege zu stehen. Er habe auch gehört, dass weitere Brüder der Loge "Zu den drei Degen" gegen seine Annahme gewesen wären. Als Grund für den Austritt aus der humanitären Großloge hatte die Loge "Zur Burg am Saalestrande" die "Gefahr für die kulturelle Gesundung unseres entchristlichten christlichen Volkes" angegeben. (Seidler, S. 26)

1930 gründete Leo Müffelmann in Hamburg die "Symbolische Großloge von Deutschland" (SGLvD), der viele Mitglieder des "Freimaurerbundes zur aufgehenden Sonne" (FzaS) aber auch Brüder aus humanitären Logen beitraten. Die Mitgliederanzahl stieg bis zur Auflösung drei Jahre später nicht über 800. Die SGLvD wurde wie der FzaS von keiner deutschen Großloge anerkannt und als "Winkelloge" bezeichnet. Die SGLvD nahm wie der FzaS auch Juden auf.

Freimaurerei in der Zeit des Nationalsozialismus

Nach dem "Gleichschaltungsgesetz" vom 04.02.1933 war den humanitären und liberalen Großlogen klar, dass sie keine Chance zum Weiterbestehen hatten. Einige dieser Großlogen vollzogen noch Umbenennungen und unternahmen Bemühungen, sich als national-konservativ darzustellen. Sie lösten sich aber 1933 auf, schläferten sich ein oder verlegten ihren Sitz ins Ausland. Das letzte trifft auf die "Große Loge von Hamburg" und die SGLvD zu. Die Auflösung verlief auf unterschiedliche Weise. So stellte etwa die Großloge des "Eklektischen Bundes" die Arbeit ein und ließ die Tochterlogen nach eigener Vorstellung verfahren. Daher sind einige Tochterlogen dieser Großloge erst 1934 geschlossen worden.

Die preußischen Großlogen trugen dem Zeitgeist Rechnung. Marcus Meyer hat es so formuliert: "Die Freimaurerei konnte synchron und diachron Werte wie Toleranz, Humanität und Gleichheit genauso als Teil einer bürgerlichen Ethik erscheinen lassen wie Nationalismus, Antisemitismus und Rassismus." (Meyer, S. 10) Marcus Meyer urteilt: "Die Abkehr vom freimaurerischen Toleranzgebot war deshalb kein von außen aufgezwungener Prozess, sondern Ausdruck eines "bürgerlichen Konsensantisemitismus". (Meyer, S. 189)

Obwohl in den preußischen Großlogen keine Juden Mitglieder waren, sahen sie sich veranlasst, ihre Abneigung gegen Juden in Zeitschriftenartikeln, Eingaben an Regierungsstellen und öffentlichen Verlautbarungen zu bekunden. Die "Große Landesloge" unterband nun auch die Verbindung zu den beiden anderen preußischen Großlogen, um einen ausgeprägt national-konservativen Kurs zu fahren. Das führte dazu, dass die Großlogen "Royal York" und die GNML 3WK näher zusammenrückten und 1934 ihre Verbandszeitschriften unter dem Titel "Ordensblatt" zusammenlegten. Gemeinsam sandten sie 1933 Schreiben an Hitler und Göring. Am 15. Oktober 1933 wurde anlässlich des Austritts des Deutschen Reiches aus dem Völkerbund und des Verlassens der Genfer Abrüstungskonferenz ein "Gefolgschafts-Gelöbnis" an Hitler geschickt. Man gelobte folgendes:

"Wir begrüßen mit Stolz und Freude den Entschluss der Reichsregierung, der allein Ehre und Würde des deutschen Volkes entspricht, und stellen uns in treuer Gefolgschaft hinter unseren Reichskanzler." (Am rauhen Stein, 1933, Heft 10/11, S. 223)

Die Großlogen eiferten darin, ihre Nähe zum Nationalsozialismus und ihre Gegnerschaft zu den Juden zu bekunden. Für jede Großloge soll hier ein Beispiel stehen.

Oskar Feistkorn, Großmeister der GL Royal York, richtete ein Schreiben an den Innenminister Frick, in welchem er aufführte:

"Die Große Loge von Preußen tritt in bezog auf die Judenfrage dem Standpunkt der NSDAP bei." (Der rauhe Stein, 5/1933, S. 130/131)

Die Große Landesloge teilte in einer Verlautbarung folgendes mit:

"Die Gemeinsamkeit des Schöpfers beseitigt indes nicht die Unterschiede zwischen Rassen, Völkern und Individuen, Unterschiede, die in der Geschichte eine viel zu große und entscheidende Rolle gespielt haben, als dass sie unbeachtet bleiben könnten. Die (...) Humanitätsschwärmerei hat zu einer Vermischung und Entartung aller Kulturen, Kunstrichtungen, Rassen und Völker, zu einer Sintflut geführt, die alles in früherer Reinkultur Veredelte und Hochwertige ersticken zu wollen droht. Diesen trüben, schlammigen Fluten sucht der Orden, der von jeher bemüht war, höchste Veredlung durch sorgsamste Auslese und Reinerhaltung seines Bestandes zu erreichen, einen Damm entgegenzusetzen." (Zirkelkorrespondenz 1926, S. 245 f,. S. 8-9, zitiert in: Bernheim, freimaurer-wiki, Traktate)

Die Großloge Zu den drei Weltkugeln gab folgende Mitteilung heraus:

"Die Beziehungen zu ausländischen Logen sind längst - die zu deutschen Logen, die Juden und Judenstämmige aufnehmen, seit einem Jahre endgültig abgebrochen. [...] Unser Orden hat in seinem bald 200jährigen Bestehen die Aufnahme der Juden stets verneint, darauf zielende Anträge wurden stets abgelehnt. [...] Wir sind keine Freimaurer!" (zitiert in: Bernheim, freimaurer-wiki, Traktate)

Bekanntlich hat diese Hinwendung zum Nationalsozialismus und die ständige Manifestation der Judenfeindschaft die preußischen Großlogen nicht davor bewahrt, dem Verbot und der danach weitergehenden Verhetzung durch die Nationalsozialisten zu entgehen.

Nach Kriegsende sah sich die deutsche Freimaurerei nur noch in einer Opferrolle, die von Marcus Meyer als "zweite Schuld" verurteilt wird. Ein Beispiel dafür ist die Behauptung, dass zahlreiche Freimaurer im KZ ermordet worden seien. Die von den Nazis hingerichteten oder an den Folgen von KZ-Internierungen gestorbenen Freimaurer (Leber, Leuschner, Ossietzky, Müffelmann) gehörten zum politischen Widerstand und waren fast alle Mitglieder von Logen, von denen sich die preußischen Großlogen distanziert hatten. Leber und Ossietzky gehörten zum FzAS, Müffelmann zur SGLvD, Leuschner zur Großloge "Zur Eintracht" in Darmstadt. Sie wurden nicht aufgrund ihrer Zugehörigkeit zur Freimaurerei misshandelt oder hingerichtet, sondern weil sie den Mut hatten, die freimaurerischen Ideale bis zum Tode zu verteidigen, die damals von den christlichen Großlogen als "Humanitätsschwärmerei" diffamiert worden waren.

Da die Freimaurerei nicht nur verboten wurde, sondern auch unter der Titulierung "Freimaurer und Juden" als Feindobjekt instrumentalisiert worden ist und tatsächlich einige Freimaurer auch verhaftet und sogar getötet worden sind, sah sie sich nicht veranlasst, Fehlentwicklungen während der NS-Zeit einzugestehen.

Reinhart Kosellek hat die Geltungskraft des Topos, dass die Geschichte Lehrmeisterin des Lebens sei, unter dem Titel "Historia Magistra Vitae" in dessen Bedeutungswandel untersucht und den politisch-historischen Wandel aufgezeigt. (Kosellek, S. 38 ff) Als eine Gegenposition zitiert er aus den Memoiren Friedrich des Großen die skeptischen Worte, denen er an anderer Stelle auch Selbstironie zuschreibt: "Denn es ist eine Eigenschaft des menschlichen Geistes, dass Beispiele keinen bessern. Die Torheiten der Väter sind für ihre Kinder verloren; jede Generation muss ihre eigenen machen." (Kosellek, S. 46)

Die Aufarbeitung des Umgangs der Freimaurer mit Juden ist bis heute nicht abgeschlossen. Es gibt Kräfte, die einen Schlussstrich ziehen wollen und von dem Thema nichts mehr hören möchten. Der skandalöse Umgang der Freimaurerei mit Juden ist Vergangenheit, die in der Gegenwart und Zukunft wirkungsmächtig bleibt. Es bleibt der Grundsatz: Wir sollen verzeihen, aber nicht vergessen.

Literatur

Aly, Götz: Warum die Deutschen? Warum die Juden? - Gleichheit, Neid und Rassenhass, Frankfurt 2011

Appel, Rolf: Schröders Erbe, Hamburg 2000

Benz, Wolfgang: Was ist Antisemitismus? München 2004

Bergmann, Werner: Geschichte des Antisemitismus, München 2002

Bernheim, Alain: Karl Hoede: Tarnung und Gewalt, Traktat, in: freimaurer-wiki

Blumenberg, Hans: Mathäuspassion, Frankfurt 1988

Feistkorn, Oskar: Die alten Pflichten, in: Am rauhen Stein, 1933, Heft 1

Grün, Klaus-Jürgen: Menschenähnlichkeit - Zum Unterschied zwischen humanitärer

Freimaurerei und Religion, Bremen 2012

Grüter, Thomas: Freimaurer, Illuminaten und andere Verschwörer, Wie Verschwörungstheorien funktionieren, Frankfurt a. M. 2008

Grunwald, Arnold: Juden und Freimaurer - Am Beispiel der Stadt Lüneburg, Norderstedt 2012

Hasselmann, Kristiane: Die Rituale der Freimaurer - Zur Konstitution eines bürgerlichen Habitus im England des 18. Jahrhunderts. Bielefeld 2005

Höhmann, Hans-Hermann: Freimaurerei - Analysen, Überlegungen, Perspektiven, Sammelband von Aufsätzen, Bremen 2011

Hoffmann, Stefan-Ludwig: Die Politik der Geselligkeit - Freimaurerlogen in der deutschen Bürgergesellschaft 1840- 1918, Göttingen 2000

Kosellek, Reinhart: Vergangene Zukunft - Zur Semantik geschichtlicher Zeiten, Frankfurt am Main, 1979

Lennhoff, Eugen/Posner, Oskar: Internationales Freimaurerlexikon, Wien 1932, Nachdruck: Almathea-Dokumentation, Wien/München 1980

Melzer, Ralf: Konflikt und Anpassung - Freimaurerei in der Weimarer Republik und im "Dritten Reich", Wien 1999

Meister, Christoph: Melchisedek und seine Bedeutung für die Freimaurerei, in: MASONICA, Revue du groupe recherche Suisse, Alpina, Nr. 30/2012

Meyer, Marcus: Bruder und Bürger - Freimaurerei und Bürgerlichkeit in Bremen, Bremen 2010

Neuberger, Helmut: Winkelmaß und Hakenkreuz - Die Freimaurer und das Dritte Reich, München 2001, Neuedition von Neuberger: Freimaurerei und Nationalsozialismus - Das Ende der Freimaurerei, Hamburg 1980

Seidler, Guntram: Die Geschichte der halleschen Johannisloge "Friedrich zur Standhaftigkeit"sowie ihrer Andreasloge "Constans" und ihres Ordens-Kapitels "Sal mundi", 1902 - 2007, Eigenveröffentlichung der Hallenser Loge, Halle 2007

Redaktionelle Ergänzung

Das Allgemeine Handbuch der Freimaurerei aus dem Jahr 1900 Lenning schreibt: „Juden und Mohammedaner sind von vornherein für fähig erklärt worden, zu der Verbindung zu gehören. […] Unbestritten aber ist wohl, dass schon 1723 »Juden, wie Christen« in einer Londoner Loge waren, die im Wirtshaus »Zur Rose« in Cheapside am 22. Sept. abgehalten wurde, und dass an diesem Tage ein Jude Aufnahme fand, dass schon 1725 jüdische Namen in den Mitgliedslisten vorkommen, die sich bald darauf (1730–32) immer mehr zeigen, dass die Aufnahme von Juden nie von der Grossloge von London als eine Unregelmässigkeit gerügt worden ist, dass es überhaupt bei ihr eine Judenfrage nie gegeben hat, weil eine Beschränkung der Glaubenszugehörigkeit nie bestanden hat. Ebenso sagt man, der Zweck sei gewesen, die innerhalb der Christenheit herrschenden Gegensätze zu mildern und den Gedanken des Comenius […] auszuführen.“