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Andererseits versteht man unter 'Deputationslogen' die lokalen Vertreter einer überregionalen [[Loge]]. Im Gegensatz zu '[[Sprengel]]n' sind solche Deputationslogen [[vollkommen und gerecht]]. In Deutschland beschränkt sich eine solche Konstellation auf die [[Loge]] [[Jacob de Molay zum flammenden Stern]], die wesentlich durch ihre [[drei]] Deputationslogen in Erscheinung tritt: | |||
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=Aus dem [[Internationales Freimaurerlexikon|Internationalen Freimaurerlexikon]]= | |||
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Das rasche Wachstum der [[Freimaurerei]] in [[England]] bald nach 1717 zwang die [[Großmeister]] zu häufigen [[Reisen]], um [[Loge]]n einzusetzen. Da sie auch andere Abhaltungen hatten, wurde der Ausweg der Deputation gewählt. [[Großbeamte]] oder [[Stuhlmeister]] wurden mit der Vertretung des [[Großmeister]]s betraut. Der Name Deputation ging dann später auch auf die schriftliche Vollmacht des [[Großmeister]]s über, so daß eine Zeitlang Deputation gleichbedeutend ist mit [[Warrant]] oder Charter d. i. [[Stiftungsurkunde]]. | |||
Deputationsloge bedeutet weiters eine [[Logen]]abordnung die zu einem bestimmten Zweck, etwa [[Aufnahme]] eines [[Suchender|Suchenden]] von Stand, entsendet wird. So nahm eine Deputationsloge der Loge "[[St. Mary's Chapel|Mary's Chapel]]" in [[Edinburgh]] im Jahre 1641 den Generalquartiermeister der [[Schottland|schottischen]] Armee Robert Moray, in Newcaslle auf. | |||
Bekannt ist die Deputationsloge, die unter Leitung von Dr. [[Desaguliers]] im Haag 1731 den nachmaligen Kaiser Franz von Lothringen aufnahm. Ebenso wurde der erste Prinz aus dem [[England|englischen]] Königshaus, Friedrich Ludwig von Wales, von einer Deputationsloge 1737 im Schlosse von Kew durch [[Desaguliers]] aufgenommen. Auch [[Friedrich der Große]] wurde 1738 als Kronprinz in Braunschweig durch eine Deputationsloge der [[Hamburg]]er [[Loge]] in den [[Freimaurerbund]] eingeführt. | |||
Schließlich heißen Deputationslogen auch noch Zweiglogen, die in Orten mit einer geringeren Zahl von Mitgliedern mit beschränkten Rechten nur zur Erleichterung der Arbeit eingesetzt werden. | |||
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Version vom 17. Januar 2026, 14:38 Uhr
Als 'Deputationsloge' versteht man heute im einerseits Logen, die für einen bestimmten Zweck gegründet wurden, wie die freimaurerischen Forschungsloge Quatuor Coronati. Deren Mitglieder gehören zu ihrer jeweiligen Stammloge und zugleich zur Forschungsloge. Die Brüder sind damit Doppelmitglieder.
Andererseits versteht man unter 'Deputationslogen' die lokalen Vertreter einer überregionalen Loge. Im Gegensatz zu 'Sprengeln' sind solche Deputationslogen vollkommen und gerecht. In Deutschland beschränkt sich eine solche Konstellation auf die Loge Jacob de Molay zum flammenden Stern, die wesentlich durch ihre drei Deputationslogen in Erscheinung tritt:
Historisch waren Deputationslogen hingegen üblich:
Aus dem Internationalen Freimaurerlexikon
Quelle: Internationales Freimaurer-Lexikon von Eugen Lennhoff und Oskar Posner (1932)
Das rasche Wachstum der Freimaurerei in England bald nach 1717 zwang die Großmeister zu häufigen Reisen, um Logen einzusetzen. Da sie auch andere Abhaltungen hatten, wurde der Ausweg der Deputation gewählt. Großbeamte oder Stuhlmeister wurden mit der Vertretung des Großmeisters betraut. Der Name Deputation ging dann später auch auf die schriftliche Vollmacht des Großmeisters über, so daß eine Zeitlang Deputation gleichbedeutend ist mit Warrant oder Charter d. i. Stiftungsurkunde.
Deputationsloge bedeutet weiters eine Logenabordnung die zu einem bestimmten Zweck, etwa Aufnahme eines Suchenden von Stand, entsendet wird. So nahm eine Deputationsloge der Loge "Mary's Chapel" in Edinburgh im Jahre 1641 den Generalquartiermeister der schottischen Armee Robert Moray, in Newcaslle auf.
Bekannt ist die Deputationsloge, die unter Leitung von Dr. Desaguliers im Haag 1731 den nachmaligen Kaiser Franz von Lothringen aufnahm. Ebenso wurde der erste Prinz aus dem englischen Königshaus, Friedrich Ludwig von Wales, von einer Deputationsloge 1737 im Schlosse von Kew durch Desaguliers aufgenommen. Auch Friedrich der Große wurde 1738 als Kronprinz in Braunschweig durch eine Deputationsloge der Hamburger Loge in den Freimaurerbund eingeführt.
Schließlich heißen Deputationslogen auch noch Zweiglogen, die in Orten mit einer geringeren Zahl von Mitgliedern mit beschränkten Rechten nur zur Erleichterung der Arbeit eingesetzt werden.
