Jacob de Molay zum flammenden Stern

Aus Freimaurer-Wiki

Autor: Philipp Gerlach

Die Johannisloge „Jacob de Molay zum flammenden Stern“ (JdM) ist eine deutsche Freimaurerloge, die ursprünglich gegründet wurde, um die Jugendarbeit der VGLvD zu unterstützen und jungen Männern den Übergang in die Freimaurerei zu erleichtern.

Sie nimmt eine Sonderstellung innerhalb der deutschen Freimaurerei ein, da sie direkt den Vereinigten Großlogen von Deutschland (VGLvD) unterstellt ist und als überregionale Loge durch ihre Deputationslogen im gesamten Bundesgebiet wirkt.

Johannisloge
„Jacob de Molay zum flammenden Stern“

Logenbijou
Orient: de jure Marburg, de facto wechselnd
Matr.-Nr.: 249
Lichteinbringung: 1962
Großloge: keine (direkt den VGLvD unterstellt)
Arbeitstag/-ort: Halbjährliche Konvente an wechselnden Orten
Webseite: jacob-demolay.de

Name

Der Name der Loge leitet sich von Jacques de Molay ab, dem letzten Großmeister des historischen Templerordens. Die Namenswahl bezieht sich jedoch primär auf den US-amerikanischen Jugendverband DeMolay International, mit dem die Loge historisch eng verwoben ist (siehe Geschichte). Dies erklärt die in der Literatur und im internen Gebrauch variierenden Schreibweisen (‚Jacob DeMolay‘, ‚Jacob De Molay‘), die synonym behandelt werden.

Organisation und Besonderheiten

Struktur und Deputationslogen

Anders als klassische Ortslogen ist der „Flammende Stern“ überregional organisiert. Er tritt operativ fast ausschließlich durch seine drei Deputationslogen in Erscheinung, welche die eigentliche freimaurerische Arbeit vor Ort durchführen:

Die Hauptloge („Der Flammende Stern“) bildet den rechtlichen und organisatorischen Überbau und vertritt die Deputationslogen nach außen, etwa gegenüber dem Senat der VGLvD. Rechtlich bilden alle Jacobs-Logen einen einzigen Verein.

Binnenverhältnis

Obwohl sie rechtlich eine Einheit bilden, arbeiten die Deputationslogen gerecht und vollkommen. Das organisatorische Gefüge regelt das Hausgesetz:[1]

Die Gesamtbruderschaft trifft sich zweimal jährlich zu Konventen an wechselnden Orten. Diese Treffen dienen der gemeinsamen rituellen Arbeit, der Administration und dem brüderlichen Austausch, oft ergänzt durch ein Rahmenprogramm für Partner und Familien.

Das gemeinsame Bijou der Jacob-Logen

Stellung innerhalb der VGLvD

Der „Flammende Stern“ gehört keiner der fünf Mitgliedsgroßlogen (wie AFuAM, GLLvD oder 3WK) an. Er ist – ähnlich wie die Forschungsloge Quatuor Coronati oder die Loge Zur Weissen Lilie – direkt den VGLvD unterstellt. Die Struktur mit untergeordneten Deputationslogen macht den „Flammenden Stern“ in dieser Ausgestaltung innerhalb der deutschen Freimaurerei einzigartig.

Geschichte

Hintergrund: Der DeMolay-Orden in Deutschland

Die Gründung der Loge ist eng mit den Bemühungen der VGLvD (gegründet 1958) verbunden, ihre internationale Anerkennung durch angelsächsische Großlogen zu festigen. Ab 1958 wurden in Westdeutschland Jugendorganisationen nach dem Vorbild von DeMolay International aufgebaut. 1961 entstanden mit US-amerikanischer Unterstützung zwölf deutschsprachige DeMolay-Kapitel, die eng mit den bestehenden englischsprachigen Kapiteln der US-Streitkräfte kooperierten.

Gründung der Loge (1962)

Um den aus dem Jugendorden ausscheidenden jungen Erwachsenen („Majority“ mit 21 Jahren) eine freimaurerische Heimat zu bieten, wurde 1962 der „Flammende Stern“ (Matrikel-Nr. 249) im Orient Marburg gegründet. Sie gilt als Nachfolgerin der historischen Feldloge „Marc Aurel zum Flammenden Stern“ (1812).

Die Initiative ging von Brüdern verschiedener Lehrarten aus:

Die Lichteinbringung erfolgte nach dem Ritual der Symbolischen Großloge von Deutschland, was von Beginn an den übergreifenden Charakter der Loge betonte.

Entwicklung der Deputationslogen

Um eine regelmäßige Logenarbeit in der Nähe der Wohnorte der Mitglieder zu gewährleisten, reichten die halbjährlichen Konvente bald nicht mehr aus. Daher wurden regionale Deputationslogen eingerichtet:[1]

Der „Stern im Westen“ hatte eine wechselhafte Geschichte: Er wurde 1984 für ruhend erklärt, arbeitete ab 1995 im Orient Aachen (mit Schwerpunkt auf in Belgien lebende Mitglieder) und wurde 1997 auf Druck der Großloge von Belgien erneut ruhend gestellt. Ehemalige Mitglieder gründeten daraufhin die Loge „Zur Morgenlandfahrt“ (Belgien). Seit 2010 ist der „Stern im Westen“ wieder als Wanderloge aktiv.

Aktuelle Lage und Ausrichtung

Wandel der Zielsetzung

Ursprünglich verfolgte die Loge zwei Hauptziele:

  1. Den Übergang von DeMolays in die Freimaurerei zu gewährleisten.
  2. Die aktive Unterstützung der Jugendarbeit der VGLvD.

Da der DeMolay-Orden in Deutschland faktisch fast vollständig zum Erliegen kam, entfiel das Feld der direkten jugendverbandlichen Betreuung. Die Loge richtete ihren Fokus daher neu auf Studenten und junge Erwachsene allgemeiner Herkunft aus. Der Altersdurchschnitt der Brüder liegt oft unter dem traditioneller Logen. Nach eigenen Angaben wurden durch die Jacob-Logen über 500 Männer der Freimaurerei zugeführt; die aktuelle Mitgliederzahl beträgt ca. 190 Brüder (Stand: Januar 2026).[2]

Die Debatte um die „Ritualvielfalt“

Ein historisches Privileg des „Flammenden Sterns“ war das Recht, „nach allen von den VGLvD anerkannten Ritualen der drei Johannisgrade zu arbeiten“.[1] Dies sollte den Charakter als Sammelbecken für Brüder aller Lehrarten unterstreichen. Unter dem ehemaligen Großmeister der VGLvD, Christoph Bosbach, wurde zeitweise sogar ein spezifisch „schottisch“ geprägtes Ritual genehmigt.[3]

Diese Praxis wurde jedoch im Jahr 2025 eingeschränkt. Durch ein Dekret des amtierenden Großmeisters Michael Volkwein wurde der Loge die Auflage erteilt, künftig ausschließlich nach Ritualen der AFuAM zu arbeiten, was die bis dahin gepflegte Ritualvielfalt beendete.[4]

Siehe auch

Referenzen

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 Hausgesetz der Loge Jacob DeMolay zum Flammenden Stern. Beschlossen auf der Mitgliederversammlung vom 29. April 1972.
  2. Interne Kommunikation der Loge (Mitgliederstatistik). Stand: 16.01.2026.
  3. Vgl. AASR (2011): Lehrlingsritual. Verwendet u.a. in der Loge Jacob de Molay zum Nordstern.
  4. VGLvD (2025): Dekret VIII bis XI / 2025. Vom 07.04.2025.