Jacob de Molay zum flammenden Stern
Autor: Philipp Gerlach
Die Johannisloge Jacob de Molay zum flammenden Stern ist eine deutsche Freimaurerloge mit dem historischen Ziel, die Jugendarbeit der VGLvD zu unterstützen. Sie ist im Gegensatz zu den meisten Logen nicht ortsgebunden, sondern überregional organisiert und tritt operativ vor allem durch ihre Deputationslogen in Erscheinung.
| Johannisloge: "Jacob de Molay zum flammenden Stern" | |
| Orient: | de jure Marburg, de facto wechselnd |
| Matr.-Nr.: | 249 |
| Lichteinbringung: | 1962 |
| Großloge: | keine (direkt den VGLvD unterstellt) |
| Arbeitstag und -ort: | auf halbjährlichen Konventen an wechselnden Orten |
| Webseite: | https://jacob-demolay.de/ |
Organisation und Struktur
'Jacob de Molay zum flammenden Stern' (fortan kurz: 'Flammender Stern') weist innerhalb der deutschen Freimaurerei einige strukturelle Besonderheiten auf.
Die Deputationslogen
Der 'Flammende Stern' unterhält drei Deputationslogen, durch die die eigentliche freimaurerische Arbeit vor Ort durchgeführt wird:
- Jacob de Molay zum Nordstern (Nr. 249a): Norddeutschland, insbesondere Hamburg.
- Jacob de Molay zum Stern im Süden (Nr. 249b): Süddeutschland, insbesondere Nürnberg/Erlangen.
- Jacob de Molay zum Stern im Westen (Nr. 249c): Westdeutschland, arbeitet als Wanderloge.
Das Verhältnis zwischen Haupt- und Deputationslogen
Rechtlich und organisatorisch bilden alle Jacobs-Logen einen einzigen Verein und eine gemeinsame Loge. Der Flammende Stern bildet dabei den organisatorischen Überbau und vertritt die Deputationslogen nach außen, beispielsweise gegenüber den VGLvD. Dennoch arbeiten die Deputationslogen gerecht und vollkommen.
Dabei gelten einige Regelungen, wie:[1][2]
- Alle Jacobs-Logen führen dasselbe Siegel und Bijou.
- Die Brüder jeder Deputationsloge sind gleichzeitig Mitglieder des Flammenden Sterns und bei der Wahl von dessen Beamten stimmberechtigt.
- Innerhalb der Deputationslogen werden eigene Beamte gewählt, auch eigene Stuhlmeister
- Die Stuhlmeister der Deputationslogen fungieren automatisch als Zugeordnete Meister des Flammenden Sterns
- Zweimal jährlich treffen sich die Brüder aller Jacobs-Logen an wechselnden Orten zu Konventen.
Zusätzlich haben sich einige Traditionen entwickelt, wie:[1]
- Die Treffen dienen der nicht nur der gemeinsamen rituellen Arbeit, administrativen Zwecken und dem gedanklichen Austausch, sondern häufig werden sie durch Rahmenprogramme für Partner und Familien ergänzt.
- Die Stuhlmeister der Deputationslogen stellen die Aufseher der Hauptloge.
Stellung innerhalb der VGLvD
Der Flammende Stern nimmt eine Sonderstellung ein, da er keiner spezifischen Mitgliedsgroßloge (wie AFuAM, GLLvD oder 3WK) angehört. Stattdessen untersteht die Loge direkt den VGLvD. Ähnliche Konstrukte finden sich bei der Forschungsloge Quatuor Coronati oder der Loge Zur Weissen Lilie. Im Unterschied zu diesen verfügt der Flammende Stern jedoch über das Instrument der Deputationslogen, was diese Organisationsform in Deutschland einzigartig macht.
Name
Der Name der Loge leitet sich mittelbar von Jacques de Molay ab, dem letzten Großmeister des historischen Templerordens. Die Namensgebung bezieht sich jedoch unmittelbar auf den US-amerikanischen Jugendverband DeMolay International, mit dem die Loge historisch eng verwoben ist (siehe Geschichte). Die Schreibweisen variieren, wobei ‘Jacob DeMolay’, ‘Jacob De Molay’ und ‘Jacob de Molay’ synonym verwendet werden.
Geschichte
Die Entstehung der Loge ist eng mit den Bemühungen verknüpft, den DeMolay-Orden in Deutschland zu etablieren und jungen Männern den Weg in die Freimaurerei zu ebnen.
Historischer Hintergrund
Da es der VGLD, der Vorgängerorganisationen der VGLvD nach 1945 zunächst nicht gelang, alle westdeutschen Großlogen organisch zu vereinen, wurde 1958 die VGLvD als Dachverband gegründet. Um die internationale Anerkennung – insbesondere durch angelsächsische Großlogen – zu festigen, wurde der Aufbau deutschsprachiger Kapitel des DeMolay-Ordens in Westdeutschland gefördert. 1961 entstanden mit US-amerikanischer Hilfe die ersten zwölf deutschsprachigen Kapitel, die zunächst eng mit den bereits existierenden Kapiteln der Söhne stationierter US-Soldaten kooperierten.
Gründung der Loge
Als direkte Nachfolgerin der historischen Loge 'Marc Aurel zum Flammenden Stern' (von 1812) wurde 1962 der Flammende Stern mit der Matrikel-Nummer 249 im Orient Marburg gegründet. Die Initiative ging von Brüdern verschiedener Lehrarten aus:
- Ernst-Günther Geppert (AFuAM, Hamburg),
- Hans Karl Werner (3WK, Frankfurt am Main) und
- Otto Schwarz (GLLvD, Kiel).
Otto Schwarz wurde zum ersten Meister vom Stuhl gewählt. Die Lichteinbringung erfolgte nach dem Ritual der Symbolischen Großloge von Deutschland, was die Ritus-übergeordnete Ausrichtung der neuen Loge unterstrich.
Zweck und Ausrichtung
Der Flammende Stern verfolgte ursprünglich zwei Hauptziele, die im Hausgesetz verankert wurden:[2]
- Einstieg in die Freimaurerei: Mitglieder des DeMolay-Ordens mussten diesen mit 21 Jahren verlassen ("Majority"). Da viele reguläre Logen damals ein höheres Mindestaufnahmealter (oft 25 Jahre) hatten, drohte der Kontakt zur Freimaurerei abzureißen. Der Flammende Stern diente als Auffangbecken, um diese jungen Männer als Brüder aufzunehmen und später in regionale Logen zu vermitteln.
- Unterstützung der Jugendarbeit: Die Loge sollte die Kapitel des DeMolay-Ordens in Deutschland betreuen, beraten und fördern.
Um diese Aufgaben zu erfüllen, erhielt die Loge die Privilegien, der 'Ritualvielfalt' (siehe dort) sowie Freimaurer aus Logen aller Lehrarten als Zweitmitglieder aufzunehmen, um so eine breite Unterstützung der Jugendarbeit zu gewährleisten.
Entwicklung der Deputationslogen
Da halbjährliche Treffen für eine kontinuierliche Arbeit nicht ausreichten, wurden regionale Deputationslogen etabliert:
- 1967: Gründung von Jacob De Molay zum Nordstern (Kiel, später Hamburg) und Jacob De Molay zum Stern im Süden (Saarbrücken, später Nürnberg/Erlangen).
- 1973: Gründung des Jacob De Molay zum Stern im Westen (Bersenbrück).
Die Geschichte des 'Weststerns' verlief wechselhaft: Nach seiner Lichtlöschung in 1984 und einer Reaktivierung 1995 (Orient Aachen, mit Fokus auf Mitglieder in Belgien), wurde er 1997 auf Bestreben der Großloge von Belgien erneut stillgelegt. Ehemalige Mitglieder gründeten daraufhin die Loge Zur Morgenlandfahrt unter belgischer Konstitution. 2010 wurde der 'Weststerns' als Wanderloge reaktiviert.
Aktuelle Lage
Mit dem weitgehenden Niedergang des DeMolay-Ordens in Deutschland entfiel eines der beiden ursprünglichen Hauptziele der Loge. Mangels nachrückender DeMolays fokussierte sich der Flammende Stern zunehmend auf andere junge Zielgruppen, wie Studenten und Auszubildende. Die Loge fungiert also weiterhin als Einstieg für junge Suchende und als 'Bindeglied' zwischen den Lehrarten. Eigenen Angaben zufolge führten die Jacob-Logen auf diese Weise über 500 Männer der Freimaurerei zu. Die Mitgliederzahl beträgt ca. 190 Brüder (Stand: Januar 2026).[1]
'Ritualvielfalt'
Eine Besonderheit der Loge war lange Zeit die sogenannte 'Ritualvielfalt.' Das Hausgesetz sah vor, dass die Loge berechtigt ist, nach allen von den VGLvD anerkannten Ritualen der drei Johannisgrade zu arbeiten. Dies sollte den Charakter als verbindendes Element zwischen den Großlogen stärken.
Unter der Großmeisterschaft von Christoph Bosbach wurde diese Vielfalt noch gefördert, bis hin zur Genehmigung eines in Deutschland sonst nicht praktizierten „schottischen“ Rituals.[3]
Diese Praxis wurde jedoch jüngst eingeschränkt. Durch ein Dekret des Großmeisters Michael Volkwein im Jahr 2025 wurde der Loge die Weisung erteilt, ihre Arbeit künftig auf die Rituale der AFuAM zu beschränken.[4]
Siehe auch
- Weitere, direkt den VGLvD unterstellte Logen:
- Jacques de Molay (Namensgeber)
Externe Links
- Webseite: jacob-demolay.de
Referenzen
- ↑ 1,0 1,1 1,2 Interne Kommunikation der Loge. Stand: 16.01.2026.
- ↑ 2,0 2,1 Hausgesetz der Loge Jacob DeMolay zum Flammenden Stern. Beschlossen auf der Mitgliederversammlung vom 29. April 1972.
- ↑ Vgl. AASR (2011): Lehrlingsritual. Jacob de Molay zum Nordstern.
- ↑ VGLvD (2025). Dekret VIII bis XI / 2025. Vom 07.04.2025.

